Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkungen auf den Zwischenabschluss
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzerns BKB richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Für den Zwischenabschluss des Konzerns nach dem «True-and-Fair-View-Prinzip» ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung.
Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Konzerns während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben
Die wirtschaftliche Lage der Bank wurde in der Berichtsperiode 2026 wesentlich durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz sowie geldpolitische Entscheide beeinflusst. Nach der Leitzinssenkung im Vorjahr beliess das Direktorium der SNB den Leitzins an der Lagebeurteilung vom Juni 2026 unverändert bei 0%. Die monetären Bedingungen lockerten sich aufgrund einer leichten Frankenabwertung etwas, die Geldpolitik wirkt weiterhin expansiv und stützt Kreditvergabe und Zinsgeschäft. Die Eskalation im Nahen Osten führte zwischenzeitlich zu höherer Marktvolatilität, steigenden Energiepreisen und Aufwertungsdruck auf den Franken. Mit einem Memorandum of Understanding zwischen den USA und dem Iran beruhigte sich die Lage im Juni 2026 wieder, die Unsicherheit bleibt jedoch erhöht.
Das BIP wuchs im ersten Quartal 2026 solide, getragen vom verarbeitenden Gewerbe ohne Pharma. Für 2026 wird ein Wachstum von rund 1% erwartet, für 2027 von rund 1,5%. Die Inflation zog auf 0,6% an (Mai 2026), die Arbeitslosigkeit stieg auf 3,1%. Der Immobilien- und Hypothekarmarkt zeigte weiteres Kreditwachstum bei anhaltenden Verwundbarkeiten am Wohnliegenschaftsmarkt. Zudem verabschiedete der Bundesrat am 22. April 2026 verschärfte Eigenmittelvorgaben im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung. Der Konzern BKB beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam und evaluiert laufend Massnahmen zur proaktiven Risikosteuerung.
Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses
Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns BKB in der vergangenen Periode gehabt hätten.
Ausserordentlicher Ertrag
1. Halbjahr 20261 in 1000 CHF | 1. Halbjahr 20251 in 1000 CHF | Veränderung absolut | |
|---|---|---|---|
Realisationsgewinne aus veräusserten Liegenschaften | 4 001 | - | 4 001 |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen | - | 125 | –125 |
Ausserordentlicher Ertrag | 4 001 | 125 | 3 876 |
1Unrevidiert.
Ausserordentlicher Aufwand
In der Berichts- und Vorperiode ist kein ausserordentlicher Aufwand angefallen.