Wertberichtigungen und Rückstellungen
Neuer Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgern beurteilt und bewilligt.
Mit den gebildeten Einzelwertberichtigungen werden sowohl die unmittelbaren wie auch die latenten Ausfallrisiken in den Ausleihungen adressiert.