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Zusammensetzung des Kapitals

CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel

a): Zusammensetzung des regulatorischen Kapitals

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz 1

 

Hartes Kernkapital (CET1)

 

 

1

Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar

304 000

A

2

Gewinnreserven, inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken / Gewinn- (Verlust-)vortrag und Periodengewinn (-verlust) 2

3 415 001

B

3

Kapitalreserven und Fremdwährungsumrechnungsreserve (+/-) und übrige Reserven 2

131 905

B

5

Minderheitsanteile, als CET1 anrechenbar 2

 

6

Hartes Kernkapital, vor regulatorischen Anpassungen

3 850 906

 

 

Regulatorische Anpassungen bzgl. harten Kernkapitals

 

28

Summe der CET1-Anpassungenn

 

29

Hartes Kernkapital (net CET1)

3 850 906

 

 

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

 

30

Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, vollständig anrechenbar

150 150

 

31

Davon Eigenkapitalinstrumente gemäss Abschluss

50 150

C

32

Davon Schuldtitelinstrumente gemäss Abschluss

100 000

D

36

Summe des zusätzlichen Kernkapitals, vor regulatorischen Anpassungen

150 150

 

 

Regulatorische Anpassungen am zusätzlichen Kernkapital

 

37

Netto Long-Position in eigenen AT1-Instrumenten

–80 627

F

43

Summe der AT1- regulatorischen Anpassungen

–80 627

 

44

Zusätzliches Kernkapital (net AT1)

69 523

 

45

Kernkapital (net tier 1 = net CET1 + net AT1)

3 920 429

 

 

Ergänzungskapital (T2)

 

50

Wertberichtigungen; Rückstellungen und Abschreibungen aus Vorsichtsgründen; Zwangsreserven auf Finanzanlagen

1 640

 

 

Regulatorische Anpassungen am Ergänzungskapital

 

57

Summe der T2-Anpassungen

 

58

Ergänzungskapital (net T2)

1 640

 

59

Regulatorisches Kapital (net T1 + net T2)

3 922 069

 

1 Referenz zu kombinierter Tabelle LI1 und CC2.

2 Vom Periodengewinn von 111,8 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigener auszuschüttende Teil von 27,7 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

b): Summe der risikogewichteten Positionen

 

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz

60

Summe der risikogewichteten Positionen

22 553 673

 

c): Kapitalquoten nach Basel III

In der folgenden Übersicht werden die unterschiedlichen Kapitalquoten nach den Vorgaben der Eigenmittelverordnung berechnet. Die jeweiligen Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der Kapitalart (bspw. CET1) zur Summe der risikogewichteten Positionen (Tabelle CC1b, Zeile 60). Die Anforderungen an die Quoten werden ebenfalls in der Eigenmittelverordnung definiert und ergeben sich unter anderem aus der Einstufung der BKB als Kategorie 3 Bank. Die Gesamtanforderung des regulatorischen Kapitals setzt sich zusammen aus den Mindesteigenmitteln von 8% sowie einem Eigenmittelpuffer von 4% für die Banken der Kategorie 3 gemäss Anhang 8 ERV, zuzüglich des antizyklischen Puffers.

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in % der risikogewichteten Positionen

Referenz

61

CET1-Quote (Ziffer 29, in % der risikogewichteten Positionen)

17,07

 

62

T1-Quote (Ziffer 45, in % der risikogewichteten Positionen)

17,38

 

63

Quote bzgl. des regulatorischen Kapitals (Ziffer 59, in % der risikogewichteten Positionen)

17,39

 

64

Institutsspezifische CET1-Pufferanforderungen gemäss Basler Mindeststandards (Eigenmittelpuffer + antizyklischer Puffer gemäss Art. 44a ERV + Eigenmittelpuffer für systemrelevante Banken) (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

65

Davon Eigenmittelpuffer gemäss Basler Mindeststandards (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

66

Davon antizyklischer Puffer gemäss Basler Mindeststandards (Art. 44a ERV, in % der risikogewichteten Positionen)

 

68

Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (in % der risikogewichteten Positionen)

9,39

 

68a

CET1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

8,58

 

68b

Davon antizyklische Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

0,78

 

68c

Verfügbares CET1 (in % der risikogewichteten Positionen)

13,19

 

68d

T1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

10,38

 

68e

Verfügbares T1 (in % der risikogewichteten Positionen)

14,99

 

68f

Gesamtanforderung regulatorisches Kapital nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

12,78

 

68g

Verfügbares regulatorisches Kapital (in % der risikogewichteten Positionen)

17,39

 

 

 

 

 

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in 1000 CHF

Referenz

 

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)

 

 

72

Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich und andere TLAC-Investments

46 033

 

 

Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug in T2

 

76

Anrechenbare Wertberichtigungen im T2 im Rahmen des SA-BIZ-Ansatzes

1 640

 

77

Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen im SA-BIZ-Ansatz

236 909

 

CCA: Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

 

Dotationskapital

Partizipationsschein

Tier 1-Anleihe

Emittent

Basler Kantonalbank

Basler Kantonalbank

Basler Kantonalbank

ISIN

n/a

CH0009236461

CH0275764600

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

 

 

 

Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III Übergangsbestimmungen geltenden Regeln

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Solo- und Konzernebene

Solo- und Konzernebene

Solo- und Konzernebene

Art des Instruments

Sonstige Instrumente

Beteiligungstitel

Hybride Instrumente (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in 1000 CHF)

304 000

50 150

100 000

Nominalwert des Instruments

304 000 in 1000 CHF

5 900 000 Stück je CHF 8.50

100 000 in 1000 CHF

Buchhalterische Klassifizierung

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Ursprüngliches Emissionsdatum

1.10.1899

1.7.1986

1.4.2015

Mit oder ohne Fälligkeit

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

n/a

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtliche Genehmigung

Nein

Nein

Ja

Falkultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag

n/a

n/a

Erstmals am 1.4.2020 Tilgung der Anleihe als Ganzes

Spätere Call-Daten, sofern anwendbar

n/a

n/a

Danach jährlich per 1.4.

Coupons/Dividenden

Dotationskapital

Partizipationsschein

Tier 1-Anleihe

Fixe oder variable Dividende / Coupon

n/a

Variabel

Fest mit Neufestsetzung alle 5 Jahre

Couponsatz und Index, wo anwendbar

n/a

n/a

3,000% bis zum 1.4.2020, danach Neufestsetzung alle 5 Jahre auf Basis 5-Jahres CHF-Swap (Minimum 0%) plus Aufschlag von 300 Basispunkten

Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert keine Dividende auf den normalen Aktien)

n/a

Nein

Ja. Keine Gewinnausschüttung oder Rückkauf von Partizipationsscheinen, wenn Coupon nicht vollständig bezahlt wird

Zins- / Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Gewinnausschüttung völlig diskretionär

Dividendenzahlung völlig diskretionär

Zinszahlung völlig diskretionär

Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

Nein

Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar

Nicht wandelbar

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

n/a

n/a

Dauerhaft

Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up Mechanismus

n/a

n/a

n/a

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist)

AT1-Instrumente

nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen ausser zu pari-passu Instrumenten

nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen ausser zu pari-passu Instrumenten

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III Regeln verhindern

Nein

Nein

Nein

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