Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkungen auf den Zwischenabschluss
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Basler Kantonalbank richten sich nach der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung Banken») sowie den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Per 1.1.2022 hat das Stammhaus der Basler Kantonalbank vom bisherigen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung auf den statutarischen Einzelabschluss True and Fair View gewechselt (Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV). Die Umstellung hat keinen quantitativen Einfluss auf das aktuelle Rechnungsjahr oder auf die Vorjahreswerte. Dies gilt auch für die Reserven für allgemeine Bankrisiken, welche im Rechnungslegungsumstellungsjahr 2015 (RVB) unterschiedlich alimentiert wurden. Im statutarischen Einzelabschluss True and Fair View werden die Reserven für allgemeine Bankrisiken gemäss dem bisherigen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung übernommen. Mit der Umstellung werden künftig im Anhang zum Jahresbericht die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, offengelegt.
Der Zwischenabschluss per 30.6.2022 stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird.
Für den Zwischenabschluss der Basler Kantonalbank ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung.
Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Konzerns während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben
Das Kriegsgeschehen in der Ukraine sowie die Lieferengpässe für wichtige Wirtschaftsgüter belasten im bisherigen Jahresverlauf 2022 die wirtschaftliche Erholung in Europa. Hinzu kommt die drohende Energiekrise, welche durch Gaslieferstopps und Engpässe bei der Elektrizität hervorgerufen wird. Im Weiteren sahen sich insbesondere das FED in Amerika, die EZB im Euroraum sowie die SNB in der Schweiz gezwungen, auf die steigende Inflation mit Zinserhöhungen zu reagieren. Die Weiterentwicklung der Wirtschaft ist noch nicht absehbar und die Unsicherheit an den Märkten bleibt hoch. Die Basler Kantonalbank beobachtet die Entwicklung weiterhin aufmerksam und prüft seinerseits laufend Massnahmen, welche geeignet sind, um allfälligen negativen Auswirkungen frühzeitig zu begegnen.
Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Stammhauses Basler Kantonalbank in der vergangenen Periode gehabt hätten.
Ausserordentlicher Ertrag
|
1. Halbjahr 2022 1 in 1000 CHF |
1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF |
Veränderung absolut |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen und Sachanlagen |
– |
– |
– |
Ausserordentlicher Ertrag 1 |
– |
– |
– |
1 Unrevidiert.
Ausserordentlicher Aufwand
|
1. Halbjahr 2022 1 in 1000 CHF |
1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF |
Veränderung absolut |
Übriger betriebs- und periodenfremder Aufwand |
– |
– |
– |
Ausserordentlicher Aufwand 1 |
– |
– |
– |
1 Unrevidiert.