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Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzerns BKB richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Für den Jahresabschluss des Konzerns BKB nach dem True-and-Fair-View-Prinzip ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:

Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Anhang unter dem Kapitel «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wurde per 30.6.2021 in vollem Umfang erfolgsneutral vorgenommen. Im Stammhaus BKB wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 59,3 Mio. CHF gebildet.

Bei der Bank Cler wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 17,3 Mio. CHF gebildet. Zusätzlich erforderliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken im Umfang von 2,0 Mio. CHF wurden per 31.12.2021 erfolgswirksam verbucht.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sind den Bilanz- und Ausserbilanzpositionen per 31.12.2021 wie folgt zugeordnet:

 

31.12.2021 in Mio. CHF

Forderungen gegenüber Banken

1,7

Forderungen gegenüber Kunden

33,3

Hypothekarforderungen

31,0

Finanzanlagen

0,7

Eventualverpflichtungen

2,4

Unwiderrufliche Zusagen

9,5

Total

78,6

Veränderungen der Wertberichtigungen und Rückstellungen werden erfolgswirksam über die Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» verbucht. Die im Jahr 2021 gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen auf nicht gefährdeten Forderungen gehen aus dem Anhang «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» hervor.