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Macro-Hedges

Die Effektivität je Währungsportfolio gilt als nachgewiesen, sofern die Gesamtzinssensitivität vom Bilanzstrukturportfolio inklusive der Absicherungsgeschäfte betragsmässig kleiner ist als ohne die Absicherungsgeschäfte und gleichzeitig das Zinsänderungs-VaR inklusive der Absicherungsgeschäfte nicht grösser ist als ohne die Absicherungsgeschäfte. Auf Institutsebene wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung periodisch von der Abteilung Risikokontrolle überprüft, dokumentiert und an das jeweilige ALCO rapportiert.

Die Überwachung der Effektivität erfolgt in beiden genannten Fällen durch die Risikokontrolle des jeweiligen Instituts. Sind die erwähnten Kriterien kumuliert nicht mehr erfüllt und ist die Effektivität somit nicht mehr gegeben, erfolgt eine Meldung an das ALCO, welches die erforderlichen Schritte einleitet und eine korrekte Behandlung nach FINMA-Rundschreiben 2015/1 «Rechnungslegung – Banken» sicherstellt.

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