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Wesentliches Thema: Menschenrechte bei Investitionen

[GRI 103-1] Das Thema Menschenrechte bei Investitionen steht in der Auswahl der wesentlichen Themen aus Sicht der Anspruchsgruppen an oberster Stelle. Diese Wahrnehmung deckt sich aber nicht mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten der BKB, welche schwergewichtig im Inland stattfinden. Die direkte Exposition wird daher als moderat eingeschätzt. Finanzinstitute können jedoch auch indirekt (bspw. über die Investitionen in Wertschriften) in Menschenrechtsverletzungen (insbesondere ILO-Grundprinzipien) involviert sein.

[GRI 103-2] Mit dem Beschluss zur Einführung der Richtlinie Internationale Arbeitsgrundrechte im Jahr 2019 und deren Umsetzung 2020 bekennt sich die BKB zur Einhaltung der vier Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit direkte oder indirekte Verstösse gegen diese Prinzipien zu vermeiden. So empfiehlt die BKB etwa aktiv keine Wertschriften von Unternehmen zum Kauf, welche gemäss dem Datenprovider MSCI ESG die vier Grundprinzipien der ILO oder grundlegende Arbeitsrechte nicht einhalten. Der Erwerb von Wertschriften dieser Unternehmen wird im Rahmen von Mandatslösungen oder selbst verwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen und nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin getätigt. Im Weiteren werden an diese Unternehmen keine Kredite vergeben.

[GRI 103-3, GRI 412-3] Die BKB definiert keinen Schwellenwert, d.h., es werden alle Unternehmen ausgeschlossen, die gemäss der Kontroversenliste von MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der Grundprinzipien sowie weiteren grundlegenden Arbeitsrechten gemäss ILO verwickelt sind.

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