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Marktumfeld

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Konjunktur

Im vergangenen Jahr wurde einem schmerzhaft bewusst, wie falsch Prognosen – auch der wirtschaftlichen Entwicklung – liegen können. Die COVID-19-Pandemie und die zu deren Eindämmung ergriffenen Massnahmen stürzten die globale Konjunktur in eine tiefe Rezession. Während einzelne Länder wie China die negativen Folgen rasch abschütteln konnten, kamen vor allem die Industrienationen in Europa stark unter Druck. Insbesondere im 2. Quartal 2020 brachen die Wirtschaften einzelner Länder regelrecht ein. Internationale Lieferketten wurden massiv gestört bzw. kamen fast vollständig zum Erliegen. Staaten und Notenbanken sahen sich in der Folge zu einer bislang beispiellosen expansiven Fiskal- und Geldpolitik veranlasst, welche die Märkte massiv mit Liquidität versorgte, die Leitzinsen auf historische Tiefstände drückte und die Ausgaben – und damit auch die Verschuldung der Staaten – massiv erhöhte. Auch zu Beginn des laufenden Jahres wirkten die Corona-Krise und die negativen Auswirkungen der Lockdown-Massnahmen fort. Dennoch sind die Aussichten für die Jahre 2021und 2022 positiv. Die breitere Verfügbarkeit von Impfstoffen sowie die anhaltend expansive Geld- und Fiskalpolitik werden mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen deutlichen Wirtschaftsaufschwung in diesem und im kommenden Jahr sorgen. Ob die Wirtschaftsleistung in Europa aber bereits Ende dieses Jahres das Vorkrisenniveau erreichen wird, ist offen.

Börsenentwicklung

Trotz des Einbruchs der globalen Konjunktur kamen die Aktienanleger mit einem blauen Auge davon. Der kurze – aber sehr heftige – Einbruch an den Aktienmärkten wurde erstaunlich rasch zum Grossteil wieder wettgemacht. Einzelne Märkte wie der NASDAQ 100 erreichten bereits nach kurzer Zeit neue Hochs und schlossen das Jahr mit deutlich überdurchschnittlichen Kursavancen ab. Die meisten europäischen Aktienmärkte übten sich zumindest in Schadensbegrenzung, der Schweizer SMI wies am Ende des Jahres eine leicht positive Wertentwicklung auf. Die Rahmenbedingungen für das Jahr 2021 stellen sich bei den Aktien positiv dar. Die breite Verfügbarkeit von Impfstoffen, tiefe Zinsen und hohe Staatsausgaben versprechen eine gute Entwicklung der Konjunktur. Sorgen bereiten dagegen die sehr hohen Bewertungen. Da die Aktienkurse bereits sehr hohe Steigerungen bei den Unternehmensgewinnen eskomptieren, rechnen wir aktuell nur mit einem durchschnittlich guten Aktienjahr. Es gilt zudem, die Zinsentwicklung aufmerksam im Blick zu behalten. Auch wenn sich aktuell keine deutlich höheren Zinsen abzeichnen, könnten diese zukünftig wegen steigender Diskontierungsfaktoren den Barwert erwarteter Cashflows senken und Druck auf die Bewertungen ausüben.

Immobilienmarkt

Die kotierten Schweizer Immobilienanlagen zeigten 2020 einen turbulenten Verlauf. Auf einen positiven Jahresstart folgte im Frühjahr der krisenbedingte Einbruch. Letztlich konnten sich die Anlagen zum Jahresende deutlich von ihren Jahrestiefs entfernen. Die einzelnen Segmente entwickelten sich dabei jedoch unterschiedlich. Der Schweizer Immobilienfondsindex (SWIIT) verzeichnete ein Plus von beinahe 11%, die Immobilienaktien (REAL) jedoch einen Rückgang um fast 7%. Die Aktien folgten technisch dem volatilen Gesamtmarkt und haben fundamental einen höheren Anteil an Gewerbeimmobilien im Bestand. Diese liefen 2020 jedoch coronabedingt deutlich schlechter als Wohnimmobilien. Über einen längeren Horizont erweisen sich jedoch beide Immobiliensegmente als stabile und attraktive Bestandteile im Portfolio. Generell zeigt sich der Immobilienmarkt stabil: Anstehende Kapitalmarkttransaktionen wurden scheinbar mühelos absorbiert, die Nachfrage bleibt hoch und die Ausschüttungsrenditen von gut 2,5% werden von vielen Anlegern als attraktiv eingeschätzt. Die Mieteinnahmen im Wohnsegment sind bislang stabil und die niedrigen Zinsen führen zu hohen Bewertungen des Bestands. Die Folge dieser positiven Entwicklung sind jedoch die hohen Aufgelder, die der Investor gegenüber den Nettoinventarwerten bezahlen muss. Auch der Immobilienblasenindex der UBS deutet das hohe Preisniveau als potenziell erhebliches Risiko für den Gesamtmarkt. Den hohen Preisen zum Trotz halten jedoch viele Anleger Immobilien für deutlich attraktiver als die mit negativen Zinsen belasteten Obligationen.

Gesetzliche und reglementarische
Rahmenbedingungen und Regulierung

Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) / Geldwäschereiprävention

Seit dem 1.1.2020 gelten die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) und die revidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA). Mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben wurden die erkannten Schwachstellen, insbesondere betreffend die Sorgfaltspflichten, auf der Grundlage der Empfehlungen im Länderbericht der Financial Action Task Force (FATF) vom 7.12.2016 behoben.

Die Anpassungen sind wesentliche Bausteine die dem Schweizer Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung dienen. Im Zentrum der Neuerungen der GwV-FINMA stehen die Abklärung der Gründe für die Verwendung von Sitzgesellschaften, die Erkennung und Beurteilung von komplexen Strukturen sowie deren Verwendungszweck und die Berücksichtigung der FATF-Risikoländerliste für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Mit der VSB 20 erfolgte insbesondere eine Reduktion der Limite auf CHF 15 000 für Kassageschäfte ohne Identifizierungspflicht, die Erfüllung der Dokumentationspflichten zur Identifizierung des Vertragspartners, die Feststellung des Kontrollinhabers und die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten nach 30 statt wie bisher 90 Tagen sowie die Gleichstellung der Videoidentifizierung mit der Identifizierung bei persönlicher Vorsprache.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) am 26.6.2019 publiziert und den Gesetzesentwurf veröffentlicht. National- und Ständerat beraten aktuell über die Vorlage. Die grösste Divergenz besteht bei der Verschärfung der Sorgfaltspflichten für Anwälte, Notare und Berater. Im Dezember 2020 hat der Nationalrat die überarbeitete Vorlage zur nochmaligen Prüfung an die Rechtskommission des Nationalrates zurückgewiesen, um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden, der in der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte zur Verabschiedung gelangen könnte. Eine Inkraftsetzung vom revidierten GwG dürfte deshalb frühestens im zweiten Semester des Jahres 2021 erfolgen.

Datenschutzgesetzgebung

Die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) ist seit dem 25.9.2020 abgeschlossen. Neben einer inhaltlichen Verschärfung der Vorgaben werden auch wesentlich strengere Sanktionen eingeführt.

Die wichtigsten Neuerungen beziehen sich auf die Stärkung der Rechte der betroffenen Person. Dies zeigt sich insbesondere im Ausbau der Informationspflichten, die nun alle Personendaten umfassen und nicht wie bis anhin nur bei der Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen Anwendung finden. An das Einholen einer Einwilligung von der betroffenen Person werden zudem erhöhte Anforderungen gestellt. Falls eine Bearbeitung von Personendaten ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, welche die Risiken für die betroffenen Personen prüft und risikomindernde Massnahmen evaluiert.

Im Hinblick auf die Angleichung an die EU-Gesetzgebung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGOV) werden auch im DSG Governance-Pflichten eingeführt. So ist künftig das Führen eines Verzeichnisses aller Datenbearbeitungstätigkeiten Pflicht. Dieses hat u.a. den Zweck, die Kategorien betroffener Personen und Personendaten zu beschreiben. Zudem wird eine Meldepflicht an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eingeführt, wenn die Datensicherheit verletzt worden ist und diese voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt.

Stärkere Beachtung findet das Thema Datenschutz künftig auch im Vorfeld der Abklärung und Einführung eines neuen Geschäftsmodells. Entsprechend gilt es vor einer geplanten Bearbeitung von Personendaten technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen, damit die Datenschutzvorschriften eingehalten werden (Privacy by Design). Mit geeigneten Voreinstellungen ist zudem sicherzustellen, dass die Bearbeitung von Personendaten auf das für den Zweck nötige Mass beschränkt ist (Privacy by Default). Dies spielt insbesondere eine Rolle, wenn Personendaten neu erfasst werden.

Das Inkrafttreten des revidierten DSG wird für das Jahr 2022 erwartet, wobei auf Übergangsfristen verzichtet wurde.

Aktionärsrechterichtlinie II (EU) 2017/828

Seit dem 3.9.2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II (EU) 2017/828 der Europäischen Union (Richtlinie). Die Richtlinie bezweckt die Steigerung der Transparenz zwischen Gesellschaften und ihren Anlegern sowie die Förderung einer langfristigen Mitwirkung der Anleger. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Richtlinie die Identifizierung der Anleger, die Übermittlung von Informationen und die Erleichterung der Ausübung namentlich von Aktionärsrechten vor. Die Mindestanforderungen der Richtlinie werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 präzisiert.

Betroffen von den Vorschriften sind Wertpapiere, die von Gesellschaften mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgegeben werden und zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Im Fokus der Richtlinie stehen Aktien. Einige nationale Umsetzungsgesetze gehen allerdings über die Mindestvorgaben der Richtlinie hinaus und erweitern deren Anwendungsbereich. Daher können z.B. auch Anleihen in den Anwendungsbereich fallen, sofern ein EWR-Mitgliedsstaat diese in das nationale Recht einbindet.

Eine Gesellschaft aus dem EWR kann den Anspruch auf Offenlegung ihrer Anleger gegenüber jeder Institution geltend machen, die betroffene Wertpapiere der Gesellschaft verwahrt. Die Richtlinie findet somit auch auf Schweizer Finanzintermediäre, insbesondere die Basler Kantonalbank, Anwendung. Mit der Richtlinie erhalten die Anleger künftig mehr Information von EWR-Unternehmen, aufgrund der neuen Bestimmungen ist nämlich jeder Finanzintermediär verpflichtet, bestimmte Informationen, insbesondere zu Aktionärsversammlungen, zwischen der Gesellschaft und deren Anleger auszutauschen. Zudem ist die Anmeldung zu Aktionärsversammlungen auf Wunsch der entsprechenden Anleger zu erleichtern.

FIDLEG und FINIG

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) traten zusammen mit den Ausführungsverordnungen FIDLEV bzw. FINIV am 1.1.2020 in Kraft. Bezüglich zahlreicher Bestimmungen gelten Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren.

Das FIDLEG enthält namentlich Regeln, die beim Erbringen von Finanzdienstleistungen und Anbieten von Effekten sowie bei bestimmten anderen Finanzinstrumenten zu beachten sind.

Die Kernelemente der Regulierung sind der Ausbau und die Vereinheitlichung des Kundenschutzes, ein neues Prospektrecht in Bezug auf das Anbieten verschiedener Finanzinstrumente und die Pflicht zur Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter für Finanzinstrumente. Die im FIDLEG definierten Verhaltenspflichten sind insbesondere von Banken, Vermögensverwaltern und Wertpapierhäusern (den früheren Effektenhändlern) als Finanzdienstleistern gleichermassen einzuhalten. Die bewährten zivilrechtlichen Bestimmungen, die unmittelbar das Verhältnis zwischen Finanzdienstleister und Kunde bzw. Kundin regeln, sind weiterhin zu beachten.

Die Verhaltenspflichten umfassen namentlich Informationspflichten sowie abhängig von der Art der erbrachten Dienstleistung eine neue aufsichtsrechtliche Pflicht zur Durchführung einer Angemessenheitsprüfung bezogen auf Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Hinblick auf Finanzinstrumente bzw. Finanzdienstleistung. Diese Pflichten stehen in einer Abhängigkeit zur notwendigen Einstufung der Kunden in verschiedene Kundensegmente. Das FIDLEG beabsichtigt im Weiteren, die Durchsetzung der Rechtsansprüche von Kunden und Kundinnen zu erleichtern.

Das FINIG führte zu einer Harmonisierung der Bewilligungsanforderungen für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten (insbesondere unabhängige Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) und ermöglicht künftig eine abgestimmte Aufsicht. Neu ist insbesondere die prudenzielle Beaufsichtigung von unabhängigen Vermögensverwaltern durch eine ihrerseits von der FINMA genehmigte und überwachte Aufsichtsorganisation.

Ausführungsbestimmungen zur neuen Gesetzgebung enthalten insbesondere die FIDLEV, die FINIV sowie die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV). Daneben enthalten verschiedene Regelwerke der FINMA, wie namentlich die neue Finanzinstitutsverordnung-FINMA (FINIV-FINMA) sowie bestehende, teilweise angepasste Verordnungen und Rundschreiben der FINMA, Regelungen im Kontext der neuen Gesetzgebung, wobei die FINMA auch diverse bisherige Rundschreiben aufheben konnte.

Die Basler Kantonalbank als Finanzdienstleisterin gemäss FIDLEG hat die neuen Bestimmungen zu beachten, soweit diese für sie relevant sind, und ihre Prozesse und internen Regelwerke anzupassen. Die Anpassungen erfolgen laufend unter Berücksichtigung der einschlägigen Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren bis spätestens Ende 2021.

Basel III – Update

Im Dezember 2017 veröffentlichte der Basler Ausschuss seine finalen Basel-III-Standards. Das Basel-III-Rahmenwerk bedingte in der Schweiz Anpassungen an der Eigenmittelverordnung (ERV), der Liquiditätsverordnung (LiqV) sowie der nachgelagerten FINMA-Regulierung.

In der LiqV sind die aufsichtsrechtlichen Regeln für das Liquiditätsrisikomanagement und -monitoring der Banken geregelt. Die Verordnung definiert sowohl die qualitativen wie auch die quantitativen Anforderungen in diesem Bereich und überführt die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ins Schweizer Recht. Nachdem 2014 die Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) eingeführt wurde, sind nun noch die verbleibenden Vorschriften des Basler Ausschusses – diejenigen zur Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) – umzusetzen. Als Ergänzung zur LCR, die der Stärkung der Resilienz der Banken bei kurzfristigen Liquiditätskrisen dient, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung.

Nach den ursprünglichen Vorgaben des Basler Ausschusses hätten die Bestimmungen zur NSFR per 1.1.2018 in Kraft treten sollen. Wegen Verzögerungen bei der Einführung der NSFR in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten wartete der Bundesrat mit der Einführung in der Schweiz bislang zu. Mittlerweile steht nun fest, dass die EU die NSFR auf Mitte 2021 einführen wird, und es bestehen auch Anzeichen, dass die USA eine solche Quote relativ rasch einführen könnten. Der Bundesrat hat daher entschieden, die LiqV ebenfalls auf Mitte 2021 anzupassen. An seiner Sitzung vom 11.9.2020 hat der Bundesrat eine Anpassung der LiqV verabschiedet, mit welcher die neuen Bestimmungen zur NSFR ab 1.7.2021 in Kraft treten. Infolge der Anpassung der LiqV hat die FINMA das FINMA-Rundschreiben 2015/02 «Liquiditätsrisiken – Banken» in einer Teilrevision punktuell angepasst. Das teilrevidierte Rundschreiben tritt gleichzeitig mit den Anpassungen der Liquiditätsverordnung ab 1.7.2021 in Kraft.

Bereits 2016 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) einen neuen Standard zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderung für Marktpreisrisiken. Eine überarbeitete Version zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) «Minimum capital requirements for market risk» wurde 2019 veröffentlicht. Der neue Standard ersetzt den bisherigen aus dem Jahr 2016 und sollte analog zu den anderen Basel-III-Reformen voraussichtlich 2022 in Kraft treten, die Einführung wurde jedoch auf 2023 verschoben.

Die Basler Kantonalbank verfolgt die regulatorischen Anpassungen der Basel-III-Standards intensiv und hat bereits seit einigen Jahren die erforderliche Umsetzung weitestgehend realisiert, sodass in den kommenden Jahren nur noch marginale Änderungen vorgenommen werden müssen. Die NSFR wird bereits heute monatlich gemessen.

Wertberichtigungen für Kreditausfallrisiken

Die neue Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie das totalrevidierte Rundschreiben «Rechnungslegung Banken» sind per 1.1.2020 in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen der FINMA betreffen den Ansatz zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken für nicht gefährdete Forderungen. Die regulatorischen Anpassungen sollen den Schwachstellen des heutigen Systems entgegenwirken und lehnen sich an den bestehenden internationalen Rechnungslegungsstandards gemäss IFRS an.

Für die Umsetzung nutzt die Basler Kantonalbank die Übergangsfrist gemäss neuer Rechnungslegungsverordnung, welche einen schrittweisen Aufbau von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken spätestens ab dem ersten publizierten Zwischenabschluss des Geschäftsjahres per 30.6.2021 vorsieht. Mit der Umsetzung der notwendigen Anpassungen wurde bereits im Geschäftsjahr 2020 begonnen.

Ablösung LIBOR

Die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hatte 2017 angekündigt, dass die am «LIBOR fixing» beteiligten Banken nach 2021 nicht mehr verpflichtet sind, einen täglichen Referenzsatz zu erheben. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Unzuverlässigkeit und früherer Fälle von Manipulation getroffen. Der London Interbank Offered Rate (LIBOR) war bisher ein in der Schweiz üblicher Referenzsatz und diente als Grundlage für die Berechnung der Preise verschiedener Finanzinstrumente wie z.B. Darlehen, Anleihen und Derivate.

Von der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) wurde nach eingehender Prüfung diverser Optionen der Swiss Average Rate Overnight (SARON) als künftiger Ersatz des CHF-LIBOR empfohlen. Der SARON unterscheidet sich vom CHF-LIBOR, weil er sich auf effektiv getätigte Transaktionen und Preise stützt und somit transparenter in seiner Berechnung ist. Aufgrund der Tatsache, dass der SARON ein täglicher Overnight-Referenzzinssatz ist, werden von der Schweizer Börse SIX für vordefinierte Laufzeiten SARON Compound Rates berechnet und publiziert.

Der Administrator des LIBOR, die ICE Benchmark Administration, hatte nach Rücksprache mit den am «LIBOR fixing» beteiligten Banken am 18.11.2020 angekündigt, dass die meisten LIBOR-Sätze (u.a. zum Schweizer Franken) nach dem 31.12.2021 voraussichtlich nicht mehr publiziert werden.

Die Banken müssen sich deshalb auf die nahestehende LIBOR-Ablösung vorbereiten. Bereits bestehende Hypotheken, Kredite oder Derivategeschäfte, die über das Jahr 2021 hinauslaufen, müssen auf risikofreie Zinssätze umgestellt werden. Eine Ablösung kann z.B. durch eine frühzeitige Neuverhandlung des betreffenden Geschäfts oder durch die Vereinbarung solider Rückfallklauseln erfolgen. Die FINMA hat in ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2020 zur LIBOR-Ablösung im Derivatebereich beide Ansätze kumulativ empfohlen sowie mit Aufsichtsmitteilung 10/2020 den beaufsichtigten Banken einen Fahrplan für die LIBOR-Ablösung vorgegeben.

Die Basler Kantonalbank hat deshalb bereits frühzeitig im Juli 2020 die SARON-Hypothek und den SARON-basierten festen Vorschuss lanciert. Passend dazu standen auch bereits die auf alternativen risikofreien Referenzzinssätzen basierenden Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps) zur Verfügung. Bezüglich Umstellung von bereits bestehenden Geschäften und der Implementierung von Rückfallklauseln hat die Basler Kantonalbank die betroffenen Kunden kontaktiert. Weiter wurden die internen Referenzzinskurven für die Vor- und Nachkalkulation auf die neuen alternativen Zinskurven umgestellt.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Die Themen Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) haben 2020 im Finanzbereich, national und international, massiv an Relevanz gewonnen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat am 4.6.2020 die Broschüre «Sustainable Finance in der Schweiz: Von einer Pionierin zu einem international führenden Hub» veröffentlicht. Darin präsentiert die SBVg eine breite Auslegeordnung über die laufenden Aktivitäten der Finanzbranche im Bereich ESG. Zusätzlich beinhaltet die Broschüre konkrete Handlungsfelder, um die regulatorischen und steuerlichen Hürden für Sustainable Finance in der Schweiz abzubauen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Gleichzeitig mit der Broschüre wurde der Leitfaden zur Integration von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden publiziert. Die SBVg nennt vier Hauptbereiche, bei welchen die Banken hinsichtlich Sustainable Finance ansetzen können und sollen: (i) Transparenz, (ii) Anlegen und Investieren, (iii) Kredite und Finanzierungen und (iv) Kapitalmarkt und Emissionen.

Weiter wurden auf Initiative des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Schweizer Finanzmarktakteure 2020 dazu aufgerufen, an einem standardisierten Klimaverträglichkeitstest teilzunehmen. Der Test hatte zum Ziel, Transparenz zur Ausrichtung der Anlageportfolios und Investitionen des Finanzsektors auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu schaffen. Die SBVg und der Verband Schweizer Kantonalbanken (VSKB) haben diese Initiative unterstützt und auch die Basler Kantonalbank hat am Klimaverträglichkeitstest teilgenommen.

Der Bundesrat hat in zwei Berichten die Eckpfeiler für einen führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistung und die konkretisierten Vorschläge für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz präsentiert. Mit fünf konkreten Massnahmen mit Schwerpunkten auf Transparenz und Risikobewertung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes verbessert werden und gleichzeitig soll der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dieser Vorstoss wurde von massgebenden Verbänden aus der Finanzindustrie wie der SBVg, der Asset Management Association Switzerland und von Swiss Sustainable Finance begrüsst. Auch die FINMA unterstützt den Vorstoss des Bundesrates und kündigte in der Folge an, dass sie die Transparenz bezüglich klimabezogener Finanzrisiken innerhalb der Finanzbranche erhöhen möchte. Banken müssten die Öffentlichkeit angemessen über ihre Risiken informieren und dazu gehörten auch die finanziellen Folgen des Klimawandels. Aus diesem Grund plant die Behörde Anpassungen in ihrem Rundschreiben «Offenlegung Banken», wofür die FINMA eine öffentliche Anhörung angestossen hat.

Die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, gilt es, in diesem Zusammenhang nahe zu berücksichtigen. Die EU hat am 27.11.2020 die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor publiziert. Darin finden sich Transparenzvorgaben zum Thema Nachhaltigkeit auf Ebene des Finanzinstituts, bei Finanzinvestitionen und auf Ebene des Finanzprodukts.

Entsprechend decken sich die nationalen und internationalen Bestrebungen/Initiativen mit den Grundsätzen und den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank und der 2019 auf Konzernebene formulierten Umwelt- und Klimapolitik.

Anspruchsgruppen der Basler Kantonalbank

Die Basler Kantonalbank interagiert kontinuierlich mit ihren verschiedenen Anspruchsgruppen. Diese schliessen alle internen oder externen Personengruppen und Organisationen mit ein, die von der Tätigkeit der Bank direkt oder indirekt betroffen sind. Im Sinne einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensführung berücksichtigt die BKB stets auch die sich laufend verändernden Bedürfnisse dieser Anspruchsgruppen. Eine transparente Kommunikation mit allen Gruppen ist der Bank ein zentrales Anliegen.

Kunden

Die Kunden stehen für die BKB im Mittelpunkt: Sie zu begeistern und eng während aller Lebensphasen zu begleiten ist denn auch eine der fünf strategischen Stossrichtungen der Bank. Dies widerspiegelt sich in ihrer Vision (Von Basel. Für Basel. Sicher, nahe und engagiert.) sowie in ihren drei Leistungsversprechen (Klarheit, Sicherheit, Engagement). Als die in der Region verankerte Berater- und Universalbank bietet die BKB ein umfassendes Angebot, das auf die spezifischen Bedürfnisse von Privat- und Geschäftskunden zugeschnitten ist. In systematischen Umfragen werden die Bedürfnisse dieser Anspruchsgruppe regelmässig ermittelt und die Zufriedenheit gemessen. Weitere Kundenfeedbacks werden zudem über elektronische Wege oder auch über den Dialog mit dem Kundenberater gesammelt.

Dabei befinden sich insbesondere die Bedürfnisse der Privatkunden seit Jahren im Wandel: Sie möchten ihre Bankgeschäfte unabhängig von Ort und Zeit, bequem und effizient erledigen. Dementsprechend gewinnen E-Banking und Mobile Banking weiter an Bedeutung. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch weiter verstärkt. Auf Seite der KMU sind Lösungen für eine effiziente elektronische Abwicklung des Zahlungsverkehrs gefragt, aber auch Beratungsdienstleistungen über elektronische Kanäle wie Webchats oder Videokonferenzen gewinnen an Relevanz.

Im Weiteren ist die Nachhaltigkeit bei den Kunden mittlerweile zu einem zentralen Thema geworden. Für sie wird die Integration sozialer und umweltbezogener Nachhaltigkeitsaspekte sowohl in der Vermögensverwaltung wie auch in der Anlageberatung immer mehr zu einem zwingenden Bestandteil.

Eigner

Die BKB ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Kanton Basel-Stadt als Eigner stellt ihr Dotationskapital zur Verfügung. In der Eignerstrategie definiert der Regierungsrat in Ergänzung zu den gesetzlichen Grundlagen für jeweils vier Jahre seine Ziele und Interessen gegenüber der Basler Kantonalbank. Sie enthält unter anderem die Ziele des Eigners sowie politische Vorgaben mit den unternehmerischen Zielen, den Zielen zur Leistungserbringung und Aufgabenerfüllung, den Zielen zur Personalpolitik sowie den Umweltzielen. Ein zentraler Aspekt ist auch die Definition der finanziellen Ziele. Damit wird die Gewinnablieferung der Basler Kantonalbank an den Eigner als Abgeltung für die Staatsgarantie geregelt. Die Eignerstrategie richtet sich primär an den Bankrat als oberstes Leitungsgremium der BKB. Er pflegt den regelmässigen und intensiven Dialog mit dem Eigner.

Investoren

Das Partizipationskapital der BKB wurde 1986 geschaffen und ist heute in 5,9 Millionen Partizipationsscheine unterteilt. Diese werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Die jährliche PS-Versammlung, an der die BKB über ihre Strategie und über ihr abgelaufenes Geschäftsjahr informiert, ist eine zentrale Plattform für den Austausch mit ihren Partizipanten. Nach 2020 musste die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie für 2021 erneut abgesagt werden.

Investoren setzen heute voraus, dass sie sich jederzeit und vollständig über ein Unternehmen informieren können. Deshalb baut die BKB die elektronische Berichterstattung konsequent aus und informiert die Investoren transparent und umfassend via das Investoren-Cockpit auf ihrer Website. Weiter publiziert die Bank jedes Jahr einen Halbjahresbericht und einen Geschäftsbericht mit integriertem Nachhaltigkeitsbericht sowie die Offenlegung der Eigenmittel und der Liquidität. Seit 2019 erscheinen die Publikationen ausschliesslich in digitaler Form.

Regulator

Die BKB untersteht vollumfänglich den bank- und finanzmarktrechtlichen Vorschriften des Bundes. Zuständig für die bankenspezifische Aufsicht gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen und dem Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Regulator setzt voraus, dass die BKB sämtliche Finanzgesetze und -regularien einschliesslich neuer Kapital- und Liquiditätsvorschriften oder Standards zur Transparenz einhält und konsequent umsetzt. Die BKB pflegt einen offenen und professionellen Dialog mit den Anspruchsgruppen aus Regierung und Aufsichtsbehörden.

Öffentlichkeit

Mit einer breiten Palette von Bankprodukten und -dienstleistungen erfüllt die BKB den Leistungsauftrag des Kantons. Daneben unterstützt sie diesen durch ihr soziales und gesellschaftliches Engagement.

Der Dialog mit der Öffentlichkeit erfolgt über die Marke der BKB – zum einen über die physischen Filialen im ganzen Kanton, zum anderen über verschiedene digitale Kanäle. Sichtbar und erlebbar wird die Bank auch durch zahlreiche von ihr unterstützte Anlässe, Initiativen und Projekte im sportlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Bei der Auswahl ist die BKB bestrebt, Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen.

Mitarbeitende

Mitarbeitende sind ein zentraler Pfeiler des Unternehmenserfolgs der BKB. Arbeitsbedingungen, Entfaltungsmöglichkeiten, Unternehmens- und Führungskultur sind ausschlaggebend für ihre Zufriedenheit. Letztere wird regelmässig im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen gemessen. Die Ergebnisse zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf, die kontinuierlich umgesetzt werden.

Dank dem hohen Digitalisierungsgrad ist es heute für eine steigende Anzahl von Mitarbeitenden der BKB möglich, ihre Arbeit ortsunabhängig etwa vom Homeoffice aus zu erledigen – dies hat sich gerade in Zeiten von Corona als Vorteil erwiesen.

Lieferanten

Eine weitere Anspruchsgruppe der BKB sind ihre Lieferanten. In einem Verhaltenskodex ist festgelegt, welche Prinzipien und Vorgaben für die Mitarbeitenden in der Kommunikation mit den Lieferanten verbindlich sind. Von ihren Lieferanten verlangt die BKB die Befolgung von Umweltstandards und -gesetzen sowie die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Richtlinien. Festgehalten werden diese jeweils in einer Nachhaltigkeitsvereinbarung.

Entwicklungen im Bankenmarkt

Ernst & Young-Bankenbarometer 2021

Das Beratungsunternehmen Ernst & Young (EY) hat 100 Führungskräften von Schweizer Banken auf den Zahn gefühlt.

Die Schweizer Banken haben die Herausforderungen der Corona-Pandemie bisher gut gemeistert: So beurteilen 53% der befragten Banken ihre Geschäftsentwicklung in den vergangenen Monaten als positiv. Die Finanzinstitute konnten aus einer Position der Stärke agieren, so die Experten von EY: Die nach der Finanzkrise 2008 eingeleiteten Fitnesskuren mit der Minimierung von Risiken und dem Aufbau von Eigenmittel- und Liquiditätspolstern haben Wirkung gezeigt und die Resilienz der Banken gestärkt.

Trotz dieser guten Ausgangslage geht ein Grossteil der Banken davon aus, dass auch für sie schon bald dunklere Wolken aufziehen: 75% rechnen als Folge der Corona-Pandemie mit einem sprunghaften Anstieg der Wertberichtigungen vor allem im KMU-Kreditgeschäft. 36% erwarten in den nächsten sechs bis zwölf Monaten ausserdem steigende Kreditausfälle bei der Wohnbaufinanzierung. Entsprechend glauben nur 59% der Befragten kurzfristig an eine positive Geschäftsentwicklung; 2019 waren es noch 67%. Doch auf lange Sicht zeigen sich die Bankmanager zuversichtlich: 73% sehen mittelfristig eine positive Entwicklung ihres operativen Geschäfts voraus; langfristig sind es sogar 84%. Dass sich die KMU hierzulande bereits wieder innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre von der Krise erholt haben werden, davon gehen denn auch 83% der Banken aus.

Eine Normalisierung der Geldpolitik ist für die Banken durch die Corona-Krise jedoch in weite Ferne gerückt: 82% von ihnen glauben, dass sich die Zinsen in der Schweiz auch noch in zehn Jahren auf sehr tiefem Niveau bewegen werden. Dementsprechend ist die Weitergabe von Negativzinsen an die Privatkunden kein Tabu mehr: Nur noch 11% der befragten Banken schliessen dies kategorisch aus – im letzten Jahr waren es fast noch doppelt so viele.

Im Weiteren macht das EY-Bankenbarometer einen verstärkten Trend zu Sustainable Finance aus. So wollen 79% der Banken ihr Angebot an nachhaltigen Anlagen deutlich ausbauen. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozentpunkte. Bei 51% der Banken ist das Thema Nachhaltigkeit bereits ein Pflichtbestandteil ihrer Beratungs- und Investitionsprozesse – im vergangenen Jahr waren es erst 30%. Kantonalbanken sind hier klare Trendsetter: 82% setzen schon heute auf eine nachhaltige Anlageberatung.

Weiter halten die Experten von EY fest, dass Nachhaltigkeit auch im Kreditgeschäft zunehmend gefragt ist. Während im Vorjahr nur 19% der Banken bei der Kreditvergabe an kommerzielle Kunden Nachhaltigkeits-/ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) berücksichtigten, so sind es mittlerweile 27%. Bei den Kantonalbanken ist dies bereits bei 35% Standard.

IFZ Retail Banking Report 2020

Das internationale Beratungsunternehmen Capgemini und die Non-Profit-Organisation Efma haben über 80 Manager führender Banken aus verschiedenen Regionen sowie 11 200 Endkunden in elf Ländern befragt.

Durch die Corona-Krise haben die Endkunden verstärkt digital mit ihren Banken interagiert: Bevorzugten vor COVID-19-Zeiten 49% der Kunden Internet-Banking, so ist dieser Anteil gemäss der Studie nun auf 57% gestiegen. Auch Mobile-Banking-Apps legten in diesem Zeitraum um 8 Prozentpunkte auf 55% an Beliebtheit zu. Dabei stellen die Kunden laut dem Report zunehmend höhere Anforderungen an die digitalen Angebote der Banken: Sie erwarten ein nahtloses, digitales Erlebnis, das sie bereits aus anderen Bereichen ihres Lebens gewohnt sind. Durch neue, agile und digital geprägte Marktteilnehmer, die vom ersten Tag an einen kompromisslos kundenzentrierten Ansatz bieten und damit diese Kundenansprüche bedienen, geraten traditionelle Retailbanken zunehmend unter Druck.

Ihre Wettbewerbsfähigkeiten erhalten können langfristig nur jene Banken, die sich zu plattformbasierten Anbietern weiterentwickeln, so die Experten von Capgemini. Durch den Wechsel auf ein Plattform-Modell könnten Banken ihre Marktreichweite vergrössern, die betriebliche Effizienz verbessern, die Rentabilität steigern und nicht zuletzt auch neue Geschäftsmodelle entwickeln. Allerdings gibt es noch einige Hindernisse auf dem Weg zum Plattform-Modell: 80% der Bankmanager haben gemäss der Umfrage Bedenken hinsichtlich der Cybersecurity und des Datenschutzes, 68% führen ihr veraltetes Datenmanagement ins Feld und 73% nennen die Identifizierung der geeigneten Partner als Problem. Weitere Knackpunkte für die Führungskräfte sind veraltete Technologien sowie eine inhärente risikoaverse Kultur.

World-Retail-Banking-Studie

Das international aufgestellte Beratungsunternehmen Capgemini hat für seine Retailbankenstudie mehr als 7900 Privatkunden und 50 Bankmanager aus verschiedenen Ländern befragt.

Die Kommunikation zwischen den Banken und ihren Kundinnen und Kunden befindet sich im Umbruch: Filialbesuche werden seltener, während die digitale Beratung an Bedeutung gewinnt. Die Corona-Krise hat diesen Trend noch verstärkt. Aus Bankensicht führe dies aber offenbar noch nicht zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel, schlussfolgert die Studie. So bleiben für die befragten Bankenvertreter die persönliche Beratung in der Filiale, klassische Telefongespräche sowie E-Mails auch während der nächsten fünf Jahre die wichtigsten Kommunikationskanäle. Daneben werden aber auch digitale Touchpoints für die Manager relevanter: Insbesondere Webchats, Videoberatung und Chatbots sollen an Wichtigkeit zulegen. Befeuert werde die Entwicklung der digitalen Touchpoints gemäss der Studie auch durch neue Banken mit einem komplett digitalen Angebot. Diese würden eine Dynamik in den Schweizer Bankenmarkt bringen und zu einer beschleunigten Akzeptanz von digitalen Kanälen gerade im «Alltagsbanking» beitragen.

Im zweiten Teil beleuchtet die Studie den schweizerischen Hypothekarmarkt, der gemäss den Autoren per Ende 2019 etwa 1100 Mrd. CHF schwer war. 94,5% davon wurden von Banken vergeben, der Rest von Privatversicherungen und Pensionskassen. Das grösste Hypothekenportfolio innerhalb der Bankengruppen haben mit 37% nach wie vor die Kantonalbanken. Insbesondere in eher ländlichen Kantonen zeigen sie eine starke Präsenz. In sieben Kantonen dominieren die Kantonalbanken gar mit Marktanteilen von über 50%.

SBVg-Bankenbarometer 2020

In ihrem jährlich erscheinenden Bankenbarometer fasst die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) die wichtigsten Kennzahlen und Entwicklungen des Bankenplatzes Schweiz zusammen. Ausgewertet wurden dafür unter anderem Zahlen der Schweizerischen Nationalbank sowie Umfragen unter den Mitgliedsinstituten.

Im Jahr 2019 haben die Schweizer Banken in einem anspruchsvollen Umfeld ein solides Ergebnis erzielt und ihre Effizienz gesteigert, so das Fazit der SBVg. Hypothekarforderungen und Kundeneinlagen haben weiter zugenommen und die Bilanzsummen sind gestiegen. Der aggregierte Geschäftserfolg der Banken nahm im letzten Jahr um 1,1% auf 66,1 Mrd. CHF zu, ihr Bruttogewinn erhöhte sich um 4,5% auf 23,2 Mrd. CHF. Die Bilanzsumme lag mit 3317,6 Mrd. CHF 2,9 % über jener des Vorjahres.

Trotz verschärfter regulatorischer Rahmenbedingungen ist die Schweiz mit einem Marktanteil von rund 25% absolute Spitzenreiterin im globalen grenzüberschreitenden Wealth Management. Das gesamte in der Schweiz verwaltete Vermögen stieg 2019 um 13,8% auf 7893,4 Mrd. CHF. 

Eine weitere interessante Erkenntnis aus dem aktuellen Bankenbarometer: Der Finanzplatz Schweiz befindet sich auf dem besten Weg, ein international führender Hub nachhaltiger Finanzflüsse und -dienstleistungen zu werden. Mittlerweile sind laut SBVg rund 30% der Anlagen im Schweizer Investment Management gemäss ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) nachhaltig investiert, während der globale Durchschnitt erst bei 15% liegt.

Die 246 in der Schweiz tätigen Banken beschäftigten per Ende 2019 im Inland insgesamt 89 531 Personen (in Vollzeitäquivalenten) und damit 1,2% weniger als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2020 stiegt der Personalbestand jedoch bereits wieder leicht an, so der SBVg.

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