Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken sowie zu Handelszwecken setzen die beiden Einzelinstitute derivative Finanzinstrumente ein. Absicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) werden ausschliesslich im Bankenbuch und getrennt vom Kundenhandel (Handelsbuch) abgeschlossen. Zur Absicherung der Risiken setzen die Einzelinstitute ausnahmslos standardisierte Derivate ein. Im Handelsbuch können auch Geschäfte im Bereich von Devisen, Edelmetallen, Beteiligungen und Kreditderivaten sowohl standardisiert als auch im Rahmen von Over-the-Counter-Beziehungen eingegangen werden.
Übersicht der Geschäftsarten im Hedge Accounting:
Grundgeschäft |
Absicherungsgeschäft |
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen |
Zinsswaps (IRS) |
Sicherungsbeziehungen, Ziele und Strategien der spezifischen Absicherungsgeschäfte werden jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert.
Die Absicherungsgeschäfte werden grundsätzlich mit einer externen Gegenpartei abgeschlossen. Als interne Geschäfte dienen auf Konzernstufe auch Geschäfte zwischen der Bank Cler und dem Handelsbuch des Stammhauses Basler Kantonalbank. Diese werden im Rahmen der Konsolidierung im Konzernabschluss eliminiert. Für den Einzelabschluss der beiden Banken zählen solche Geschäfte hingegen als externe Geschäfte gemäss Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA). Die Einzelinstitute treten auf dem Markt nicht als Market Maker auf.
Bei Absicherungsgeschäften innerhalb der Bankenbücher der Einzelinstitute wird zwischen zwei Kategorien unterschieden. Zum einen werden eindeutige Hedge-Beziehungen gebildet, bei welchen das Grundgeschäft direkt mit dem Absicherungsgeschäft verknüpft ist (Micro-Hedges). Die übrigen Geschäfte, welche jeweils im Auftrag des institutsspezifischen Asset & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Form von Portfolios nach Währung zusammengefasst (Pooling). Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedging abgesichert.
Micro-Hedges
Im Bereich der in beide Richtungen eindeutigen Hedging-Beziehung zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird die Effektivität mittels Korrelation zwischen den beiden Geschäften beurteilt. Grundsätzlich wird eine stark negative Korrelation zwischen den beiden Geschäften angestrebt. Auf Einzelinstitutsebene erstellt die Abteilung Risikokontrolle an jedem Bilanzstichtag eine Beurteilung der Effektivität für jede Sicherungsbeziehung, dokumentiert das Resultat und rapportiert dieses an das entsprechende ALCO. Bei Ineffektivität, d.h., wenn der Erfolg der Absicherungsgeschäfte denjenigen der Grundgeschäfte übersteigt, werden im Absicherungsportfolio diejenigen Hedge-Geschäfte identifiziert, die dafür verantwortlich sind. Diese Geschäfte werden, nach entsprechender Information des ALCO, durch die Abteilungen Risikokontrolle und Rechnungswesen aus dem Absicherungsportfolio ausgebucht und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt so lange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch die Einleitung dieser Schritte sind die Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sichergestellt.
Macro-Hedges
Die Effektivität je Währungsportfolio gilt als nachgewiesen, sofern die Gesamtzinssensitivität vom Bilanzstrukturportfolio inklusive der Absicherungsgeschäfte betragsmässig kleiner ist als ohne die Absicherungsgeschäfte und gleichzeitig das Zinsänderungs-VaR inklusive der Absicherungsgeschäfte nicht grösser ist als ohne die Absicherungsgeschäfte. Auf Institutsebene wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung periodisch von der Abteilung Risikokontrolle überprüft, dokumentiert und an das jeweilige ALCO rapportiert.
Die Überwachung der Effektivität erfolgt in beiden genannten Fällen durch die Risikokontrolle des jeweiligen Instituts. Sind die erwähnten Kriterien kumuliert nicht mehr erfüllt und ist die Effektivität somit nicht mehr gegeben, erfolgt eine Meldung an das ALCO, welches die erforderlichen Schritte einleitet und eine korrekte Behandlung nach Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sicherstellt.