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Charta zu Lohngleichheit in staatsnahen Betrieben unterzeichnet

[GRI 103-2] Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein Grundprinzip der Bundesverfassung und ein Grundwert unserer Gesellschaft. Als Kantonalbank und damit als staatsnaher Betrieb kommt der BKB in der Förderung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau eine Vorbildfunktion zu. Die Charta der Lohngleichheit in den staatsnahen Betrieben, vom Bund lanciert, bekräftigt die Entschlossenheit der unterzeichnenden Unternehmen, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Mit dem Beitritt zur Charta bekennt sich die BKB zusammen mit anderen staatsnahen Betrieben/Unternehmungen zur Lohngleichheit. Gestützt auf diese Charta setzen sich die Unterzeichnenden für folgende Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im eigenen Betrieb nach anerkannten Standards.
  3. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen ihrer Beschaffungen durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  4. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

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