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Gegenparteikreditrisiko

CCRA: Gegenparteikreditrisiko: Allgemeine Angaben

Bei den Gegenparteikreditrisiken handelt es sich vor allem um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivatgeschäften. Für die Überwachung der Gegenparteikreditrisiken im Derivategeschäft werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Rz 32 – 122 FINMA-RS 2017/07 berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash-Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial- und Variation-Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft.

Für weiterführende Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf das Kapitel «Erläuterungen zum Risikomanagement» im Anhang Konzern des publizierten Geschäftsberichts 2019 der Basler Kantonalbank.

CCR3: Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

 

 

c

d

e

f

i

 

Positionskategorie / Risikogewichtung

20%

50%

75%

100%

Total der Kreditrisiko- positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

2

Banken und Effektenhändler

49 392

513 746

563 138

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

420 225

45 212

465 437

4

Unternehmen

13 324

208 467

221 791

5

Retail

4 504

30 629

246 954

282 087

9

Total

474 121

602 911

455 421

1 532 453

CCR5: Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

 

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert 1

Nicht segregiert

Segregiert 1

Nicht segregiert

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

670 303

581 185

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

115 849

50 718

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten

13 506

Forderungen gegenüber Staatsagenturen

20 621

Unternehmensanleihen

507

1 155

Beteiligungstitel

128

915

Total

786 152

631 903

21 256

15 576

1 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote).

CCR6: Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2019 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

 

 

a

b

 

 

EAD (nach CRM) 1

RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCPs 2 (Total)

23 667

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträge an den Ausfallfonds)

574 190

11 484

3

Davon OTC Derivate

574 190

11 484

7

Segregiertes 3 Initial Margin

324 321

8

Nicht segregiertes Initial Margin 3

220 775

4 421

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 4

14 250

7 762

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 5

28 500

1 D.h., der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote).

4 D.h., die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5 D.h. die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.

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