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Wesentliches Thema: soziale und ökologische Aspekte in der Beschaffung

[GRI 103-1] Nachhaltigkeit ist auch bei der Einkaufspolitik der BKB ein wichtiger Aspekt. Nachhaltige Beschaffung fördert die Herstellung und die Nutzung von Gütern, Dienstleistungen und Bauwerken, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Die BKB kann durch die Nachfrage solcher Produkte einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

[GRI 103-2] Die Grundsätze der BKB für eine nachhaltige Beschaffung sind in den «Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung» formuliert. Sie wurden von der Fachstelle Nachhaltigkeit erstellt und beinhalten die Anforderungen zur Auswahl von Lieferanten und Produkten. Bei der Auswahl sollen neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Richtlinien fällt in die Zuständigkeit der beiden Abteilungen Partnermanagement und Einkauf sowie Infrastruktur Services.

Unsere Erwartungen an die ausgewählten Lieferanten sind in der Nachhaltigkeitsvereinbarung festgehalten, welche ebenfalls von der Fachstelle Nachhaltigkeit erstellt wurde. Mit der Unterzeichnung einer Nachhaltigkeitsvereinbarung gewährleisten unsere Lieferanten, dass bei der Herstellung, beim Transport und bei der Entsorgung der von ihnen gelieferten Produkte Kriterien und Mindeststandards im Umwelt- und im Sozialbereich eingehalten werden. Bisher setzt die Abteilung Infrastruktur Services die Nachhaltigkeitsvereinbarung ein. Im Jahr 2021 soll ein neuer, umfassenderer, verpflichtender Vertragszusatz erstellt werden, welcher die Nachhaltigkeitsvereinbarung ersetzt und von allen BKB Lieferanten unterzeichnet werden muss.

Bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Gebäudemanagements in der Schweiz verlangt die Bank von den Auftragnehmern die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung über die Einhaltung von branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen (Lohn- und Sozialdumping) und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Die Vertragspartner anerkennen damit, dass ein erheblicher Verstoss gegen die Selbstverpflichtung für die Bank einen wichtigen Grund darstellen kann, der sie zum Widerruf von erteilten Aufträgen oder zur ausserordentlichen Kündigung von Zusammenarbeitsverträgen berechtigt.

Zudem unterstützt die BKB die Initiative Fair Trade Town. Fair Trade Town ist eine Auszeichnung für Städte und Gemeinden, die sich für den fairen Handel engagieren. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, mindestens drei Produkte mit Fairtrade-Label einzusetzen. Die BKB ist mit Fairtrade-Gold, Fairtrade-Schokolode und Fairtrade-Tee mitdabei.

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