Die BKB setzt auf eine verantwortungsbewusste Geschäftspraxis als Antwort auf die zentralen ökologischen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit. Eine nachhaltige Entwicklung wird explizit im Leistungsauftrag des Kantons Basel-Stadt an die BKB festgehalten. Im Gesetz über die Basler Kantonalbank vom 9.12.2015 heisst es, dass die Bank zu einer ausgewogenen sowie ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung des Kantons Basel-Stadt beitragen müsse.
Die Gesetze und Regulatorien bilden das Grundgerüst für verantwortungsvolles Handeln. Die BKB nimmt diese Vorgaben sehr ernst und geht in ihrer Geschäftspraxis darüber hinaus. Hierfür hat die Bank verschiedene Gremien und Managementinstrumente implementiert.
Beirat Nachhaltigkeit
Der Beirat Nachhaltigkeit wurde 2016 geschaffen. Das externe Gremium setzt sich aus von der Bank unabhängigen Persönlichkeiten zusammen und berät die Geschäftsleitung der BKB bei ethischen, sozialen oder ökonomischen Fragen. Der Beirat begleitet zudem die Fachstelle Nachhaltigkeit bei der Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie. Er überprüft regelmässig und kritisch den Stand der Umsetzung und erstattet jedes Jahr detailliert Bericht an die obersten Leitungsgremien der Bank.
Per 1.1.2021 setzte sich der Beirat wie folgt zusammen:
- Barbara E. Ludwig, Dr. iur. / MAE UZH, Bereichsleiterin Sozialdepartement der Stadt Zürich
- Christian Etzensperger, Master in Economics, Senior Manager Risk Foresight and Sustainability bei der Swiss Re Group
- Kaspar Müller, lic. rer. pol., selbstständiger Ökonom (Vorsitzender des Beirats Nachhaltigkeit)
- Raphael Richterich, MA Universität Basel, Ökonom, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Ricola Group AG
Bis Ende 2020 zählte Beat Jans zu den Mitgliedern des Beirats Nachhaltigkeit. Mit der Wahl von Beat Jans am 25.10.2020 in den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und seiner Wahl im darauffolgenden zweiten Wahlgang zum Regierungspräsidenten des Kantons Basel-Stadt am 29.11.2020 schied Beat Jans per Ende 2020 aus dem Beirat Nachhaltigkeit aus. Der Beirat hat die Suche nach einem neuen Beiratsmitglied initiiert und wird im ersten Halbjahr 2021 eine Person nominieren und deren Wahl der Konzernleitung und dem Bankrat der BKB vorschlagen.
Verhaltenskodex
[GRI 102-16] Die Basler Kantonalbank bekennt sich zur strikten Einhaltung der nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften sowie der standesrechtlichen Grundsätze. In Ergänzung dazu haben Bankrat und Geschäftsleitung einen Verhaltenskodex verabschiedet. Die Prinzipien und Vorgaben im Verhaltenskodex, etwa zu Themen wie Interessenkonflikten oder Geldwäscherei, sind für alle Mitarbeitenden der Bank verbindlich. Sie gelten auch für sämtliche Lieferanten der Bank und sind fester Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.
Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen
[GRI 102-16] Als Anbieterin von Finanzdienstleistungen ist sich der Konzern BKB bewusst, dass seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben kann, die als gesellschaftlich kritisch erachtet werden oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen. Deshalb wurden Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen definiert. Sie regeln den Umgang mit Unternehmen aus Bereichen wie etwa Abbau von Kohle, Atomenergie oder Palmöl. Die Richtlinien werden seit 2017 angewendet und gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank. Ihre Einhaltung führte zum Ausschluss von aktuell rund 450 börsenkotierten Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Konzerns BKB. Die Identifikation von kontroversen Umwelt- und Sozialthemen erfolgt kontinuierlich und wird über einen systematischen Monitoringprozess gesteuert. Der Monitoringprozess wird in der folgenden Abbildung dargestellt.
Ziele zum Strategiebereich «Verantwortungsbewusste Geschäftspraxis»
Die BKB arbeitet daran, ihre Geschäftstätigkeit auf nationale und internationale Standards, wie z.B. PRI (Principles for Responsible Investment) oder TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), abzustimmen. So sollen beispielsweise Klimarisiken künftig im Anlagegeschäft und in der Kreditvergabe adressiert und diesbezüglich die Transparenz erhöht werden. In Absprache mit dem Beirat Nachhaltigkeit haben 2020 sowohl der Bankrat als auch die Geschäftsleitung beschlossen, die Anstrengungen diesbezüglich zu erhöhen.
Schwerpunkte 2020 und Ausblick im Strategiebereich «Verantwortungsbewusste Geschäftspraxis»
Überprüfung der Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen
2020 wurden keine neuen Richtlinien eingeführt. Es wurden alle bestehenden Richtlinien gemäss dem jährlichen Monitoringprozess überprüft. Die Richtlinien decken folgende acht Themen ab: geächtete Waffen, Atomenergie und Uranabbau, Abbau von Kohle, fossile Energieerzeugung, Agrarrohstoffe, Palmöl, Kriegsmaterial und internationale Arbeitsgrundrechte.
Indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative
Am 29.11.2020 lehnten die eidgenössischen Stände die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative ab. Damit scheiterte die Initiative, trotz einer knappen Befürwortung durch die Schweizer Stimmbevölkerung. Entsprechend tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, wenn er nicht mit einem allfälligen Referendum erfolgreich bekämpft wird. Genauere Informationen zur Inkraftsetzung und zu den Übergangsbestimmungen werden für 2021 erwartet. Zukünftig sind Schweizer Publikumsgesellschaften sowie grosse Finanzinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, zu nicht finanziellen Belangen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Menschenrechte und Korruption Rechenschaft abzulegen und jährlich darüber zu berichten. Die BKB berichtet bereits heute und ohne gesetzliche Verpflichtung transparent und nach international anerkannten Richtlinien (GRI Standards). Die BKB verfolgt den politischen Prozess und bereitet sich auf mögliche Konsequenzen für Berichterstattung und Sorgfaltspflicht vor.
Wesentliches Thema: Menschenrechte bei Investitionen
[GRI 103-1] Das Thema Menschenrechte bei Investitionen steht in der Auswahl der wesentlichen Themen aus Sicht der Anspruchsgruppen an oberster Stelle. Diese Wahrnehmung deckt sich aber nicht mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten der BKB, welche schwergewichtig im Inland stattfinden. Die direkte Exposition wird daher als moderat eingeschätzt. Finanzinstitute können jedoch auch indirekt (bspw. über die Investitionen in Wertschriften) in Menschenrechtsverletzungen (insbesondere ILO-Grundprinzipien) involviert sein.
[GRI 103-2] Mit dem Beschluss zur Einführung der Richtlinie Internationale Arbeitsgrundrechte im Jahr 2019 und deren Umsetzung 2020 bekennt sich die BKB zur Einhaltung der vier Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit direkte oder indirekte Verstösse gegen diese Prinzipien zu vermeiden. So empfiehlt die BKB etwa aktiv keine Wertschriften von Unternehmen zum Kauf, welche gemäss dem Datenprovider MSCI ESG die vier Grundprinzipien der ILO oder grundlegende Arbeitsrechte nicht einhalten. Der Erwerb von Wertschriften dieser Unternehmen wird im Rahmen von Mandatslösungen oder selbst verwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen und nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin getätigt. Im Weiteren werden an diese Unternehmen keine Kredite vergeben.
[GRI 103-3, GRI 412-3] Die BKB definiert keinen Schwellenwert, d.h., es werden alle Unternehmen ausgeschlossen, die gemäss der Kontroversenliste von MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der Grundprinzipien sowie weiteren grundlegenden Arbeitsrechten gemäss ILO verwickelt sind.