Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditgewährung und Wiedervorlage wird einem einheitlichen Prozess unterzogen. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.
Gefährdete Kredite und Kredite, die ein erhöhtes latentes Ausfallrisiko aufweisen, werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.
Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)
Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitative Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitative Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).
Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.
Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle oder die Fachspezialisten der Einheit Credit Recovery bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit. Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.
Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)
Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten unterliegen Kursschwankungen, weshalb diese auf täglicher Basis systembasiert ermittelt werden. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.
Kredite ohne Deckung (Blankokredite)
Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.
Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.
Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Weiterbearbeitung des Kredites durch Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Wertberichtigungen und Rückstellungen
Neuer Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgern beurteilt und bewilligt.
Mit den gebildeten Einzelwertberichtigungen werden sowohl die unmittelbaren wie auch die latenten Ausfallrisiken in den Ausleihungen adressiert.
Berichterstattung
Das Oberleitungsorgan und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions to Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.