Der Vergütungsbericht informiert über die Vergütungspolitik und -praxis der Basler Kantonalbank. Zusätzlich zu sämtlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für schweizerische Publikumsgesellschaften werden die Offenlegungspflichten in Übereinstimmung mit Art. 13 ff. der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), denen die Basler Kantonalbank von Gesetzes wegen nicht unterstellt ist, sowie die Anforderungen betreffend Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme gemäss Ziffer 5.1 respektive 5.2 der SIX Exchange Regulation dargelegt. Darüber hinaus sind in diesem Vergütungsbericht auch weitere relevante Informationen im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Bankrats und der Geschäftsleitung enthalten.
Dieser Vergütungsbericht ist wie folgt gegliedert:
- Compensation Governance: Organisation und Kompetenzen bei der Festsetzung der Vergütung sowie Grundsätze der Vergütungspolitik (Ziffer 2);
- Vergütungsmodell für den Bankrat (Ziffer 3);
- Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung (Ziffer 4);
- Weitere vergütungsrelevante Aspekte (Ziffer 5);
- Vergütungen im Berichtsjahr (Ziffer 6);
- Bestand der Beteiligungen (Ziffer 7).
Am 13.12.2016 hat der Regierungsrat den Bankrat der Basler Kantonalbank für die am 1.4.2017 beginnende vierjährige Amtsperiode gewählt. Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Bankrats.