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Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Das Gesellschaftskapital der Basler Kantonalbank beträgt 354,2 Mio. CHF per 31.12.2019. Es besteht aus dem vom Kanton Basel-Stadt zur Verfügung gestellten Dotationskapital von 304 Mio. CHF und dem an der Börse gehandelten Partizipationsscheinkapital von 50,2 Mio. CHF.

Gemäss § 7 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank wird das Dotationskapital vom Kanton unbefristet zur Verfügung gestellt und der Kanton wird nach Möglichkeit aus dem Jahresgewinn entschädigt. Das Partizipationsscheinkapital darf die Höhe des ausstehenden Dotationskapitals nicht übersteigen.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Mit Beschluss vom 29.6.2000 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Regierungsrat ermächtigt, auf Antrag der Basler Kantonalbank das Dotationskapital bis auf 350 Mio. CHF zu erhöhen. Dieser Beschluss ist nicht befristet. Bedingtes Kapital besteht keines.

2.3 Kapitalveränderungen

Nachdem die Basler Kantonalbank im März 2015 die Kapitalbasis insgesamt um 200 Mio. CHF verstärkt hatte, erfolgten seither und im Berichtsjahr keine weiteren Kapitalveränderungen. Der Nachweis des Eigenkapitals ist in der konsolidierten Jahresrechnung respektive in der Jahresrechnung des Stammhauses Basler Kantonalbank aufgeführt.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Neben dem Dotationskapital (vgl. Ausführungen unter Ziffer 2.1) verfügt die Basler Kantonalbank über ein zusätzliches Partizipationsscheinkapital. Per 31.12.2019 beträgt der Nominalwert des Partizipationsscheinkapitals 50,2 Mio. CHF. Das Partizipationsscheinkapital ist unterteilt in 5 900 000 Partizipationsscheine mit einem Nennwert von CHF 8.50. Es ist vollständig einbezahlt (Valorennummer 923646, ISIN CH0009236461). Die Basler Kantonalbank hat keine Aktien emittiert.

Die Partizipationsscheine der Basler Kantonalbank repräsentieren ein Miteigentum an der Basler Kantonalbank mit einem dem Geschäftsgang entsprechenden Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn in Form einer Dividende. Mit dem Besitz von Partizipationsscheinen sind keine Mitwirkungsrechte verbunden, insbesondere kein Stimmrecht und keine damit zusammenhängenden Rechte. Im Falle der Erhöhung des Partizipationsscheinkapitals sind die Partizipanten nach Massgabe des Nennwerts ihrer bisherigen Partizipationsscheine berechtigt, neue Partizipationsscheine zu beziehen. Der Bankrat kann das Bezugsrecht der Partizipanten ganz oder teilweise ausschliessen.

Im Berichtsjahr wurden keine Partizipationsscheine im Markt platziert und die Basler Kantonalbank hat auch keine Partizipationsscheine über die Börse verkauft. Per 31.12.2019 hielt die Basler Kantonalbank eigene Partizipationsscheine im Handelsbestand und in den Finanzanlagen von insgesamt 13,6% (Vorjahr: 13,6%) des Partizipationsscheinkapitals.

2.5 Genussscheine

Die Basler Kantonalbank hat keine Genussscheine emittiert.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und der Nominee-Eintragungen

Die BKB-Partizipationsscheine sind Inhaberpapiere, weshalb auch keine Beschränkungen in der Übertragbarkeit und keine Einschränkungen bezüglich Nominee-Eintragungen bestehen.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Basler Kantonalbank hat weder Wandelanleihen noch Optionen auf eigene Partizipationsscheine emittiert.

2.8 Staatsgarantie

Gemäss dem Gesetz über die Basler Kantonalbank gewährt der Kanton Basel-Stadt der Basler Kantonalbank eine Staatsgarantie und haftet somit subsidiär für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank. Keine Staatsgarantie besteht für das Partizipationskapital, für nachrangige Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank, für Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank gegenüber Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen und deren Gläubiger oder Gesellschafter sowie für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen selbst.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, hat die Basler Kantonalbank dem Kanton die Staatsgarantie abzugelten. Für die Festlegung der Höhe der Abgeltung wird das sogenannte Kostenvorteilsmodell herangezogen. Die Basler Kantonalbank kann sich aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren, wobei sich dieser Kostenvorteil der Basler Kantonalbank geschätzt auf 8,8 Mio. CHF beläuft.

Der Regierungsrat hat am 4.7.2017 die Entschädigung für die Staatsgarantie für die Jahre 2017 bis 2020 daher auf jährlich 8,8 Mio. CHF festgelegt und gleichzeitig ein Faktenblatt veröffentlicht, in welchem Grundlagen für die Berechnung der Abgeltung dargelegt werden.

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