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Offenlegung Eigenmittel und Liquidität 

Der Konzern BKB verfügt per 31. Dezember 2020 mit einer Gesamtkapitalquote von 17,0% sowie einer Leverage Ratio von 8,2% über eine solide Eigenkapitalausstattung. Zusätzlich kann eine komfortable Quote für die kurzfristige Liquidität (LCR) von 230,4% im 4. Quartal 2020 ausgewiesen werden. Mit den vorliegenden Informationen per 31. Dezember 2020 trägt der Konzern BKB den Vorgaben aus der Eigenmittelverordnung (ERV) sowie den Offenlegungsvorschriften nach FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken» vollständig Rechnung

Als Finanzgruppe und Kategorie 3 Bank unterliegt die Basler Kantonalbank auf Konzernstufe den vollen Offenlegungspflichten nach FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken». Aufbau und Tabellenstruktur werden vom Regulator detailliert vorgegeben und prägen die Aufbereitung der nachfolgenden Informationen. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass bei Tabellen mit flexiblem Format auf andere leicht zugängliche Informationen verwiesen werden kann. Dies nimmt der Konzern BKB vor allem im Bereich der qualitativen Beschreibung wahr und verweist dabei auf entsprechende Ausführungen im aktuellen Geschäftsbericht. Tabellen, welche aufgrund des zu beschreibenden Sachverhalts keine Anwendung finden oder deren Ausweis keine wesentliche Aussagekraft haben, werden nicht veröffentlicht. Eine Übersicht aller potenziellen Tabellen, inklusive Informationen über den Offenlegungsstatus, findet sich unter dem Abschnitt «Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts». Für Informationen zur «Corporate Governance» wird auf das Kapitel im publizierten Geschäftsbericht 2020 der BKB verwiesen.

Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts

Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts 

Im Folgenden wird eine schematische Übersicht zu den nach FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken» vorgesehenen Tabellen sowie eine Beurteilung der Anwendbarkeit im Kontext des Geschäftsumfelds der Basler Kantonalbank gegeben.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

KM1

?p=undefined#BKB_KM1

Grundlegende regulatorische Kennzahlen

ja

halbjährlich

 

KM2

 

Grundlegende Kennzahlen «TLAC-Anforderungen (auf Stufe Abwicklungsgruppe)»

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

OVA

 

Risikomanagementansatz der Bank

ja

jährlich

 

OV1

?p=undefined#BKB_OV1

Überblick der risikogewichteten Positionen

ja

halbjährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

LI1

 

Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und aufsichtsrechtlichen Positionen 1

ja

jährlich

 

LI2

 

Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten

ja

jährlich

 

LIA

 

Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten

ja

jährlich

 

PV1

 

Prudentielle Wertanpassungen

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammensetzung des Kapitals

 

 

 

CC1

 

Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel 2

ja

jährlich

 

CC2

 

Überleitung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bilanz 1

ja

jährlich

 

CCA

 

Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

ja

jährlich

 

TLAC1

 

TLAC Zusammensetzung international systemrelevanter Banken (auf Stufe Abwicklungsgruppe)

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

TLAC2

 

Wesentliche Gruppengesellschaften – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

TLAC3

 

Abwicklungseinheit – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

 

 

 

 

 

 

1 Tabelle LI1 und Tabelle CC2 werden kombiniert dargestellt.

2 Die Informationen der Tabelle werden zugunsten der Übersichtlichkeit in mehrere thematische Subtabellen aufgegliedert.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Makroprudentielle Aufsichtsmassnahmen

GSIB1

 

G-SIB Indikatoren

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

CCyB1

 

Geografische Aufteilung der Forderungen für den erweiterten antizyklischen Puffer nach Basler Mindeststandards

nein, nur Banken die Art. 44a ERV erfüllen

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leverage Ratio

 

 

 

LR1

 

Leverage Ratio: Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio

ja

jährlich

 

LR2

 

Leverage Ratio: detaillierte Darstellung

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liquidität

 

 

 

LIQA

 

Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken

ja

jährlich

 

LIQ1

?p=undefined#BKB_LIQ1

Liquidität: Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)

ja

halbjährlich

 

LIQ2

 

Liquidität: Informationen zur Finanzierungsquote (NSFR)

nein, noch keine Gültigkeit

n/a

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditrisiko

 

 

 

CRA

 

Kreditrisiko: Allgemeine Informationen

ja

jährlich

 

CR1

 

Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven

ja

jährlich

 

CR2

 

Kreditrisiko: Veränderungen in den Portfolien von Forderungen und Schuldtiteln in Ausfall

ja

jährlich

 

CRB

 

Kreditrisiko: zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven 1

ja

jährlich

 

CRC

 

Kreditrisiko: Angaben zu Risikominderungstechniken

ja

jährlich

 

CR3

 

Kreditrisiken: Gesamtsicht der Risikominderungstechniken

ja

jährlich

 

CRD

 

Kreditrisiko: Angaben zur Verwendung externer Ratings im Standardansatz

ja

jährlich

 

CR4

 

Kreditrisiko: Risikoexpositionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CR5

 

Kreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CRE

 

IRB: Angaben über die Modelle

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CR6

 

IRB: Risikoexposition nach Positionskate- gorien und Ausfallwahrscheinlichkeiten

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CR7

 

IRB: Risikomindernde Auswirkungen von Kreditderivaten auf die Risikogewichtung

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CR8

 

IRB: RWA-Veränderung der Kreditrisiko- positionen

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CR9

 

IRB: Ex post-Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzungen, nach Positionskategorien

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CR10

 

IRB: Spezialfinanzierungen und Beteiligungstitel unter der einfachen Risiko- gewichtungsmethode

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

1 Die Informationen der Tabelle werden zugunsten der Übersichtlichkeit in mehrere thematische Subtabellen aufgegliedert.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenparteikreditrisiko

 

 

 

CCRA

 

Gegenparteikreditrisiko: Allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

CCR1

 

Gegenparteikreditrisiko: Analyse nach Ansatz

nein, nur für systemrelevante Banken

n/a

 

CCR2

 

Gegenparteikreditrisiko: Bewertungsanpassungen der Kreditpositionen (Credit Valuation Adjustment, CVA) zu Lasten der Eigenmittel

nein, nur für systemrelevante Banken

n/a

 

CCR3

 

Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CCR4

 

IRB: Gegenparteikreditrisiko nach Positionskategorie und Ausfallwahrscheinlichkeiten

nein, keine Anwendung des IRB Ansatzes

n/a

 

CCR5

 

Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

ja

jährlich

 

CCR6

 

Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen

ja

jährlich

 

CCR7

 

Gegenparteikreditrisiko: RWA-Veränderung der Gegenparteikreditrisikopositionen unter dem IMM-Ansatz (der EPE-Modellmethode)

nein, keine Anwendung eines IMM Ansatzes

n/a

 

CCR8

 

Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

ja

jährlich

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbriefung

 

 

 

SECA

 

Verbriefungen: Allgemeine Angaben

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC1

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC2

 

Verbriefungen: Positionen im Handelsbuch

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC3

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des Originators oder Sponsors

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC4

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des «Investors»

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marktrisiko

 

 

 

MRA

 

Marktrisiko: Allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

MR1

 

Marktrisiko: Mindesteigenmittel nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

MRB

 

Marktrisiko: Angaben bei Verwendung des Modellansatzes (IMA)

ja

jährlich

 

MR2

?p=undefined#BKB_MR2

Marktrisiko: RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA)

ja

halbjährlich

 

MR3

?p=undefined#BKB_MR3

Marktrisiko: Modellbasierte Werte für das Handelsbuch

ja

halbjährlich

 

MR4

?p=undefined#BKB_MR4

Marktrisiko: Vergleich der VaR-Schätzungen mit Gewinnen und Verlusten

ja

halbjährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrisiken im Bankenbuch

 

 

 

IRRBBA

 

Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs

ja

jährlich

 

IRRBBA1

 

Zinsrisiken: Quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung

ja

jährlich

 

IRRBB1

 

Zinsrisiken: Quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag

ja

jährlich

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütungen

 

 

 

REMA

 

Vergütungen: Politik

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM1

 

Vergütungen: Ausschüttungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM2

 

Vergütungen: Spezielle Auszahlungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM3

 

Vergütungen: Unterschiedliche Ausschüttungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Operationelle Risiken

 

 

 

ORA

 

Operationelle Risiken: Allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Corporate Governance

 

 

 

Anhang 5

 

Corporate Governance

ja

jährlich

 

1 Der Konzern BKB hat sich für eine freiwillige Offenlegung im Geschäftsbericht entschieden.

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

In der folgenden Übersicht werden die grundlegenden Kennzahlen aus Eigenmitteln, Leverage Ratio und LCR der letzten Perioden gegeben tabellarisch aufgeführt. Details zu den einzelnen Kennzahlen sind in den weiteren Tabellen dieses Berichts ersichtlich.

KM1: Grundlegende regulatorische Kennzahlen

 

 

a

c

e

 

 

31.12.2020

30.6.2020

31.12.2019

 

Anrechenbare Eigenmittel (in 1000 CHF)

 

 

 

1

Hartes Kernkapital (CET1)

3 912 062

3 821 236

3 850 906

1a

Hartes Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

3 912 062

3 821 236

3 850 906

2

Kernkapital (T1)

4 042 062

3 821 236

3 920 429

2a

Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

4 042 062

3 821 236

3 920 429

3

Gesamtkapital

4 043 283

3 822 498

3 922 069

3a

Gesamtkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

4 043 283

3 822 498

3 922 069

 

Risikogewichtete Positionen (RWA) (in 1000 CHF)

 

 

 

4

RWA

23 737 911

24 403 103

22 553 673

4a

Mindesteigenmittel

1 899 033

1 952 248

1 804 294

 

Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)

 

 

 

5

CET1-Quote (%)

16,48

15,66

17,07

5a

CET1-Quote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

16,48

15,66

17,07

6

Kernkapitalquote (%)

17,03

15,66

17,38

6a

Kernkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

17,03

15,66

17,38

7

Gesamtkapitalquote (%)

17,03

15,66

17,39

7a

Gesamtkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

17,03

15,66

17,39

 

CET1-Pufferanforderungen (in % der RWA)

 

 

 

8

Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2.5% ab 2019) (%)

2,50

2,50

2,50

9

Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards (%)

11

Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in CET1-Qualität (%)

2,50

2,50

2,50

12

Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen

9,03

7,66

9,39

 

Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA)

 

 

 

12a

Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%)

4,00

4,00

4,00

12b

Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) 1

0,78

12c

CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

7,80

7,80

8,58

12d

T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

9,60

9,60

10,38

12e

Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

12,00

12,00

12,78

1 Infolge der Coronakrise hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27.3.2020 dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugestimmt, den antizyklischen Kapitalpuffer per sofort zu deaktivieren.

 

 

a

c

e

 

 

31.12.2020

30.6.2020

31.12.2019

 

Basel III Leverage Ratio

 

 

 

13

Gesamtengagement (in 1000 CHF)

49 351 993

49 479 355

49 480 400

14

Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements)

8,19

7,72

7,92

14a

Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

8,19

7,72

7,92

 

Liquiditätsquote (LCR)

 

 

 

15

Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (in 1000 CHF)

10 954 850

10 141 355

7 128 556

16

Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (in 1000 CHF)

4 755 465

5 501 765

5 219 071

17

Liquiditätsquote, LCR (in %)

230,36

184,33

136,59

OVA: Risikomanagementansatz der Bank

Wir verweisen auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2020 der Basler Kantonalbank.

OV1: Überblick der risikogewichteten Positionen

In der folgenden Übersicht werden die risikogewichteten Aktiven (RWA) einer Risikokategorie inklusive zugehörigem Berechnungsansatz zugeteilt und die daraus resultierenden zu unterlegenden Mindesteigenmittel berechnet. Die Mindesteigenmittel entsprechen 8% der risikogewichteten Aktiven.

 

 

a

b

c

 

 

RWA

RWA

Mindesteigen- mittel

 

 

31.12.2020

30.6.2020

31.12.2020

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Kreditrisiko (ohne CCR [Gegenparteikreditrisiko]) 1

19 049 442

19 162 400

1 523 955

2

Davon mit Standardansatz (SA) bestimmt 1

19 049 442

19 162 400

1 523 955

6

Gegenparteikreditrisiko (CCR)

1 243 988

1 110 550

99 519

7

Davon mit Standardansatz bestimmt (SA-CCR)

1 033 642

946 235

82 691

9

Davon andere (CCR) 2

210 346

164 315

16 828

10

Wertanpassungsrisiko von Derivaten (CVA)

1 457 396

1 491 198

116 592

14

Investments in verwalteten kollektiven Vermögen – Fallback-Ansatz

88

20

Marktrisiko

957 689

1 601 363

76 615

21

Davon mit Standardansatz bestimmt

294 566

177 491

23 565

22

Davon mit Modellansatz (IMA) bestimmt

663 123

1 423 872

53 050

24

Operationelles Risiko

1 029 396

1 037 503

82 352

27

Total

23 737 911

24 403 103

1 899 033

1 Inklusive nicht gegenparteibezogene Risiken.

2 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs) werden nach dem umfassenden Ansatz (Finma-Rundschreiben 2017/7, Rz 191 - 278) berechnet

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

CC2: Überleitung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bilanz

LI1: Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und aufsichtsrechtlichen Positionen 

Der buchhalterische Konsolidierungskreis des Konzerns Basler Kantonalbank besteht aus dem Stammhaus Basler Kantonalbank, der Bank Cler AG, Basel sowie der Keen Innovation AG, Basel. Im Unterschied zum buchhalterischen Konsolidierungskreis ist die Keen Innovation AG nicht in dem für die Eigenmittelunterlegung relevanten aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis enthalten. Weder der buchhalterische noch der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert. Die Einzelabschlüsse der beiden Konzernbanken basieren auf einheitlich gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Der Konzern Basler Kantonalbank besitzt noch weitere wesentliche Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden. Folgende Beteiligungen von im Finanzbereich tätigen Unternehmen werden nach dem Schwellenwertverfahren (gem. Art. 33–40 ERV) behandelt. Dabei wird der über dem Schwellenwert liegende Anteil direkt vom Eigenkapital abgezogen, während der Anteil unter dem Schwellenwert risikogewichtet wird:

  • Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich

Folgende Beteiligungen von nicht im Finanzbereich tätigen Unternehmen werden risikogewichtet:

  • Keen Innovation AG, Basel
  • Gundeldinger-Casino Basel AG, Basel
  • Pick-e-Bike AG, Oberwil (BL)
  • RSN Risk Solution Network AG, Zürich
  • Wohnbau-Genossenschaftsverband Nordwest, Basel

In der folgenden Übersicht werden die buchhalterischen Werte nach ihren implizierten aufsichtsrechtlichen Risikokategorien aufgeteilt und zugeordnet.

 

 

a

b

c

d

e

f

g

Aktiven

Referenz 1

Buchwerte auf Stufe des buchhalterischen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte auf Stufe des auf- sichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte

Unter Kreditrisiko- vorschriften 2

Unter Gegen- parteikredit- risikovorschriften

Unter Verbriefungs- vorschriften

Unter Marktrisiko- vorschriften

Ohne Eigen- mittelanfor- derungen oder mittels Kapitalabzug

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel

 

11 755 322

11 755 322

11 755 322

Forderungen gegenüber Banken

 

2 522 177

2 522 177

2 288 872

233 305

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

 

2 329 318

2 329 318

2 329 318

Forderungen gegenüber Kunden

 

3 152 254

3 152 254

3 151 555

699

Hypothekarforderungen

 

29 447 918

29 447 918

29 447 918

Handelsgeschäft

 

2 749 711

2 749 711

3 865

2 745 846

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

513 176

513 176

513 176

Finanzanlagen

 

1 573 963

1 573 963

1 573 963

Aktive Rechnungsabgrenzungen

 

92 292

92 288

92 288

Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

58 893

60 226

60 226

Sachanlagen

 

194 894

194 844

194 844

Sonstige Aktiven

 

45 547

45 532

45 532

Total Aktiven

 

54 435 465

54 436 729

48 614 385

3 076 498

2 745 846

1 Referenz zu Tabelle CC1: Zusammensetzung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel.

2 Inklusive Beträge, die unterhalb des Schwellenwertes für Abzüge liegen und Investments in kollektiv verwalteten Vermögen.

 

 

a

b

c

d

e

f

g

Passiven

Referenz 1

Buchwerte auf Stufe des buchhalterischen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte auf Stufe des auf- sichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte

Unter Kreditrisiko- vorschriften

Unter Gegen- parteikredit- risikovorschriften

Unter Verbriefungs- vorschriften

Unter Marktrisiko- vorschriften

Ohne Eigen- mittelanfor- derungen oder mittels Kapitalabzug

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

7 090 918

7 090 918

7 090 918

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

 

1 682 174

1 682 174

1 682 174

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

29 851 470

29 852 937

29 852 937

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

 

151

151

151

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

215 253

215 253

215 253

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair Value-Bewertung

 

256 600

256 600

256 600

Kassenobligationen

 

12 434

12 434

12 434

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

10 839 962

10 839 962

10 839 962

Passive Rechnungsabgrenzungen

 

162 931

162 672

162 672

Sonstige Passiven

 

335 464

335 459

335 459

Rückstellungen

 

22 430

22 430

22 430

Total Verpflichtungen

 

50 469 787

50 470 990

1 897 427

256 751

48 316 812

Davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als zusätzliches Kernkapital (AT1)

D

160 477

160 477

160 477

Eigenkapital

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 2

B

2 681 110

2 681 110

2 681 110

Gesellschaftskapital

 

354 150

354 150

354 150

Davon als CET1 anrechenbar

A

304 000

304 000

304 000

Davon als AT1 anrechenbar

C

50 150

50 150

50 150

Gesetzliche Reserven / freiwillige Reserven / Gewinn- (Verlust-)Vorträge / Periodengewinn (-verlust) 2

B

1 011 045

1 011 106

1 011 106

(Eigene Kapitalanteile)

E

–80 627

–80 627

–80 627

Minderheitsanteile

 

Davon als CET1 anrechenbar 2

 

Total Eigenkapital

 

3 965 678

3 965 739

3 965 739

Total Passiven

 

54 435 465

54 436 729

1 897 427

256 751

52 282 551

1 Referenz zu Tabelle CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel.

2 Vom Periodengewinn von 108,3 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigner auszuschüttende Teil von 24,1 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

LI2: Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten

In der folgenden Übersicht werden die Unterschiede zwischen den Positionswerten für aufsichtsrechtliche Zwecke und den nach angewandter Rechnungslegung ausgewiesenen Buchwerten aufgezeigt. Unterschiede entstehen beispielsweise als Ergebnis von bilateralen Nettingverträgen.

 

a

b

c

d

e

Total

Positionen unter den:

 

Kreditrisiko- vorschriften

Verbriefungs- vorschriften

Gegenpartei- kreditrisiko- vorschriften

Marktrisiko- vorschriften

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Buchwerte der Aktiven auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)

54 436 729

48 614 385

3 076 498

2 745 846

2

Buchwerte der Verpflichtungen auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)

2 154 178

1 897 427

256 751

3

Nettobetrag auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises

52 282 551

48 614 385

1 179 071

2 489 095

4

Ausserbilanzpositionen

3 747 481

1 873 425

5

Bewertungsdifferenzen

6

Differenzen aufgrund unterschiedlicher Verrechnungsregeln, andere als die bereits in Zeile 2 erfassten

7

Differenzen in der Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Rückstellungen-

1 221

1 221

8

Differenzen aufgrund aufsichtsrechtlicher Filter

9a

Differenz aufgrund Berechnung Kreditäquivalent für Derivate

1 852 597

1 852 597

9b

Differenz aufgrund Berechnung Kreditäquivalent für SFTs (inkl. Ausserbilanzpositionen und Anrechnung von Sicherheiten im umfassenden Ansatz)

390 403

390 403

9c

Anwendung von Kreditminderungstechniken (CRM)

–256 657

–256 657

10

Positionen aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben

56 143 540

50 232 374

3 422 071

2 489 095

LIA: Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten

Die in der Tabelle LI2 aufgeführten Differenzen zwischen den Buchwerten und den Werten aufgrund von aufsichtsrechtlichen Vorgaben lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

  • Differenz aufgrund der Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten (Zeile 9a von LI2). Derivate werden gemäss Standardansatz (SA-CCR) behandelt. Dabei unterscheiden sich die aufsichtsrechtlich festgelegten Wiederbeschaffungskosten von den im buchhalterischen Abschluss enthaltenen positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten, die – sofern eine Nettingvereinbarung besteht – mit den zur Sicherheit hinterlegten Barbeständen verrechnet werden (gemäss Rz 40 FINMA-RS 2015/1).
  • Differenz aufgrund der Berechnung von Kreditäquivalenten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs, Zeile 9b von LI2). Diese Position beinhaltet auch nicht bilanzierte geborgte Wertschriften und die als Sicherheit gelieferten Wertschriften.
  • Differenz aufgrund der Anwendung von Kreditminderungstechniken (Zeile 9c von LI2). Im umfassenden Ansatz (gemäss ERV Art. 62) wird der buchhalterische Wert mit dem besicherten Positionsanteil (nach Abzug eines Haircuts) verrechnet.
  • Differenz in der Berücksichtigung von Wertberichtigungen (Zeile 7 von LI2).
    Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden als Ergänzungskapital (T2) angerechnet (siehe dazu Tabelle CC1 Zeilen 76 + 77).

PV1: Prudentielle Wertanpassungen

Im Konzern BKB werden keine prudentiellen Wertanpassungen vorgenommen.

Zusammensetzung des Kapitals

Zusammensetzung des Kapitals

CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel

a): Zusammensetzung des regulatorischen Kapitals

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz 1

 

Hartes Kernkapital (CET1)

 

 

1

Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar

304 000

A

2

Gewinnreserven, inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken / Gewinn- (Verlust-)vortrag und Periodengewinn (-verlust) 2

3 476 011

B

3

Kapitalreserven und Fremdwährungsumrechnungsreserve (+/-) und übrige Reserven

132 051

B

5

Minderheitsanteile, als CET1 anrechenbar 2

 

6

Hartes Kernkapital, vor regulatorischen Anpassungen

3 912 062

 

 

Regulatorische Anpassungen bzgl. harten Kernkapitals

 

28

Summe der CET1-Anpassungenn

 

29

Hartes Kernkapital (net CET1)

3 912 062

 

 

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

 

30

Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, vollständig anrechenbar

210 627

 

31

Davon Eigenkapitalinstrumente gemäss Abschluss

50 150

C

32

Davon Schuldtitelinstrumente gemäss Abschluss

160 477

D

36

Summe des zusätzlichen Kernkapitals, vor regulatorischen Anpassungen

210 627

 

 

Regulatorische Anpassungen am zusätzlichen Kernkapital

 

37

Netto Long-Position in eigenen AT1-Instrumenten

–80 627

F

43

Summe der AT1- regulatorischen Anpassungen

–80 627

 

44

Zusätzliches Kernkapital (net AT1)

130 000

 

45

Kernkapital (net tier 1 = net CET1 + net AT1)

4 042 062

 

 

Ergänzungskapital (T2)

 

50

Wertberichtigungen; Rückstellungen und Abschreibungen aus Vorsichtsgründen; Zwangsreserven auf Finanzanlagen

1 221

 

 

Regulatorische Anpassungen am Ergänzungskapital

 

57

Summe der T2-Anpassungen

 

58

Ergänzungskapital (net T2)

1 221

 

59

Regulatorisches Kapital (net T1 + net T2)

4 043 283

 

1 Referenz zu kombinierter Tabelle LI1 und CC2.

2 Vom Periodengewinn von 108,3 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigener auszuschüttende Teil von 24,1 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

b): Summe der risikogewichteten Positionen

 

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz

60

Summe der risikogewichteten Positionen

23 737 911

 

c): Kapitalquoten nach Basel III

In der folgenden Übersicht werden die unterschiedlichen Kapitalquoten nach den Vorgaben der Eigenmittelverordnung berechnet. Die jeweiligen Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der Kapitalart (bspw. CET1) zur Summe der risikogewichteten Positionen (Tabelle CC1b, Zeile 60). Die Anforderungen an die Quoten werden ebenfalls in der Eigenmittelverordnung definiert und ergeben sich unter anderem aus der Einstufung der BKB als Kategorie 3 Bank. Die Gesamtanforderung des regulatorischen Kapitals setzt sich zusammen aus den Mindesteigenmitteln von 8% sowie einem Eigenmittelpuffer von 4% für die Banken der Kategorie 3 gemäss Anhang 8 ERV, zuzüglich des antizyklischen Puffers. Der antizyklische Puffer wurde vom Bundesrat am 27. März 2020 aufgrund der Corona-Krise deaktiviert.

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in % der risikogewichteten Positionen

Referenz

61

CET1-Quote (Ziffer 29, in % der risikogewichteten Positionen)

16,48

 

62

T1-Quote (Ziffer 45, in % der risikogewichteten Positionen)

17,03

 

63

Quote bzgl. des regulatorischen Kapitals (Ziffer 59, in % der risikogewichteten Positionen)

17,03

 

64

Institutsspezifische CET1-Pufferanforderungen gemäss Basler Mindeststandards (Eigenmittelpuffer + antizyklischer Puffer gemäss Art. 44a ERV + Eigenmittelpuffer für systemrelevante Banken) (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

65

Davon Eigenmittelpuffer gemäss Basler Mindeststandards (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

66

Davon antizyklischer Puffer gemäss Basler Mindeststandards (Art. 44a ERV, in % der risikogewichteten Positionen)

 

68

Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (in % der risikogewichteten Positionen)

9,03

 

68a

CET1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

7,80

 

68b

Davon antizyklische Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

 

68c

Verfügbares CET1 (in % der risikogewichteten Positionen)

12,83

 

68d

T1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

9,60

 

68e

Verfügbares T1 (in % der risikogewichteten Positionen)

14,63

 

68f

Gesamtanforderung regulatorisches Kapital nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

12,00

 

68g

Verfügbares regulatorisches Kapital (in % der risikogewichteten Positionen)

17,03

 

 

 

 

 

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in 1000 CHF

Referenz

 

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)

 

 

72

Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich und andere TLAC-Investments

52 501

 

 

Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug in T2

 

 

76

Anrechenbare Wertberichtigungen im T2 im Rahmen des SA-BIZ-Ansatzes

1 221

 

77

Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen im SA-BIZ-Ansatz

250 327

 

CCA: Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

 

 

Dotationskapital

Partizipationsschein

1

Emittent

Basler Kantonalbank

Basler Kantonalbank

2

ISIN

n/a

CH0009236461

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

 

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Dotationskapital

Partizipationsschein

4

Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III Übergangsbestimmungen geltenden Regeln

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Solo- und Konzernebene

Solo- und Konzernebene

7

Art des Instruments

Sonstige Instrumente

Beteiligungstitel

8

In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in Mio. CHF)

304,00

50,15

9

Nominalwert des Instruments

304 000 in 1000 CHF

5 900 000 Stück je CHF 8.50

10

Buchhalterische Klassifizierung

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

1.10.1899

15.9.1986

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Unbegrenzt

Unbegrenzt

13

Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtliche Genehmigung

Nein

Nein

15

Falkultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag

n/a

n/a

16

Spätere Call-Daten, sofern anwendbar

n/a

n/a

 

Coupons/Dividenden

Dotationskapital

Partizipationsschein

17

Fixe oder variable Dividende / Coupon

n/a

Variabel

18

Couponsatz und Index, wo anwendbar

n/a

n/a

19

Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert keine Dividende auf den normalen Aktien)

n/a

Nein

20

Zins- / Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Gewinnausschüttung diskretionär

Dividendenzahlung diskretionär

21

Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

22

Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar

Nicht wandelbar

30

Forderungsverzicht

Nein

Nein

31

Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht

n/a

n/a

32

Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise

n/a

n/a

33

Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

n/a

n/a

34

Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up Mechanismus

n/a

n/a

34a

Art der Nachrangigkeit

Statutarisch

Statutarisch

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist)

AT1-Instrumente

Nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen ausser zu pari-passu Instrumenten. Für das Partizipationskapital besteht keine Staatsgarantie

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III Regeln verhindern

Nein

Nein

 

 

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

1

Emittent

Basler Kantonalbank

Bank Cler AG

2

ISIN

CH0545754696

CH0563348728

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

 

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

4

Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III Übergangsbestimmungen geltenden Regeln

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Solo- und Konzernebene

Konzernebene

7

Art des Instruments

Hybride Instrumente (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

Hybride Instrumente (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

8

In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in Mio. CHF)

100,00

63,50

9

Nominalwert des Instruments

100 000 in 1000 CHF

90 000 in 1000 CHF

10

Buchhalterische Klassifizierung

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

17.9.2020

25.11.2020

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Unbegrenzt

Unbegrenzt

13

Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtliche Genehmigung

Ja

Ja

15

Falkultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag

Erstmals per 17.3.2026 Tilgung der Anleihe als Ganzes

Erstmals per 25.11.2025 Tilgung der Anleihe als Ganzes

16

Spätere Call-Daten, sofern anwendbar

Danach jährlich per 17.3.

Danach jährlich per 25.11.

 

Coupons/Dividenden

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

17

Fixe oder variable Dividende / Coupon

Fest bis zum vorzeitigen Kündigungstermin, danach Neufestsetzung alle 5 Jahre

Fest bis zum vorzeitigen Kündigungstermin, danach Neufestsetzung alle 5 Jahre

18

Couponsatz und Index, wo anwendbar

1,875% bis zum 17.3.2026, danach Neufestsetzung auf dem relevanten Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) für eine Laufzeit von 5 Jahren (Minimum 0%) plus Aufschlag von 1,875%.

3,000% bis zum 25.11.2025, danach Neufestsetzung auf dem relevanten Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) für eine Laufzeit von 5 Jahren (Minimum 0%) plus Aufschlag von 3,000%.

19

Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert keine Dividende auf den normalen Aktien)

Partiell

Partiell

20

Zins- / Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Zinszahlung verbindlich mit bedingtem Forderungsverzicht

Zinszahlung verbindlich mit bedingtem Forderungsverzicht

21

Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

22

Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

30

Forderungsverzicht

Ja

Ja

31

Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht

Unterschreitung der harten Kernkapitalquote (CET1 Quote) auf Stufe Stammhaus Basler Kantonalbank von 5,125% oder bei Feststellung einer drohenden Insolvenz (PONV) durch die FINMA

Unterschreitung der harten Kernkapitalquote (CET1 Quote) auf Stufe Bank Cler AG von 5,125% oder bei Feststellung einer drohenden Insolvenz (PONV) durch die FINMA

32

Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise

Vollständig oder teilweise

Vollständig oder teilweise

33

Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

Dauerhaft

Dauerhaft

34

Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up Mechanismus

n/a

n/a

34a

Art der Nachrangigkeit

Vertraglich

Vertraglich

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist)

Nachrangig zu allen nicht-nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin und zu anderen nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin (inklusive Tier 2 Instrumenten), mit Ausnahme von Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten (inklusive andere Additional Tier 1 Instrumente); pari passu untereinander sowie mit den Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten; vorrangig zu Eigenkapital- und gleichartigen Instrumenten der Emittentin.

Nachrangig zu allen nicht-nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin und zu anderen nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin (inklusive Tier 2 Instrumenten), mit Ausnahme von Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten (inklusive andere Additional Tier 1 Instrumente); pari passu untereinander sowie mit den Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten; vorrangig zu Eigenkapital- und gleichartigen Instrumenten der Emittentin.

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III Regeln verhindern

Nein

Nein

Leverage Ratio

Leverage Ratio

LR1: Leverage Ratio: Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio 

Für die Berechnung der ungewichteten Eigenmittelquote (Leverage Ratio) wird das anrechenbare Kernkapital (Tier 1-Kapital) durch das Gesamtengagement dividiert. Das Gesamtengagement für die Berechnung der Leverage Ratio setzt sich aus Bilanzpositionen, Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) und Ausserbilanzpositionen zusammen und beläuft sich per 31. Dezember 2020 auf
49 352,0 Mio. CHF. Das anrechenbare Kernkapital von 4 042,1 Mio. CHF dividiert durch das Gesamtengagement ergibt eine Leverage Ratio von 8,2% per 31. Dezember 2020.

In den folgenden beiden Darstellungen werden detaillierte Informationen zur Datengrundlage für die Berechnung der Leverage Ratio gegeben.

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Veränderung Vorperiode

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Summe der Aktiven gemäss der veröffentlichten Rechnungslegung

54 435 465

44 820 180

9 615 285

2

Anpassungen in Bezug auf Investitionen in Bank-, Finanz-, Versicherungs- und Kommerzgesellschaften, die rechnungslegungsmässig aber nicht regulatorisch konsolidiert sind (Rz 6–7 FINMA-RS 15/3), sowie Anpassungen in Bezug auf Vermögenswerte, die vom Kernkapital abgezogen werden (Rz 16–17 FINMA-RS 15/3)

1 264

2 949

–1 685

4

Anpassungen in Bezug auf Derivate (Rz 21–51 FINMA-RS 15/3)

1 348 467

1 338 715

9 752

5

Anpassungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (securities financing transactions, SFT) (Rz 52–73 FINMA-RS 15/3)

394 728

711

394 017

6

Anpassungen in Bezug auf Ausserbilanzgeschäfte (Umrechnung der Ausserbilanzgeschäfte in Kreditäquivalente) (Rz 74–76 FINMA-RS 15/3)

4 781 176

3 317 846

1 463 330

7

Andere Anpassungen 1

–11 609 107

–11 609 107

8

Gesamtengagement für die Leverage Ratio (Summe der Zeilen 1–7)

49 351 993

49 480 400

–128 407

1 Abzug Zentralbankenguthaben gem. FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2020

LR2: Leverage Ratio: detaillierte Darstellung

Bilanzpositionen

31.12.2020

31.12.2019

Veränderung Vorperiode

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Bilanzpositionen (ohne Derivate und SFT aber inkl. Sicherheiten) (Rz 14–15 FINMA-RS 15/3)

39 985 128

44 402 633

–4 417 505

3

Summe der Bilanzpositionen im Rahmen der Leverage Ratio ohne Derivate und SFT

39 985 128

44 402 633

–4 417 505

 

 

 

 

 

 

Derivate

 

 

 

4

Positive Wiederbeschaffungswerte in Bezug auf alle Derivattransaktionen inklusive solche gegenüber CCPs (unter Berücksichtigung der erhaltenen Margenzahlungen und der Netting-Vereinbarungen gemäss Rz 22–23 und 34–35 FINMA-RS 15/3)

758 774

633 941

124 833

5

Sicherheitszuschläge (Add-ons) für alle Derivate (Rz 22 und 25 FINMA-RS 15/3)

1 102 869

1 104 269

–1 400

11

Total Engagements aus Derivaten

1 861 642

1 738 210

123 432

 

 

 

 

 

 

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

 

 

 

12

Bruttoaktiven im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne Verrechnung (ausser bei Novation mit einer QCCP gemäss Rz 57 FINMA-RS 15/3) einschliesslich jener, die als Verkauf verbucht wurden (Rz 69 FINMA-RS 15/3), abzüglich der in Rz 58 FINMA-RS 15/3 genannten Positionen

2 329 318

21 000

2 308 318

14

Engagements gegenüber SFT-Gegenparteien (Rz 63–68 FINMA-RS 15/3)

394 728

711

394 017

16

Total Engagements aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

2 724 046

21 711

2 702 335

 

 

 

 

 

 

Übrige Ausserbilanzpositionen

 

 

 

17

Ausserbilanzgeschäfte zu Bruttonominalwerten vor der Anwendung von Kreditumrechnungs- faktoren

32 816 526

20 999 814

11 816 712

18

(Anpassungen in Bezug auf die Umrechnung in Kreditäquivalente) (Rz 75–76 FINMA-RS 15/3)

–28 035 349

–17 681 968

–10 353 381

19

Total Engagements aus übrigen Ausserbilanzpositionen

4 781 176

3 317 846

1 463 331

 

 

 

 

 

 

Anrechenbare Eigenmittel und Gesamtengagement

 

 

 

20

Kernkapital (Tier 1, Rz 5 FINMA-RS 15/3)

4 042 062

3 920 429

121 633

21

Gesamtengagement

49 351 993

49 480 400

–128 407

 

Leverage Ratio

31.12.2020 in %

31.12.2019 in %

Veränderung Vorperiode

22

Leverage Ratio (Rz 3–4, FINMA-RS 2015/3)

8,19

7,92

0,27

Liquidität

Liquidität

LIQA: Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken

Für Informationen zur Steuerung des Liquiditätsrisikomanagements, einschliesslich: Risikotoleranz, Struktur und Zuständigkeit für das Liquiditätsrisikomanagement, interne Berichterstattung zur Liquidität und Kommunikation der Liquiditätsrisikostrategie, der Richtlinien und Praktiken in den Geschäftsbereichen und an das Oberleitungsorgan sowie für Informationen zum Einsatz des Stress-Testings wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2020 der Basler Kantonalbank verwiesen.

Die Refinanzierungsstrategien der Konzernfinanzgesellschaften evaluieren eine an das Marktumfeld angepasste Zielrefinanzierungsstruktur, welche in erster Linie die Sicherstellung einer stabilen Refinanzierungssituation, aber auch die Aspekte Risiko und Rentabilität berücksichtigen. Dabei wird die Refinanzierungsstruktur immer so ausgerichtet, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und bankinternen Vorgaben eingehalten werden. Als Rahmenbedingung legt der Konzern Basler Kantonalbank durch den Bankrat die Risikotoleranz fest. Die Geschäftsleitung delegiert die Kompetenz zur Steuerung der Refinanzierungsstruktur an das jeweilige ALCO. Das Treasury (Stammhaus) setzt diese Vorgaben um. Das ALCO, die Geschäftsleitung und der Bankrat bzw. Verwaltungsrat werden ordentlich im Rahmen des ALM-Reportings sowie des monatlichen Finanz- und Risikoreportings über die Risikolage informiert. Bei aussergewöhnlichen Entwicklungen erfolgt dessen Orientierung ad hoc.

Die Konzernfinanzgesellschaften streben einen gut diversifizierten Refinanzierungsmix mit unterschiedlichen Produkten, Investoren und geografischer Diversifikation an. Als Universalbanken können die Konzernfinanzgesellschaften auf eine breite Investorenbasis sowie auf eine solide Eigenmittelausstattung zurückgreifen. Diverse Fremdwährungen sowie eine breite Produktpalette ergänzen den optimalen Refinanzierungsmix.

Das Treasury (Stammhaus) ist im Auftrag des jeweiligen ALCO verantwortlich für eine mindestens jährliche Überprüfung der Refinanzierungsstrategie der Konzernfinanzgesellschaften. Die Ergebnisse der Prüfung werden an das jeweilige ALCO und an die jeweilige Geschäftsleitung berichtet. Sie enthalten gegebenenfalls an die Marktlage angepasste Optimierungsvorschläge, die jeweils durch die Geschäftsleitungen zu prüfen sind.

Mit einer soliden Kapitalbindungsbilanz steuern die Konzernfinanzgesellschaften das Refinanzierungsspreadrisiko und dämmen Laufzeiteninkongruenzen bewusst ein. Zudem werden neben den regulatorischen Stresstests interne Stressszenarien simuliert, um bankenspezifische, marktspezifische und kombinierte Stressszenarien ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Liquiditätssteuerung werden zusätzlich Liquiditätsablaufbilanzen verwendet. Zudem identifizieren Frühwarnindikatoren frühzeitig mögliche Stresssituationen.

Die jeweilige Geschäftsleitung der Konzernfinanzgesellschaften legt ein umfassendes und wirksames Notfallkonzept für akute Liquiditätsengpässe der Bank fest. Das Konzept zeigt mögliche Gegenmassnahmen auf, die in institutsspezifischen, marktweiten oder kombinierten Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Handlungsoptionen im Notfall fest.

Der Liquiditätsnotfallplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: einem strategischen Teil, der die grundsätzliche Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, Notfallauslösern, Notfallprozessen und grundsätzlichen Handlungsoptionen beinhaltet, und einem operativen Teil, der diese Handlungsoptionen quantifiziert und auf ihre Durchführbarkeit in den verschiedenen Szenarien hin einordnet. Dieser operative Teil dient als Information und als Handlungsanweisung des Notfallstabs zur fundierten Wahl adäquater Massnahmen im Notfall.

LIQ1: Liquidität: Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)

 

 

4. Quartal 2020 Ungewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

4. Quartal 2020 Gewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

3. Quartal 2020 Ungewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

3. Quartal 2020 Gewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

A

Qualitativ hochwertige liquide Aktiven (HQLA)

 

 

 

 

1

Total der qualitativ hochwertigen liquiden Aktiven (HQLA)

---

10 954 850

---

10 305 200

 

 

 

 

 

 

B

Mittelabflüsse

 

 

 

 

2

Einlagen von Privatkunden

15 910 896

1 439 334

15 800 274

1 432 510

3

Davon stabile Einlagen

3 924 921

196 246

3 897 099

194 855

4

Davon weniger stabile Einlagen

11 985 975

1 243 088

11 903 175

1 237 655

5

Unbesicherte, von Geschäfts- oder Grosskunden bereitgestellte Finanzmittel

10 099 340

7 552 159

10 018 170

7 230 151

6

Davon operative Einlagen (alle Gegenparteien) und Einlagen beim Zentralinstitut von Mitgliedern eines Finanzverbundes

819 012

204 707

895 172

223 751

7

Davon nicht-operative Einlagen (alle Gegenparteien)

9 189 270

7 256 393

9 059 969

6 943 370

8

Davon unbesicherte Schuldverschreibungen

91 058

91 058

63 030

63 030

9

Besicherte Finanzierungen von Geschäfts- oder Grosskunden und Sicherheitenswaps

---

1 717 932

---

1 279 544

10

Weitere Mittelabflüsse

4 686 546

1 532 984

4 328 450

1 201 526

11

Davon Mittelabflüsse in Zusammenhang mit Derivatgeschäften und anderen Transaktionen

1 267 298

1 121 677

1 110 805

816 766

12

Davon Mittelabflüsse aus dem Verlust von Finanzierungsmöglichkeiten bei forderungsunterlegten Wertpapieren, gedeckten Schuldverschreibungen, sonstigen strukturierten Finanzierungsinstrumenten, forderungsbesicherten Geldmarktpapieren, Zweckgesellschaften, Wertpapierfinanzierungsvehikeln und anderen ähnlichen Finanzierungsfazilitäten

22 567

22 567

21 300

21 300

13

Davon Mittelabflüsse aus fest zugesagten Kredit- und Liquiditätsfazilitäten

3 396 681

388 741

3 196 345

363 461

14

Sonstige vertragliche Verpflichtungen zur Mittelbereit- stellung

285 832

72 490

216 334

51 055

15

Sonstige Eventualverpflichtungen zur Mittelbereitstellung

11 006 380

12 427

10 669 120

12 304

16

Total der Mittelabflüsse

---

12 327 326

---

11 207 091

 

 

 

 

 

 

C

Mittelzuflüsse

 

 

 

 

17

Besicherte Finanzierungsgeschäfte (z.B. Reverse Repo-Geschäfte)

1 219 309

2 995 829

1 097 498

2 235 190

18

Zuflüsse aus voll werthaltigen Forderungen

3 982 021

3 551 875

4 278 052

3 912 925

19

Sonstige Mittelzuflüsse

1 024 157

1 024 157

798 778

798 778

20

Total der Mittelzuflüsse

6 225 487

7 571 862

6 174 329

6 946 893

 

 

 

 

 

 

21

Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA)

---

10 954 850

---

10 305 200

22

Total des Nettomittelabflusses

---

4 755 465

---

4 260 198

23

Quote für die kurzfristige Liquidität LCR (in %)

---

230.36%

---

241.89%

Kreditrisiko

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten und entsteht den Konzernbanken bei allen Kreditengagements in jeglicher Form, einschliesslich Erfüllungsrisiko (z.B. Settlement-Risiko bei Devisentransaktionen). Die Kreditgewährung an Privat- und Firmenkunden gehört zum Kerngeschäft der beiden Konzernbanken. Die Konzernbanken gehen die damit verbundenen Kreditrisiken bewusst ein und bewirtschaften sie im Sinne der Optimierung des Verhältnisses von Rendite und Risiko.

CRA: Kreditrisiko: allgemeine Informationen

Für weiterführende Informationen zum Management der Kreditrisiken verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2020 der Basler Kantonalbank.

CR1: Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven

In der folgenden Übersicht werden umfassende Informationen zur Kreditqualität der bilanziellen und ausserbilanziellen Aktivpositionen der BKB gegeben. Der Begriff der ausgefallenen Position richtet sich in diesem Kontext nach der Definition des SA-BIZ und umfasst überfällige und gefährdete Positionen inklusive wertberichtigte Forderungen für latente Ausfallrisiken.

 

a

b

c

d

Bruttobuchwerte von

Wertberichtigung/

Nettowerte

ausgefallenen Positionen

nicht ausgefallenen Positionen

Abschreibungen

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Forderungen (ausgenommen Schuldtitel)

312 700

46 949 546

204 122

47 058 124

2

Schuldtitel

1 556 979

1 556 979

3

Ausserbilanzpositionen

3 747 481

1 015

3 746 466

4

Total

312 700

52 254 006

205 137

52 361 569

CR2: Kreditrisiko: Veränderungen in den Portfolien von Forderungen und Schuldtiteln in Ausfall

 

 

a in 1000 CHF

1

Ausgefallene Forderungen und Schuldtitel, am Ende der Vorperiode (31.12.2019)

285 506

2

Seit dem Ende der Vorperiode ausgefallene Forderungen und Schuldtitel

91 031

3

Positionen, die den Ausfallstatus verlassen haben

–55 938

4

Abgeschriebene Beträge

–7 706

5

Übrige Änderungen

–193

6

Ausgefallene Forderungen und Schuldtitel, am Ende der Referenzperiode

312 700

CRB: Kreditrisiko: Zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven

In den folgenden Tabellen wird die Qualität des Kreditportfolios anhand von unterschiedlich aufgegliederten Mengengengerüsten dargestellt.

a) Mengengerüst der Positionen nach geographischen Gebieten

 

Schweiz

Europa

Nord- amerika

Asien, Ozeanien

Übrige

Total

Deutschland

Frankreich

Gross- britannien

Übriges Europa

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

11 747 332

2

11 747 334

Banken und Effektenhändler

2 168 907

44 663

46

40 290

10 535

85 198

16 886

27

2 366 552

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

528 369

60

15 065

543 494

Unternehmen

5 176 186

390 698

30 098

1

61 179

3 487

5 039

5 666 688

Retail

27 447 021

259 031

4 125

3 064

63 493

3 880

2 017

549

27 783 180

Beteiligungstitel

75 269

23

75 292

Übrige Positionen (inkl. nichtgegenparteienbezogene Risiken)

411 566

19 453

463

221

812

42

6

432 563

Total

47 554 650

713 905

34 269

43 818

135 430

108 465

23 984

582

48 615 103

b) Mengengerüst der Positionen nach Branchen

 

Nichtfinanzielle Unternehmen

Finanzielle Unternehmen

Öffentliche Hand

Sozial- versicherungen

Private Haushalte

Private Organi- sationen ohne Erwerbszweck

Übrige Positionen

Total

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

11 641 895

105 439

11 747 334

Banken und Effektenhändler

2 366 552

2 366 552

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

1 122

542 345

27

543 494

Unternehmen

2 632 628

2 512 308

521 752

5 666 688

Retail

8 617 510

1 601 410

17 249 943

314 317

27 783 180

Beteiligungstitel

23 921

51 371

75 292

Übrige Positionen (inkl. Nichtgegen- parteienbezogene Risiken)

26 561

153 548

796

251 658

432 563

Total

11 300 620

18 328 206

648 580

27

17 249 943

836 069

251 658

48 615 103

c) Mengengerüst der Positionen nach Restlaufzeiten

 

kleiner 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

grösser 5 Jahre

unbestimmt

Total

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

11 678 125

37 128

32 081

11 747 334

Banken und Effektenhändler

2 194 027

94 235

78 290

2 366 552

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

49 232

130 287

363 975

543 494

Unternehmen

2 151 324

2 098 635

1 416 729

5 666 688

Retail

8 358 637

11 418 038

8 006 505

27 783 180

Beteiligungstitel

75 292

75 292

Übrige Positionen (inkl. nichtgegenparteienbezogene Risiken)

205 907

26 533

200 123

432 563

Total

24 637 252

13 778 323

9 924 113

275 415

48 615 103

CRB 2: Mengengerüst der gefährdeten Positionen nach geographischen Gebieten1

 

Gefährdete Kundenausleihungen (Bruttobetrag)

Einzelwertberichtigung

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Schweiz

93 310

60 424

Übriges Europa

16 887

16 279

Deutschland

452

32

Frankreich

26

2

Italien

1

Grossbritannien

3

Übrige Länder

16 405

16 245

Nordamerika

10

1

Asien, Ozeanien

2

Übrige

66

18

Total 31.12.2020

110 275

76 722

Total 31.12.2019

79 357

36 110

1 Die Tabelle wurde nach dem Domizilprinzip erstellt.

CRB 3: Altersstruktur der überfälligen Positionen

 

überfällige Positionen in 1000 CHF

grösser 90 Tage bis zu 6 Monaten

195 885

grösser 6 Monate bis zu 12 Monaten

2 494

grösser 1 Jahr

13 171

Total

211 550

Für weiterführende Informationen zu der Behandlung der Kreditqualität verweisen wir auf das Kapitel «Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konzern»  sowie das Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»  des Anhangs innerhalb des Geschäftsberichts 2020 der Basler Kantonalbank.

CRB 4: Restrukturierte Positionen

 

gefährdet in 1000 CHF

nicht gefährdet in 1000 CHF

Total in 1000 CHF

Restrukturierte Positionen

20 756

19 592

40 348

Ausleihungen, welche nach erfolgreichem Abschluss der sie betreffenden Sanierungsmassnahmen wieder im normalen Kreditgeschäft geführt sind, werden bis zum Ende des Geschäftsjahres als restrukturierte Ausleihung ausgewiesen. Der erfolgreiche Abschluss der Sanierung führt zu einer als wesentlich beurteilten Verbesserung des Ausfallrisikos der betroffenen Ausleihung. Die restrukturierten Ausleihungen werden deshalb in der Regel nicht mehr als gefährdet eingestuft. Die als restrukturiert ausgewiesenen Ausleihungen weisen keine bonitätsbedingten Sonderkonditionen mehr aus. Bonitätsbedingte Sonderkonditionen sind Zugeständnisse bei Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen zur Entlastung der finanziellen Situation der betroffenen Kunden.

CRC: Kreditrisiko: Angaben zu Risikominderungstechniken

Die Unterlegung von Kreditrisiken erfolgt nach dem internationalen Standardansatz (SA-BIZ). Für die Minderung des Kreditrisikos werden Sicherheiten angerechnet. Bei Bürgschaften oder Garantien wird der einfache Ansatz (Rz 163 – 190 FINMA-RS 2017/07) angewendet. Sicherheiten wie Bareinlagen, Schuldverschreibungen oder Aktien werden im umfassenden Ansatz (Rz 191 – 278 FINMA-RS 2017/07) berücksichtigt. Die Konzentration von risikomindernden Instrumenten wird regelmässig überwacht.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2020 der Basler Kantonalbank.

CR3: Kreditrisiko: Gesamtsicht der Risikominderungstechniken

In der folgenden Übersicht werden alle zur Reduktion der Eigenmittelanforderungen verwendeten Techniken zur Risikominderung der Kreditrisiken gruppiert nach Besicherungskategorie dargelegt.

 

 

a

b1

b

d

f

 

 

Unbesicherte Positionen / Buchwerte

Besicherte Positionen

Durch Sicherheiten besicherte Positionen

Durch finan- zielle Garantien besicherte Positionen

Durch Kreditderivate besicherte Positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Ausleihungen (ausgenommen Schuldtitel)

15 537 305

31 520 819

29 134 169

158 184

2

Schuldtitel

1 556 979

3

Total

17 094 284

31 520 819

29 134 169

158 184

4

Davon ausgefallen

31 507

77 098

CRD: Kreditrisiko: Angaben zur Verwendung externer Ratings im Standardansatz

Die Basler Kantonalbank verwendet für die Ermittlung der Risikogewichte in den Positionsklassen Banken, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Unternehmen die Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody's und Fitch.

CR4: Kreditrisiko: Risikoexpositionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden Kreditrisiken in der Bilanz und Ausserbilanz nach Positionskategorien aufgelistet und die Entwicklung der Werte vor und nach der Anwendung von Umrechnungsfaktoren und Risikominderungen dargelegt. Die Positionen nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen (Spalten c + d) werden in die risikogewichteten Aktiven (RWA) umgerechnet. Die RWA-Dichte ergibt sich aus der Division der risikogewichteten Positionen (RWA) durch die Bilanz- und Ausserbilanzwerte (nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen).

 

 

a

b

c

d

e

f

Positionskategorie

Positionen vor Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und vor Anwendung von Risikominderung (CRM)

Positionen nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und nach Anwendung von Risikominderung (CRM)

RWA

RWA-Dichte

Bilanzwerte

Ausserbilanzwerte

Bilanzwerte

Ausserbilanzwerte

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in %

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

11 747 334

11 841 731

79 837

2

Banken und Effektenhändler

2 366 552

369

2 318 200

364

496 844

21,4

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

543 494

1 031 714

607 072

515 957

309 825

27,6

4

Unternehmen

5 666 688

1 783 538

5 607 256

922 377

4 494 026

68,8

5

Retail

27 783 180

930 775

27 487 829

343 896

13 381 935

48,1

6

Beteiligungstitel

75 292

75 292

105 153

139,7

7

Übrige Positionen

432 563

70

432 563

261 659

60,5

8

Total

48 615 103

3 746 466

48 369 943

1 862 431

19 049 442

37,9

CR5: Kreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die Bilanz- und Ausserbilanzwerte nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen (Total der Spalten c + d aus Tabelle CR4) ihrer jeweiligen Risikogewichtung im Standardansatz zugeordnet.

 

 

a

c

d

e

f

g

h

j

 

Positionskategorie / Risikogewichtung

0%

20%

35%

50%

75%

100%

150%

Total der Kreditrisikopositionen nach CCF und CRM 1

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

11 921 566

2

11 921 568

2

Banken und Effekten- händler

2 210 494

106 649

1 421

2 318 564

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

1 122

827 386

19 423

275 098

1 123 029

4

Unternehmen

1 024 015

1 479 555

507 793

34 432

3 468 197

15 641

6 529 633

5

Retail

12

21 740 824

545

1 291 412

4 789 169

9 763

27 831 725

6

Beteiligungstitel

15 570

59 722

75 292

7

Übrige Positionen

149 657

26 555

6

256 345

432 563

8

Total

12 072 345

4 088 464

23 239 802

890 091

1 325 844

8 530 702

85 126

50 232 374

9

Davon grundpfandgesicherte Forderungen

23 239 802

847 141

4 852 684

28 939 627

10

Davon überfällige Forderungen

1 000

111

63 220

9 779

74 110

1 D.h., die zur Berechnung der Mindesteigenmittel verwendeten Werte (Bilanz- und Ausserbilanzpositionen, nach Kreditumrechnungsfaktoren), nach Abzug von Bewertungskorrekturen, Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie nach Risikominderung, aber vor Risikogewichtung.

Gegenparteikreditrisiko

Gegenparteikreditrisiko

CCRA: Gegenparteikreditrisiko: Allgemeine Angaben

Bei den Gegenparteikreditrisiken handelt es sich um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Für die Überwachung der Gegenparteikreditrisiken werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Rz 32 – 122 FINMA-RS 2017/07 berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash-Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial- und Variation-Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft. Die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nach dem umfassenden Ansatz gemäss Rz 191 – 278 FINMA-RS 2017/07 berechnet.

Für weitere Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2020 der Basler Kantonalbankden.

CCR3: Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

 

 

a

c

d

e

f

g

i

 

Positionskategorie / Risikogewichtung

0%

20%

50%

75%

100%

150%

Total der Kreditrisiko- positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

79 633

79 633

2

Banken und Effektenhändler

1 012 655

641 845

1 654 500

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

387 362

57 447

444 809

4

Unternehmen

24 105

228 009

150

252 264

5

Retail

2 108

33 618

109

289 598

325 433

9

Total

79 633

1 402 125

757 015

109

517 607

150

2 756 639

CCR5: Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

 

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert 1

Nicht segregiert

Segregiert 1

Nicht segregiert

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

611 883

563 346

561 869

597 000

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

130 283

268 830

1 296 766

1 732 284

Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft

574 125

607 154

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten

25 212

95 792

184 348

Forderungen gegenüber Staatsagenturen

21 494

57 376

3 521 489

3 161 505

Unternehmensanleihen

132 809

27 179

1 632 448

1 538 631

Beteiligungstitel

36 490

1 046 802

929 769

Total

742 166

216 005

916 731

8 729 291

8 750 691

1 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote).

CCR6: Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2020 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

 

 

a

b

 

 

EAD (nach CRM) 1

RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCPs 2 (Total)

67 142

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträge an den Ausfallfonds)

463 180

9 264

3

Davon OTC Derivate

463 180

9 264

7

Segregiertes 3 Initial Margin

216 005

8

Nicht segregiertes Initial Margin 3

184 370

3 688

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 4

17 882

54 190

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 5

35 763

1 D.h., der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote).

4 D.h., die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5 D.h. die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.

Marktrisiko

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlusts aus Wertschwankungen einer Position, die durch eine Veränderung der ihren Preis bestimmenden Faktoren wie Aktien- oder Rohstoffpreise, Wechselkurse und Zinssätze und deren jeweiligen Volatilitäten ausgelöst wird. Diese Wertschwankungen können sowohl Bilanz- als auch Ausserbilanzpositionen betreffen.

MRA: Marktrisiko: allgemeine Angaben

Für weiterführende Informationen zum Marktrisiko verweisen wir auf das Kapitel «Erläuterungen zum Risikomanagement» im Anhang Konzern des publizierten Geschäftsberichts 2020 der Basler Kantonalbank.

MRB: Marktrisiko: Angaben bei Verwendung des Modellansatzes

Das Marktrisiko im Handelsbuch wird von der Risikokontrolle des Stammhauses für den Konzern und die Konzernfinanzgesellschaften berechnet und überwacht. Für die Berechnung wird ein Value at Risk-Modell eingesetzt, das von der Risikokontrolle des Stammhauses entwickelt wurde und auf der Methode der historischen Simulation beruht. Dabei werden die Marktpreise der betrachteten Handelsgeschäfte als Funktion der den Preis bestimmenden Faktoren, wie z.B. Aktien, Zinsen, Wechselkurse und deren Volatilitäten, dargestellt, so dass der Value at Risk der Preisveränderung anhand der historischen Veränderungen der den Preis beeinflussenden Faktoren simuliert werden kann. Die Historie umfasst die letzten 520 Handelstage. Die Risikofaktordaten werden soweit es möglich ist von Reuters bezogen. Risiken, die mit der Methode der historischen Simulation nicht abgebildet werden können (z.B. Dividendenrisiken), werden mit Hilfe von Pauschalverfahren berechnet.

Da die in der Value at Risk Berechnung zugrunde gelegte Historie der Risikofaktoren unter Umständen nicht alle Informationen bezüglich möglicher zukünftiger Kursschwankungen enthält, ist regulatorisch zusätzlich die Berechnung eines stressbasierten Value at Risk (kurz Stress-VaR) vorgeschrieben. Dem Stress-VaR liegt eine historische Datenreihe aus der Marktstressperiode von Mitte 2008 bis Mitte 2009 zugrunde. Der normale und der Stress-VaR gehen in die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das allgemeine Marktrisiko ein. Darüber hinaus berechnet das Stammhaus für den normalen VaR einen Zuschlag für spezifische Risiken und erhält damit die Risikomasszahl, die den vom Bankrat gesprochenen Risikolimiten gegenübergestellt wird.

Das VaR-Modell ist von der FINMA als internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelanforderung für das allgemeine Marktrisiko anerkannt. Das spezifische Marktrisiko wird nach dem Standardverfahren unterlegt.

MR1: Marktrisiko: Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht sind die risikogewichteten Aktiven nach dem Standardansatz für Marktrisiken dargestellt.

 

 

a

 

 

RWA in 1000 CHF

 

Outright-Produkte 1

 

1

Zinsrisiko (allgemeines und spezifisches)

27 469

2

Aktienrisiko (allgemeines und spezifisches)

7 686

3

Wechselkursrisiko

13 870

4

Rohstoffrisiko

245 541

9

Total

294 566

1 Outright umfasst Produkte ohne Optionscharakter.

MR2: Marktrisiko: RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA)

In der folgenden Übersicht werden die RWA-Veränderungen der Positionen des Handelsbuchs unter dem Modellansatz (IMA) innerhalb des 2. Halbjahr 2020 dargestellt.

 

 

a

b

c

d

e

f

 

 

VaR

Stressbasierter VaR

IRC

CRM§

Übrige

Total RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

RWA per 30.6.2020

396 057

1 027 815

1 423 872

1a

Regulatorische Anpassungen

–77 269

–27 585

–104 854

1b

RWA per 30.6.2020 (Tagesendwert)

318 788

1 000 230

1 319 018

2

Veränderung im Risikoniveau

–105 732

–723 219

–828 951

7

RWA per 31.12.2020 (Tagesendwert)

213 056

277 011

490 067

 

Regulatorische Anpassungen

41 914

131 142

173 056

8

RWA per 31.12.2020

254 970

408 153

663 123

Begriffserläuterungen:
  • RWA am Ende der vorangegangenen/aktuellen Berichtsperiode bezeichnet die RWA (60-Tage-Mittel) am jeweiligen Halbjahresende.
  • Regulatorische Anpassungen ergeben sich aus der Differenz von RWA (Tagesendwert) und RWA (60-Tage-Mittel) zu Beginn und am Ende der Betrachtungsperiode.
  • RWA am Ende der vorangegangenen/aktuellen Berichtsperiode (Tagesendwert) bezeichnet die RWA am jeweiligen Tagesende, d.h. ohne die Bildung eines 60-Tage-Mittels.
  • Veränderungen im Risikoniveau beinhalten alle Anpassungen im Risiko aufgrund von Positionsveränderungen. Wechselkursschwankungen werden ebenfalls bei den Veränderungen im Risikoniveau ausgewiesen, da sie als ein Bestandteil der durch Positionsveränderungen ausgelösten RWA-Schwankungen angesehen werden können.

MR3: Marktrisiko: modellbasierte Werte für das Handelsbuch

In der folgenden Übersicht werden Minimum, Maximum, Durchschnitt sowie die Halbjahresendwerte des mit dem Modellansatz berechneten Value at Risk in einem 10-Tages-Horizont dargestellt.

 

 

a in 1000 CHF

 

VaR für eine Haltedauer von zehn Tagen und einem Konfidenzniveau von 99%

 

1

Maximum

8 820

2

Durchschnitt

6 296

3

Minimum

3 301

4

VaR per 31.12.2020

4 370

 

Stressbasierter VaR für eine Haltedauer von zehn Tagen und einem Konfidenzniveau von 99%

 

5

Maximum

24 782

6

Durchschnitt

13 203

7

Minimum

5 604

8

Stressbasierter VaR per 31.12.2020

5 682

MR4: Marktrisiko: Vergleich der VaR-Schätzungen mit Gewinnen und Verlusten

Die folgende Backtesting- Grafik stellt den regulatorischen Value at Risk (kurz VaR) dem täglichen Handels-P&L während eines Jahres gegenüber. Unser Markt-Risikomodell verzeichnete im zweiten Halbjahr 2020 keinen Ausnahmefall. Unter Ausnahmefällen versteht die Basler Kantonalbank alle Tagesverluste, die über dem 99%-Tages-Value at Risk liegen. Unter normalen Umständen erwartet die Basler Kantonalbank zwei bis drei solche Ausnahmefälle pro Jahr.

graphic
Zinsrisiko im Bankenbuch

Zinsrisiko im Bankenbuch

IRRBBA: Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs

1. Informationen zu Zielen und Strategien für das Zinsrisikomanagement gemäss Tabelle IRRBBA

a) Definition des IRRBB zum Zwecke der Risikosteuerung und -messung

Im Konzern BKB wird zwischen den folgenden drei Zinsrisikoarten unterschieden:

  • Das Zinsneufestsetzungsrisiko entsteht zum einen bei Positionen mit unbestimmtem Zinsneufestsetzungsdatum oder variablem Zins (z.B. Privatkonti, variable Hypotheken) zum Zeitpunkt einer Zinsanpassung und zum anderen bei Festzinspositionen aus der zeitlichen Inkongruenz der Endfälligkeiten von Aktiva, Passiva und ausserbilanziellen Positionen.
  • Die Auswirkung von Zinsänderungen auf Finanzinstrumente, die zwar eine ähnliche Laufzeit aufweisen, aber auf Basis von unterschiedlichen Zinssätzen bewertet werden, wird als Basisrisiko bezeichnet. Eine besondere Form des Basisrisikos lässt sich bei Produkten - wie z.B. variablen Hypotheken oder Spar- und Einlagegeldern - identifizieren, deren Zinsen zwar der Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder einer Kombination von Referenzzinssätzen folgen, wobei jedoch in zeitlicher Hinsicht keine vollständige Synchronität der Zinsänderungen besteht. Weiter besteht eine allfällige Inkongruenz von Absicherungsinstrumenten (Swaps) zu den entsprechenden Grundgeschäften.
  • Das Optionsrisiko entsteht aus Optionen oder aus eingebetteten (impliziten) Optionen, bei denen die Bank oder der Kunde die Höhe und den zeitlichen Verlauf von Zahlungsströmen beeinflussen kann (z.B. bei Einlagen ohne feste Laufzeit mit Floor, Termineinlagen oder Festzinskrediten). Werden solche Instrumente mit impliziten Optionen nicht angemessen überwacht, können ihre asymmetrischen Zahlungsmerkmale insbesondere für ihre Verkäufer ein erhebliches Risiko darstellen.
b) Strategien zur Steuerung und Minderung des IRRBB

Im übergeordneten Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) hat der Bankrat für den Konzern BKB und die beiden Konzernfinanzgesellschaften, das Stammhaus BKB und die Bank Cler, sein Rahmenwerk für ein angemessenes Risikomanagement, unter anderem für Marktrisiken, festgelegt. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist das ALCO (Asset Liability Committee) der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft für die Steuerung der Zinsrisiken im Bankenbuch verantwortlich. Das ALCO der Basler Kantonalbank delegiert die Bewirtschaftung des Zinsrisikos innerhalb dieser Rahmenbedingungen an die Abteilung Treasury. Durch diese klar strukturierten Rahmenbedingungen, Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten wird eine wirksame, nachhaltige und in die bankweiten Risikomanagement-Prozesse integrierte Bewirtschaftung des Zinsrisikos ermöglicht. Hauptziel ist die Erreichung eines nachhaltigen Zinserfolgs unter Einhaltung der Vorgaben aus den regulatorischen und ökonomischen Stressszenarien.

Der Bankrat legt in einer Risikotoleranz-Vorgabe (RTV) übergeordnete Risikolimiten und Schwellenwerte für die Steuerung des IRRBB im Stammhaus und im Konzern BKB fest. Die Risikotoleranz-Vorgabe (RTV) für die Bank Cler wird vom Verwaltungsrat erlassen. Auf untergeordneter Stufe definiert das ALCO weitere Risikolimiten und Schwellenwerte, welche ausserordentliche Positionierungen oder Volatilitäten per Ampelsystem begrenzen. Die Oberleitungsgremien werden quartalsweise sowie anlassbezogen über die Einhaltung der Limiten informiert. Das Treasury (Stammhaus) und die jeweilige Risikokontrolle berichten zudem wöchentlich, monatlich und anlassbezogen an das jeweilige ALCO über die Einhaltung der festgelegten Limiten und die Massnahmen, die zur Steuerung des Zinsrisikos notwendig sind. Das Treasury (Stammhaus) gibt die vom ALCO beschlossenen Massnahmen bei der Abteilung Handel der BKB in Auftrag. Die Abteilung Risikokontrolle der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft überwacht und misst die Zinsrisiken, informiert bei Überschreitungen die zuständigen Gremien und stellt die Messdaten zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.

Im derzeitigen makroökonomischen Umfeld gibt es eine grosse Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zinsentwicklung. Um in diesem unsicheren Marktumfeld einen nachhaltigen und möglichst stabilen Zinserfolg zu erreichen, wird die Zinsänderungsrisikotoleranz der beiden Konzernfinanzgesellschaften über die strategische Anlage der eigenen Mittel in CHF definiert (ALM-Benchmark-Strategie). Bei Fremdwährungen wird kein strategisches Zinsrisikomanagement betrieben, aber die Absicherung der Positionen sichergestellt. Die Überprüfung der Strategie erfolgt durch das Treasury (Stammhaus) resp. die Risikokontrolle (Bank Cler). Im Anschluss an die Begutachtung der Strategie durch die Geschäftsleitung und den Risikoausschuss der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft wird diese dem Bankrat (Stammhaus) resp. dem Veraltungsrat (Bank Cler) zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Bestimmung der Rahmenbedingungen bezüglich der Risikotoleranz durch die Oberleitungsorgane, erfolgt die operative Umsetzung wiederum durch das Treasury (Stammhaus).

Im taktischen Zinsrisikomanagement werden die optimale Bilanzstrukturportfolio-Steuerung des Zinsrisikos sowie eine effiziente Umsetzung der ALM-Benchmark-Strategie angestrebt. Dabei wird die taktische Zinssensitivität, welche die Abweichung von der strategischen Zinssensitivität widerspiegelt, gesteuert. Ist die taktische Zinssensitivität in allen Laufzeitgaps 0, wird die ALM-Benchmark-Strategie zu 100% ausgeführt. Die maximale Abweichung der taktischen Positionierung von der ALM-Benchmark-Strategie wird in den Risikotoleranz-Vorgaben durch die Oberleitungsorgane über Value at Risk-Limiten begrenzt.

c) Periodizität der Berechnung und Beschreibung der IRRBB-Messgrössen

Die beiden Konzernfinanzgesellschaften identifizieren, messen, überwachen und kontrollieren die Zinsrisiken im Bankenbuch wöchentlich, monatlich und anlassbezogen. Die Risikolimite und der Schwellenwert für das standardisierte Zinsschockszenario gemäss FINMA RS 2019/02 (paralleler Schock nach oben) und das Modellrisiko aus der Replikation der Bodensatzprodukte (siehe hierzu auch Abschnitt g, Ziffer 5) gelten für die monatlichen Messungen. Im FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden für die Durchführung regulatorischer Stresstests 6 standardisierte Zinsschockszenarien vorgegeben. In der RTV wird das erste dieser Szenarien (standardisiertes Zinsschock-Szenario (paralleler Schock nach oben)) limitiert: Der Barwertverlust im Bilanzstrukturportfolio im Verhältnis zum Kernkapital bei einer parallelen Verschiebung der Zinskurve nach oben in Abhängigkeit der Währung (z.B. +150 bp für CHF). Diese Risikolimite begrenzt den Spielraum der Oberleitungsorgane bei der Festlegung der ALM-Benchmark-Strategie. Der taktische Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie wird wöchentlich bestimmt. Diese drei Messgrössen werden durch die Oberleitungsorgane in den Risikotoleranz-Vorgaben begrenzt. Des Weiteren hat das ALCO der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft auf wöchentlicher sowie monatlicher Basis einzuhaltende Schwellenwerte für die Zinssensitivität gegenüber der ALM-Benchmark-Strategie eingeführt.

Als Messgrössen für das IRRBB werden die Barwertänderungen der Eigenmittel (ΔEVE) sowie Änderungen der geplanten Erträge (ΔNII) betrachtet. Für die interne Steuerung wird barwertig jeweils der Aussenzins (Kundenzins) mit einer risikofreien Zinskurve (Innenzins) diskontiert. Für die Value at Risk-Berechnung wird eine historische Simulation verwendet, indem die (barwertigen) Zinssensitivitäten mit historischen Zinssatzveränderungen multipliziert werden.

d) Implementierte Zinsschock- und Stressszenarien

Im Konzern BKB werden die folgenden Szenarien betrachtet:

  • Barwertszenarien (ΔEVE): 6 standardisierte Zinsschockszenarien gemäss FINMA Rundschreiben 2019/2, Anhang 2, sowie weitere interne Szenarien, die zum Zwecke der Steuerung verwendet werden.
  • Ertragsszenarien (ΔNII): 3 standardisierte Szenarien (Basis, Parallelverschiebung nach oben/unten) gemäss FINMA Rundschreiben 2016/1, Tabelle IRRBB1, sowie weitere interne Szenarien, wobei in diesen auch Bilanzstruktur- und Margenveränderungen berücksichtigt werden.

Die internen barwertigen Zinsschockszenarien sollen dazu dienen, die ALM-Benchmark-Strategie der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft einzuhalten. Die internen, realistischen, historischen sowie hypothetischen Zinsszenarien erklären mögliche periodische Zinserfolgseffekte im Zeitablauf. Darüber hinaus werden die Basisrisiken durch einen Stresstest begrenzt.

e) Abweichende Modellannahmen im Vergleich zur Tabelle IRRBB1

ΔNII-Messgrösse: Die ΔNII-Berechnung erfolgt bankintern aufbauend auf der Mittelfristplanung und orientiert sich an der Planbilanz, den geplanten Margen und den erwarteten Marktzinssätzen.

ΔEVE-Messgrösse: Im Falle des internen Reportings für den Konzern wird das Zinsrisiko ohne Konsolidierung berechnet, da die Konsolidierungsberichte erst nach der Veröffentlichung der internen Berichte verfügbar sind.

Zusätzlich zu den 6 standardisierten Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden intern auch ΔEVE-Messgrössen verwendet, bei denen das Eigenkapital nicht ausgeschlossen ist. Absicherungsentscheide werden aufgrund eines Benchmarks mit Hilfe der taktischen Sensitivität getroffen. Diese berücksichtigt die Sensitivität des Eigenkapitals und bildet die Grundlage zur Berechnung des taktischen Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie und bei der Bewertung von Drehrisiken der Zinsstrukturkurve.

f) Absicherung des IRRBB

Die Absicherung der Zinsrisiken wird im Konzern BKB ausschliesslich über Derivate und Instrumente, welche unter der Kontrolle der Konzernfinanzgesellschaften sind, getätigt. Die Konzernfinanzgesellschaften versuchen nicht, das Kundengeschäft zum Zwecke der Zinsrisikoreduktion zu beeinflussen. Derivate dürfen nur eingegangen werden, wenn sie den Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie reduzieren oder wenn sie die Zinssensitivität des Bankenbuches gegenüber Marktzinsschwankungen in einem Laufzeitband verringern. Derivative Absicherungen können jederzeit aufgelöst werden. Da das Stammhaus BKB eine eigene Handelsabteilung betreibt, schliessen die Konzernfinanzgesellschaften Derivate aus dem Bankenbuch lediglich mit der Handelsabteilung des Stammhauses BKB ab. Diese ist dafür verantwortlich, dass alle intern abgeschlossenen Derivate mit externen Geschäften abgedeckt sind. Dabei müssen insbesondere die internen und regulatorischen Vorgaben zum Hedge Accounting berücksichtigt werden.

g) Modellierungs- und Parameterannahmen in den Barwert- und Ertragsszenarien

Annahmen zu ΔEVE

  • Alle Zahlungsströme werden unter Berücksichtigung der Zinsmargen dargestellt (Aussenzins).
  • Die Zahlungsströme werden auf Positionsebene bestimmt.
  • Die Diskontierung der Zahlungsströme (mit Marge) erfolgt für Positionen in CHF auf Basis der Swiss Reference Rates (SARON) und entsprechenden-Swap-OIS-Rates, die als Näherung für eine risikofreie Zinskurve angesehen werden (Innenzins). Für Positionen in anderer Währung als CHF basiert die Diskontierung auf OIS respektive ON-Raten.

Annahmen zu ΔNII

  • Das Basisszenario zur Berechnung der regulatorischen Kennzahlen wird mit folgenden Annahmen berechnet:
    • Marktzinssätze: Die Marktzinssätze entsprechen denen des Auswertungsdatums und werden während des gesamten Simulationshorizonts konstant gehalten.
    • Creditspreads: Die Creditspreads werden mit Hilfe von historischen Marktdaten aufgrund von Laufzeit und Abschlussdatum pro Position berechnet und auf Portfolioebene aggregiert. Die Creditspreads von simulierten Neugeschäften werden auf Portfolioebene konstant auf dem Niveau des Auswertungsdatums gehalten.
    • Kundenzinssatzanpassungslogik: Die Kundenzinssätze der Produkte ohne feste Endfälligkeit werden monatlich angepasst, um unter Berücksichtigung der Replikation die Margen konstant zu halten.
    • Laufzeit von Neugeschäft: Neugeschäft wird monatlich jeweils zum Monatsende generiert, so dass die Bilanz per Monatsende jeweils konstant ist. Die Laufzeit des Neugeschäfts wird mit dem volumengewichteten Durchschnitt des Bestandes-Geschäfts auf Basis der Ursprungs-laufzeit auf Portfolioebene festgelegt.
    • ALM-Benchmark-Strategie: Um die vorgegebene ALM-Benchmarkstrategie während des Simulationshorizonts einzuhalten, werden entsprechende Hedge-Transaktionen generiert.

Die geplanten Erträge werden intern im Zuge der jährlichen Mittelfristplanung ebenfalls anhand verschiedener interner Szenarien simuliert. Neben Annahmen zur Zinsentwicklung werden dabei auch unterschiedliche Geschäftsstrategien sowie das Kundenverhalten modelliert. Als Grundlage dient ein Basisszenario, das die Entwicklung der Erträge unter den Planungsannahmen in einem normalen Marktumfeld beschreibt. Aufbauend darauf werden weitere Stressszenarien definiert, mit denen die Entwicklung der Erträge unter extremen Marktentwicklungen gegenüber dem Basisszenario dargestellt werden (siehe hierzu auch Abschnitt d).

Weitere Annahmen:

  • Variable Positionen: Für die Bestimmung der Barwertveränderungen müssen Zins- und Kapitalfälligkeiten auf Positionsebene bekannt sein. Im Falle von Kundenprodukten, bei denen diese nicht ex ante definiert sind (Bodensatzprodukte), müssen Modellverfahren angewendet werden. Im Konzern BKB wird der Ansatz replizierender Portfolios verwendet. Dabei besteht die Grundidee darin, das Zinsbindungsverhalten einer Position mittels Portfolios aus Marktzins-Kombinationen (Benchmark-Portfolios) zu simulieren.
  • Positionen mit Rückzahlungsoptionen: Im Konzern BKB ist im Falle der Inanspruchnahme einer Rückzahlungsoption durch den Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu entrichten. Aus diesem Grund kann bei Positionen mit Rückzahlungsoption die (unbekannte) Zinsbindung mit der vertraglich festgelegten Zinsbindung gleichgesetzt werden. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig zurückgezahlt.
  • Termineinlagen: Der Zinsertragseffekt von vorzeitigen Abzügen von Termineinlagen wird im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig abgezogen.
  • Automatische Zinsoptionen: Die beiden Konzernfinanzgesellschaften bieten grundsätzlich keine Produkte mit automatischen, verhaltensunabhängigen Rückzahlungsoptionen an. Es besteht jedoch noch ein Restbestand an Plafond Hypotheken bei der BKB, wobei die Optionskomponente gemäss Standard Bewertungsverfahren in der Zinsrisikomessung berücksichtigt wird.
  • Derivative Positionen: Zinsderivate dienen der Steuerung des Zinsrisikos. Bei den ΔNII-Berechnungen wird im Verlauf des Simulationshorizontes die ALM-Benchmark-Strategie mit simulierten Zinsderivaten eingehalten.
  • Sonstige Annahmen: Bei sämtlichen ΔNII-Simulationen wird darauf geachtet, dass die regulatorischen und ökonomischen Anforderungen eingehalten werden.

IRRBBA1: Zinsrisiken: quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung

 

Volumen in CHF Mio.

Durchschnittliche Zinsneufestsetzungs frist (in Jahren)

Maximale Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) für Positionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestimmung des Zinsneufest- setzungsdatums

Total

Davon CHF

Davon andere wesentliche Währungen, die mehr als 10% der Vermögens- werte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmachen

Total

Davon CHF

Total

Davon CHF

Bestimmtes Zinsneufest- setzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

1 709

630

842

0,14

0,28

Forderungen gegenüber Kunden

3 025

1 885

1 020

1,80

1,86

Geldmarkthypotheken

2 051

2 051

0,16

0,16

Festhypotheken

27 204

27 204

3,77

3,77

Finanzanlagen

1 532

1 530

0

5,54

5,55

Übrige Forderungen

Forderungen aus Zinsderivaten 1

43 554

42 417

4,06

4,10

Verpflichtungen gegenüber Banken

5 463

3 774

617

0,26

0,33

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

5 313

1 744

3 324

0,51

1,25

Kassenobligationen

12

12

1,41

1,41

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

10 656

10 466

125

7,86

7,88

Übrige Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Zinsderivaten 1

43 554

42 417

1 071

3,82

3,85

Unbestimm- tes Zinsneu- festsetzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

4 080

863

2 697

0,03

0,08

Forderungen gegenüber Kunden

417

408

6

0,08

0,08

Variable Hypothekarforderungen

329

329

0,08

0,08

Übrige Forderungen auf Sicht

Verpflichtungen auf Sicht in Privatkonti und Kontokorrentkonti

13 844

12 267

1 038

1,67

1,79

Übrige Verpflichtungen auf Sicht

4 300

3 333

563

0,03

0,03

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, kündbar aber nicht übertragbar (Spargelder)

10 662

10 456

111

2,20

2,23

 

Total

177 705

161 785

11 413

3,35

3,61

10,00

10,00

1 Der Doppelausweis, sowohl unter den Forderungen wie auch unter den Verpflichtungen, ist technisch bedingt.

IRRBB1: Zinsrisiken: Quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag

 

∆EVE (Änderung des Barwerts)

∆NII (Änderung des Ertragswerts) 1 2

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Parallelverschiebung nach oben

–395 615

–378 078

–228 732

–107 637

Parallelverschiebung nach unten

443 767

423 613

227 748

107 545

Steepener-Schock

–141 200

–132 044

 

 

Flattener-Schock

67 250

61 245

 

 

Anstieg kurzfristiger Zinsen

–82 120

–81 314

 

 

Sinken kurzfristiger Zinsen

84 109

83 154

 

 

Maximum 3

–395 615

–378 078

–228 732

–107 637

 

 

 

 

 

Periode

31.12.2020

 

31.12.2019

 

Kernkapital (Tier 1)

4 042 062

 

3 920 429

 

1 Zur Berechnung von ΔNII wurden die Bilanzbestände gemäss Finma Rundschreiben 2019/02 konstant gehalten. Flüssige Mittel werden gemäss den Erläuterungen der Zinsrisikomeldung zur Berechnung von ΔNII nicht berücksichtigt, auch nicht die applizierten Negativzinssätze der SNB.

2 Der Konzern BKB steuert die Risiken für NII unter Berücksichtigung interner Annahmen, die von der aufsichtsrechtlichen Definition für ∆NII abweichen und insbesondere auch dynamische Anpassungen von Kundenmargen und -volumina sowie die Gewinne resp. Kosten aus dem Halten von Barmitteln bei der Schweizerischen Nationalbank berücksichtigen. Auf Basis dieser Annahmen sind die Ergebnisse für ∆NII bei der Anwendung der regulatorischen Zinsszenarien deutlich stabiler.

3 Das Maximum entspricht dem grössten Barwertverlust resp. dem grössten Ertragseinbruch unter den betrachteten Zinsszenarien.

Vergütungen

Vergütungen

REM: Vergütungen

Wir verweisen bezüglich der Vergütungen auf das Kapitel «Vergütungsbericht» im Geschäftsberichts 2020 der Basler Kantonalbank.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken

ORA: Operationelle Risiken: Allgemeine Angaben

Für weitere Informationen zum operationellen Kreditrisiko­management verweisen wir  bezüglich des Management der Kreditrisiken auf das Kapitel «Erläuterungen zum Risikomanagement» im Anhang Konzern des publizierten Geschäftsberichts 2020 der Basler Kantonalbank.

Corporate Governance

Corporate Governance

Für weitere Informationen zur Corporate Governance verweisen wir auf das Kapitel  «Corporate Governance»  des publizierten Geschäftsberichts 2020 der Basler Kantonalbank.

Glossar

Glossar

Das nachfolgende Glossar zeigt die wichtigsten Begrifflichkeiten und Abkürzungen innerhalb des Offenlegungsberichts und gibt, wo sinnvoll, eine kurze Erläuterung.

Abkürzung/Begrifflichkeit

Beschreibung

Add-on

Sicherheitszuschlag bei der Berechnung von Derivaten

AT1

Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1), als Teil der anrechenbaren Eigenmittel innerhalb der Vorgaben der Eigenmittelverordnung

Ausgefallene Positionen

Gefährdete und überfällige Forderungen inklusive wertberichtigte Forderungen für latente Ausfallrisiken

Bankruptcy-remote

Organisatorische Ausgestaltung einer Unternehmensgruppe (Bildung einer Zweckgesellschaft), um Sicherheiten aus der Konkursmasse zu halten

Basel III

Internationale Rahmenbedingungen zur Regulierung von Banken (Kernelement: Stärkung und Qualität der Eigenmittel)

Cash-Collaterals

Barsicherheiten im Kredit- und Derivategeschäft

CCF

Kreditumrechnungsfaktor (Credit Conversion Factor), um ausserbilanzielle Positionen in der risikobasierten Eigenmittelregelung in Kreditrisikoäquivalente zu überführen

CCP/QCCP

(Qualifizierte) zentrale Gegenpartei (Qualified Central Counterparty) - Beim Abschluss von Handelsgeschäften auf Handelsplattformen diejenige Gegenpartei, welche sich zwischen zwei Geschäftspartner stellt und beim Abschluss von Geschäften die eingegangenen Verpflichtungen übernimmt und deren Erfüllung garantiert

CDS

Kreditausfall-Swap (Credit Default Swap) - Derivatives Finanzprodukt zum Bewirtschaften von Ausfallrisiken

CET1

Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1), als Teil der anrechenbaren Eigenmittel innerhalb der Vorgaben der Eigenmittelverordnung

CRM

Kreditrisikominderung (Credit Risk Mitigation) - Mit dem Abschluss von Sicherheitsgeschäften (bspw. CDS) kann das Kreditrisiko gemindert werden

CVA

Kreditbewertungsanpassung (Credit Valuation Adjustment) - Wertanpassungen von Derivaten aufgrund des Gegenparteikreditrisikos

EAD

Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default) - Bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter im Kreditgeschäfts

EEPE/EPE

Effektiver erwarteter positiver Wiederbeschaffungswert (Effective Expected Positive Exposure) - Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko auf Portfolioebene mittels Modellansatz

ERV

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung von Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung)

FINMA-RS

Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

HQLA

Qualitative hochwertige, liquide Aktive (High Quality Liquid Assets) - Anrechenbare Vermögenswerte zur Berechnung der LCR (Zähler)

IMA

Interner Modellansatz (Internal Model Approach) - zur Berechnung der Marktrisiken können bankeigene mathematische Modelle zum Einsatz kommen

IMM

Interne Modellmethode (Internal Model Method) - zur Berechnung der Gegenparteikreditrisiken können bankeigene mathematische Modelle zum Einsatz kommen

IRB

Interner Ratingbasierter Ansatz (Internal Rating Based) - Internes Modell zur Berechnung der Kreditrisiken mittels Ausfallwahrscheinlichkeiten

IRC

Incremental Risk Charge - Zusätzlicher Risikoabschlag bei der Berechnung der Eigenmittel für Kreditrisiken

LCR

Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) - Kennzahl zur Berechnung der kurzfristigen Liquidität in einem 30-tägigen Betrachtungshorizont

Net Tier 1/Net T1/T1

Kernkapital - Kapitalbestandteile, die dauerhaft zur Verfügung stehen. Sie setzten sich zusammen aus der Summe aus hartem Kernkapital (CET 1) und zusätzlichem Kernkapital (AT1)

Net Tier 2/Net T2/T2

Ergänzungskapital - Kapitalinstrumente mit besonderen Anforderungen (bspw. Laufzeit und Rückzahlungsbedingungen)

OTC

Ausserbörslicher Handel (Over-the-counter) - finanzielle Transaktionen, die nicht über eine Börse abgewickelt werden

Outright-Produkte

Umfasst Produkte ohne Optionscharakter

RWA

Risikogewichtete Aktive (Risk Weighted Assets) - Basis für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen

SA-BIZ

Internationaler Standardansatz (zur Berechnung von Kreditrisiken) - erarbeitet von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)

SA-CCR/CCR

Standardansatz zur Berechnung der Gegenparteikreditrisiken (Standardised Approach for Measuring Counterparty Credit Risk Exposure) - erarbeitet von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)

SFT

Wertpapierfinanzierungsgeschäft (Securities Financing Transaction) - Geschäfte, bei denen Vermögenswerte zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden (bspw. Repogeschäfte)

VaR

Value-at-Risk - ein Standardmass zur Berechnung von Risiken in einem Portfolio

Wrong-Way-Risiko

Risiko, das aus dem Abwicklungsprozess beim Ausfall einer Gegenpartei aufgrund von makroökonomischen Abhängigkeiten entsteht und im Rahmen des Gegenparteikreditrisikos berücksichtigt wird

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