Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkungen auf den Zwischenabschluss
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Basler Kantonalbank richten sich nach der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung Banken») sowie den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Für den Zwischenabschluss der Basler Kantonalbank nach statutarischem Einzelabschlusses mit zuverlässiger Darstellung ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:
Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.
Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde in der Basler Kantonalbank per 30.6.2021 in vollem Umfang vorgenommen und erfolgte erfolgsneutral. Es wurden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 59,3 Mio. CHF gebildet.
Im Weiteren ergeben sich für den Zwischenabschluss der Basler Kantonalbank nach statutarischem Einzelabschlusses mit zuverlässiger Darstellung für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Es wurden keine Korrekturen innerhalb des Abschlusses durchgeführt.
Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage der Bank während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben
Die Covid-19-Pandemie und die ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung der Krise stürzten die globale Konjunktur im Vorjahr in eine Rezession. Als Teilnehmer der Unterstützungsprogramme des Bundes, des Kantons Basel-Stadt sowie weiterer Kantone bewahrte die Basler Kantonalbank Hunderte KMU vor dem wirtschaftlichen Absturz durch die Vergabe von Überbrückungskrediten. Dies stellte eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Erholung unserer Wirtschaft dar und beugt krisenbedingten Liquiditätsengpässen und Insolvenzen vor.
Auch im Jahr 2021 trägt die Basler Kantonalbank ihren Teil zur wirtschaftlichen Bewältigung der Krise und zur nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz bei. Die Aussichten für das zweite Halbjahr 2021 fallen positiv aus und deuten auf einen Wirtschaftsaufschwung hin.
Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Stammhauses Basler Kantonalbank in der vergangenen Periode gehabt hätten.
Ausserordentlicher Ertrag
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1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF |
1. Halbjahr 2020 1 in 1000 CHF |
Veränderung absolut |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen und Sachanlagen |
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861 |
–861 |
Total Ausserordentlicher Ertrag |
– |
861 |
–861 |
1 Unrevidiert.
Ausserordentlicher Aufwand
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1. Halbjahr 2021 1 in 1000 CHF |
1. Halbjahr 2020 1 in 1000 CHF |
Veränderung absolut |
Übriger betriebs- und periodenfremder Aufwand |
– |
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Total Ausserordentlicher Aufwand |
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– |
– |
1 Unrevidiert.