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Bewertung der Deckungen

Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken) 

Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).

Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft, dessen Ergebnisse in einem Bericht an das Oberleitungsorgan zusammengefasst werden.

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