2.1 Kapital
Das Gesellschaftskapital der Basler Kantonalbank beträgt 354,2 Mio. CHF per 31.12.2020. Es besteht aus dem vom Kanton Basel-Stadt zur Verfügung gestellten Dotationskapital von 304 Mio. CHF und dem an der Börse gehandelten Partizipationsscheinkapital von 50,2 Mio. CHF.
Gemäss § 7 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank wird das Dotationskapital vom Kanton unbefristet zur Verfügung gestellt und der Kanton wird nach Möglichkeit aus dem Jahresgewinn entschädigt. Das Partizipationsscheinkapital darf die Höhe des ausstehenden Dotationskapitals nicht übersteigen.
2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen
Mit Beschluss vom 29.6.2000 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Regierungsrat ermächtigt, auf Antrag der Basler Kantonalbank das Dotationskapital bis auf 350 Mio. CHF zu erhöhen. Dieser Beschluss ist nicht befristet. Bedingtes Kapital besteht keines.
2.3 Kapitalveränderungen
Im Berichtsjahr hat die Basler Kantonalbank die 3,00% nachrangige Tier-1-Anleihe Basler Kantonalbank von CHF 100 Mio. per 1.4.2020 zur Rückzahlung gekündigt (ISINCH0275764600) und am 20.8.2020 mit Ausgabedatum 17.9.2020 eine 1,875% nachrangige Additional-Tier 1-Anleihe in der Höhe von 100 Mio. CHF emittiert (ISIN CH0545754696) und damit die per 1.4.2020 vorzeitig zurückbezahlte Anleihe refinanziert. Der Nachweis des Eigenkapitals ist in der konsolidierten Jahresrechnung respektive in der Jahresrechnung des Stammhauses Basler Kantonalbank aufgeführt.
2.4 Aktien und Partizipationsscheine
Neben dem Dotationskapital (vgl. Ausführungen unter Ziffer 2.1) verfügt die Basler Kantonalbank über ein zusätzliches Partizipationsscheinkapital. Per 31.12.2020 beträgt der Nominalwert des Partizipationsscheinkapitals 50,2 Mio. CHF. Das Partizipationsscheinkapital ist unterteilt in 5 900 000 Partizipationsscheine mit einem Nennwert von CHF 8.50. Es ist vollständig einbezahlt (Valorennummer 923646, ISIN CH0009236461). Die Basler Kantonalbank hat keine Aktien emittiert.
Die Partizipationsscheine der Basler Kantonalbank repräsentieren ein Miteigentum an der Basler Kantonalbank mit einem dem Geschäftsgang entsprechenden Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn in Form einer Dividende. Mit dem Besitz von Partizipationsscheinen sind keine Mitwirkungsrechte verbunden, insbesondere kein Stimmrecht und keine damit zusammenhängenden Rechte. Im Falle der Erhöhung des Partizipationsscheinkapitals sind die Partizipanten nach Massgabe des Nennwerts ihrer bisherigen Partizipationsscheine berechtigt, neue Partizipationsscheine zu beziehen. Der Bankrat kann das Bezugsrecht der Partizipanten ganz oder teilweise ausschliessen.
Im Berichtsjahr wurden keine Partizipationsscheine im Markt platziert und die Basler Kantonalbank hat auch keine Partizipationsscheine über die Börse verkauft. Per 31.12.2020 hielt die Basler Kantonalbank eigene Partizipationsscheine im Handelsbestand und in den Finanzanlagen von insgesamt 13,6% (Vorjahr: 13,6%) des Partizipationsscheinkapitals.
2.5 Genussscheine
Die Basler Kantonalbank hat keine Genussscheine emittiert.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und der Nominee-Eintragungen
Die BKB Partizipationsscheine sind Inhaberpapiere, weshalb auch keine Beschränkungen in der Übertragbarkeit und keine Einschränkungen bezüglich Nominee-Eintragungen bestehen.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
Die Basler Kantonalbank hat weder Wandelanleihen noch Optionen auf eigene Partizipationsscheine emittiert.
2.8 Staatsgarantie
Gemäss dem Gesetz über die Basler Kantonalbank gewährt der Kanton Basel-Stadt der Basler Kantonalbank eine Staatsgarantie und haftet somit subsidiär für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank. Keine Staatsgarantie besteht für das Partizipationskapital, für nachrangige Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank, für Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank gegenüber Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen und deren Gläubiger oder Gesellschafter sowie für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen selbst.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, hat die Basler Kantonalbank dem Kanton die Staatsgarantie abzugelten. Für die Festlegung der Höhe der Abgeltung wird das sogenannte Kostenvorteilsmodell herangezogen. Die Basler Kantonalbank kann sich aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren. Als Entschädigung für die Staatsgarantie hat der Regierungsrat am 4.7.2017 die Entschädigung für die Staatsgarantie für die Jahre 2017 bis 2020 auf jährlich 8,8 Mio. CHF festgelegt.
Am 9.9.2020 hat der Regierungsrat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2021 bis 2024 neu festgelegt. Sie wird jährlich 10,2 Mio. CHF betragen. Gegenüber der Periode 2017 bis 2020 steigt die jährliche Abgeltung aufgrund der höheren Bilanzsumme der Basler Kantonalbank um 1,4 Mio. CHF.