Download
Suche

Einleitung

Auf der Grundlage der von SIX Exchange Regulation «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) vom 20.3.2018 werden im Folgenden Angaben über die Führung und die Kontrolle auf oberster Unternehmensebene der Basler Kantonalbank publiziert. Teilweise finden sich die gemäss Richtlinie zu veröffentlichenden Informationen auch in anderen Teilen des vorliegenden Finanzberichts. Wo dies der Fall ist, wird ein Verweis auf die entsprechende Stelle angebracht. Insbesondere erfolgt u.a. eine ausführliche Darstellung der vergütungsrelevanten Informationen in einem separaten Vergütungsbericht. Die Nummerierung der nachfolgenden Informationen folgt, soweit möglich, derjenigen im Anhang zur SIX-Richtlinie RLCG.

Vorbemerkungen

Die Governance-Struktur der Basler Kantonalbank ist im Wesentlichen im Gesetz über die Basler Kantonalbank verankert. Das Gesetz über die Basler Kantonalbank ist am 6.6.2016 in revidierter Fassung in Kraft getreten. 

Am 20.6.2018 hat die Basler Kantonalbank die Absicht angekündigt, den Aktienanteil an der Bank Cler von 75,8% auf 100% zu erhöhen, und die Basler Kantonalbank hat den Aktionären der Bank Cler am 2.8.2018 ein Übernahmeangebot zu CHF 52.– je Inhaberaktie der Bank Cler unterbreitet. Das Angebot der Basler Kantonalbank war auf grosses Interesse gestossen und die Basler Kantonalbank hielt nach dem Vollzug des Angebots am 17.10.2018 mehr als 98% der Stimmrechte an der Bank Cler. Um den Anteil an der Bank Cler auf 100% zu erhöhen, hat die Basler Kantonalbank am 26.10.2018 die Kraftloserklärung der restlichen im Publikum befindlichen Inhaberaktien der Bank Cler gemäss Art. 137 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) beim zuständigen kantonalen Gericht beantragt, womit die betroffenen Aktionäre einen Abfindungsanspruch in der Höhe des Angebotspreises hatten. Die Bank Cler hat die Klage anerkannt. Gleichzeitig hat die Bank Cler bei der SIX Swiss Exchange AG die Dekotierung der Inhaberaktien der Bank Cler beantragt. Mit Entscheid vom 7.11.2018 bewilligte die SIX Swiss Exchange AG die Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien der Bank Cler AG, Basel.

Am 5.3.2019 hat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Klage betreffend Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 FinfraG gutgeheissen und alle nicht direkt oder indirekt (über Tochtergesellschaften, einschliesslich der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften) von der Klägerin gehaltenen Inhaberaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 20.– (Valorennummer: 1811647; ISIN: CH0018116472; Tickersymbol: BC) für kraftlos erklärt. Am 3.4.2019 hat die SIX Swiss Exchange AG sodann von der Bescheinigung der Rechtskraft des Urteils durch das Appellationsgericht Kenntnis genommen und mit Entscheid vom 22.3.2019 sämtliche Inhaberaktien per 1.4.2019 definitiv dekotiert. Mit dem Vollzug der Auszahlung der Abfindung am 3.4.2019 wurde der Gesamtbestand der Aktien der Bank Cler AG über 16 875 000 gleichzeitig bei der Basler Kantonalbank eingebucht und die Basler Kantonalbank hatte damit die vollständige Kontrolle über die Bank Cler.

Mit diesem Schritt will die Basler Kantonalbank die vorhandenen Synergiepotenziale konsequent nutzen, um künftige Wachstumsmöglichkeiten noch besser zu erschliessen und die Zielsetzungen der Strategie 2018 bis 2021 zu erreichen. Als digitale Bank mit schweizweiter, physischer Präsenz spielt die Bank Cler für die Basler Kantonalbank bei der Erreichung der strategischen Ziele eine zentrale Rolle. So trägt die Bank Cler mit ihrem einfachen Geschäftsmodell zur Risikominderung bei, indem sie einen geografischen Diversifikationseffekt leistet. Darüber hinaus können durch die vollständige Übernahme Skaleneffekte in Betrieb, Investition und Innovation konsequent realisiert und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Basler Kantonalbank gestärkt werden.

Im Rahmen der vollständigen Übernahme der Bank Cler und der Neukonzeption der Konzernführungsstrukturen wurde das Geschäfts- und Organisationsreglement der Basler Kantonalbank grundlegend überarbeitet. Das angepasste Geschäfts- und Organisationsreglement wurde mit Beschluss des Bankrats vom 25.6.2019 erlassen und trat nach der Genehmigung durch den Regierungsrat auf den 1.9.2019 in Kraft. Zudem wurde das Reglement zum Vergütungs- und Nominationsausschuss und das Reglement zur Konzernleitung angepasst und mit Beschluss des Bankrats vom 25.6.2019 erlassen. Das Reglement zum Vergütungs- und Nominationsausschuss trat anschliessend per 1.7.2019 und das Reglement zur Konzernleitung am 1.9.2019 in Kraft. Die Änderungen bilden die neue Konzernstruktur mit einer neu aufgestellten Konzernleitung, einem Konzern-Vergütungs- und -Nominationsausschuss und der Einsitznahme von Geschäftsleitungsmitgliedern im Oberleitungsorgan der Bank Cler ab. Aufgrund der Auflösung des Bereiches Digitale Marktleistungen wurde das Geschäfts- und Organisationsreglement der Basler Kantonalbank erneut angepasst und mit Beschluss des Bankrats vom 27.8.2019 erlassen sowie nach der Genehmigung durch den Regierungsrat am 1.11.2019 in Kraft gesetzt.

In diesem Bericht wird grundsätzlich die am 31.12.2019 geltende Regelung und Zusammensetzung der Organe beschrieben mit einem Hinweis auf die wesentlichsten Änderungen und per wann diese Änderungen im Laufe des Berichtsjahres wirksam wurden. Bezüglich der detaillierten Auflistung der bis zu diesen Anpassungen geltenden Regelung verweisen wir jeweils mit einem spezifischen Hinweis und Link auf die relevanten Informationen im Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018.

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie das beste Erlebnis auf unserer Website erhalten.Datenschutzerklärung