Konzern BKB – Anhang Halbjahresbericht

Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkungen auf den Zwischenabschluss

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzerns BKB richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Für den Zwischenabschluss des Konzerns BKB nach dem True-and-Fair-View-Prinzip ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:

Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.

Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde im Konzern BKB per 30.6.2021 in vollem Umfang vorgenommen und erfolgte erfolgsneutral.

Im Stammhaus BKB wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 59,3 Mio. CHF gebildet. Bei der Bank Cler wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 17,3 Mio. CHF gebildet.

Im Weiteren ergeben sich für den Zwischenabschluss des Konzerns BKB nach dem True-and-Fair-View-Prinzip für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Es wurden keine Korrekturen innerhalb des Abschlusses durchgeführt.

Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage des Konzerns während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben

Die Covid-19-Pandemie und die ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung der Krise stürzten die globale Konjunktur im Vorjahr in eine Rezession. Als Teilnehmer der Unterstützungsprogramme des Bundes, des Kantons Basel-Stadt und weiterer Kantone bewahrte der Konzern BKB Hunderte KMU vor dem wirtschaftlichen Absturz durch die Vergabe von Überbrückungskrediten. Dies stellte eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Erholung unserer Wirtschaft dar und beugt krisenbedingten Liquiditätsengpässen und Insolvenzen vor.

Auch im Jahr 2021 trägt der Konzern BKB seinen Teil zur wirtschaftlichen Bewältigung der Krise und zur nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz bei. Die Aussichten für das zweite Halbjahr 2021 fallen positiv aus und deuten auf einen Wirtschaftsaufschwung hin.

Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses

Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns BKB in der vergangenen Periode gehabt hätten.

Ausserordentlicher Ertrag

 

1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF

1. Halbjahr 2020 1 in 1000 CHF

Veränderung absolut

Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen und Sachanlagen

368

890

–522

Total Ausserordentlicher Ertrag

368

890

–522

1 Unrevidiert.

Ausserordentlicher Aufwand

 

1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF

1. Halbjahr 2020 1 in 1000 CHF

Veränderung absolut

Realisationsverluste aus veräusserten Beteiligungen und Sachanlagen

Total Ausserordentlicher Aufwand

1 Unrevidiert.