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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Stammhaus Basler Kantonalbank

Grundlagen

Grundlagen 

Die vorliegende Jahresrechnung stellt die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können (statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung). Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung. Im Gegensatz zum Konzernabschluss kann der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung stille Reserven enthalten.

Beteiligungen

Beteiligungen

Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert.

Alle Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bzw. nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahr des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und CHF 500 000 übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Bildung der Reserven für allgemeine Bankrisiken kann zusätzlich aufgrund einer Umbuchung von betriebswirtschaftlich nicht mehr erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen, soweit diese zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden, oder mittels Umbuchung von stillen Reserven in der Position «Rückstellung» erfolgen.

Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve

Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve 

Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten (BKB Gesetz) und/oder Beschlüssen des Regierungsrats vorgenommen. Differenzen zwischen zufliessenden Mitteln und Buchwert aus der Veräusserung von eigenen Kapitalanteilen werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).

Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)

Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)

Die Basler Kantonalbank lagert die folgenden als Outsourcing beschriebenen Geschäftsbereiche aus:

Outsourcing-Partner

Geschäftsbereich

Avaloq Sourcing (Switzerland & Liechtenstein) SA, Bioggio

Wertschriftenadministration

HypothekenZentrum AG, Zürich

Aufbewahrung von physischen Schuldbriefen

PPA GmbH, Glattbrugg

Digitalisierung Kreditprozess

RSN (Risk Solution Network AG)

Ratingsystem im Kreditrisikomanagement

SIX SIS AG, Olten

Treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen betreffend die vom Hypotheken-Zentrum erworbenen Hypothekarforderungen (CAT)

Swiss Post Solutions AG , Zürich

Druck und Versand der Bankkorrespondenz

Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen

Betrieb Avaloq, E-Banking und GAA-Server

Abwicklung Zahlungsverkehr

ti&m AG, Zürich

IT-Hosting

Die beschriebenen Auslagerungen wurden im Sinne der FINMA-Vorschriften mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) beziehungsweise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Im Rahmen dieser Outsourcing-Lösungen werden keine Kundendaten ins Ausland übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden der erwähnten Dienstleister sind in Bezug auf alle Daten dem Geschäftsgeheimnis der Bank und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses BKB wurden per 1.1.2020 an die in Kraft getretene Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie die Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung Banken») angepasst.

Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Für die Erläuterungen über Firma, Rechtsform und Sitz der Bank wird auf das Kapitel «Erläuterungen im Konzern» im Anhang des Konzerns verwiesen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die weltweite Verbreitung des Coronavirus hat einschneidende Massnahmen durch die Politik und die Gesundheitsbehörden zur Folge. Die Wirtschaft wird weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert und das gesellschaftliche Zusammenleben ist teilweise stark eingeschränkt. Der Konzern BKB beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und prüft seinerseits laufend Massnahmen, welche geeignet sind, um den negativen Auswirkungen frühzeitig zu begegnen, und setzt diese gezielt um. Auch wenn sich die Auswirkungen für das kommende Jahr noch nicht quantifizieren lassen, so ist zu erwarten, dass die Corona-Krise den Geschäftsverlauf erneut prägen wird.

Risikomanagement

Risikomanagement

Für die Erläuterungen des Risikomanagements (inkl. Risikobeurteilung) im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Erläuterungen des Risikomanagements» im Anhang Konzern verwiesen.

Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Für die Erläuterungen der angewandten Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» im Anhangs des Konzerns verwiesen.

Bewertung der Deckungen

Bewertung der Deckungen

Für die Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Bewertung der Deckungen» im Anhang des Konzerns verwiesen.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Für die Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» im Anhang des Konzerns verwiesen.

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