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Zusammensetzung der Eigenmittel und der TLAC

CCA: Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

Dotationskapital

Partizipationsschein

1

Emittent

Basler Kantonalbank

Basler Kantonalbank

2

Eindeutiger Identifikator

n/a

CH0009236461

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Dotationskapital

Partizipationsschein

4

– Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen der Eigenmittelverordnung vom 1.6.2012 in der Fassung vom 1.1.2024

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

– Im Rahmen der Regeln, die nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der Eigenmittelverordnung vom 1.6.2012 in der Fassung vom 1.1.2024 gelten

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

– Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Einzelinstrument und Gruppe

Einzelinstrument und Gruppe

7

– Art des Instruments

Übriges Instrument

Beteiligungstitel

8

– Als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag, in Mio. Franken

304,00

50,15

9

Nominalwert des Instruments

304 000 in 1000 CHF

5 900 000 Stück je CHF 8.50

10

Buchhalterische Klassifizierung

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

1.10.1899

15.9.1986

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Ohne Endfälligkeit

Ohne Endfälligkeit

13

– Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Genehmigung

Nein

Nein

15

– Fakultatives Kündigungsdatum, angegeben im Format T.M.JJJJ, steuer- oder aufsichtsrechtlich bedingte Kündigungsdaten und Rückzahlungsbetrag

n/a

n/a

16

– Spätere Kündigungsdaten, sofern anwendbar

n/a

n/a

Tier 1-Anleihe

1

Emittent

Basler Kantonalbank

2

Eindeutiger Identifikator

CH0545754696

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Tier 1-Anleihe

4

– Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen der Eigenmittelverordnung vom 1.6.2012 in der Fassung vom 1.1.2024

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

– Im Rahmen der Regeln, die nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der Eigenmittelverordnung vom 1.6.2012 in der Fassung vom 1.1.2024 gelten

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

– Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Einzelinstrument und Gruppe

7

– Art des Instruments

Hybridinstrument (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

8

– Als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag, in Mio. Franken

99,96

9

Nominalwert des Instruments

100 000 in 1000 CHF

10

Buchhalterische Klassifizierung

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

17.9.2020

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Ohne Endfälligkeit

13

– Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Genehmigung

Ja

15

– Fakultatives Kündigungsdatum, angegeben im Format T.M.JJJJ, steuer- oder aufsichtsrechtlich bedingte Kündigungsdaten und Rückzahlungsbetrag

Erstmals per 17.3.2026 Tilgung der Anleihe als Ganzes

16

– Spätere Kündigungsdaten, sofern anwendbar

Danach jährlich per 17.3.

Coupons/Dividenden

Dotationskapital

Partizipationsschein

17

– Fixe oder variable Dividende, Coupon

n/a

Variabel

18

– Couponsatz und Index, sofern anwendbar

n/a

n/a

19

– Existenz eines Dividendenstoppers, wobei eine fehlende Dividende auf dem Instrument eine fehlende Dividende auf den normalen Aktien impliziert

n/a

Nein

20

– Zins- oder Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Dividendenzahlung, vollständig fakultativ

Dividendenzahlung, vollständig fakultativ

21

– Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

22

– Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar

Nicht wandelbar

30

Forderungsverzicht

Nein

Nein

34a

Art der Nachrangigkeit

Statutarisch

Statutarisch

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall: Angabe der Art des Instruments, das in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit direkt vorrangig ist

AT1-Instrumente

Nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen ausser zu Pari-passu-Instrumenten. Für das Partizipationskapital besteht keine Staats- garantie

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basler Mindeststandards in der Fassung nach Anhang 1 ERV verhindern

Nein

Nein

Coupons/Dividenden

Tier 1-Anleihe

17

– Fixe oder variable Dividende, Coupon

Fix bis zum vorzeitigen Kündigungstermin, danach Neufestsetzung alle fünf Jahre

18

– Couponsatz und Index, sofern anwendbar

1,875 % bis zum 17.3.2026, danach Neufestsetzung auf dem relevanten Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) für eine Laufzeit von 5 Jahren (Minimum 0%) plus fünf Aufschlag von 1,875 %

19

– Existenz eines Dividendenstoppers, wobei eine fehlende Dividende auf dem Instrument eine fehlende Dividende auf den normalen Aktien impliziert

Nein

20

– Zins- oder Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Zinszahlung, verbindlich mit bedingtem Forderungsverzicht

21

– Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

22

– Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

30

Forderungsverzicht

Ja

31

– Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht

Unterschreitung der harten Kernkapitalquote (CET1- Quote) auf Stufe Stammhaus Basler Kantonalbank von 5,125 % oder bei Feststellung einer drohenden Insolvenz (PONV) durch die FINMA

32

– Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise

Vollständig oder teilweise

33

– Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

Permanent

34

– Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up-Mechanismus

n/a

34a

Art der Nachrangigkeit

Vertraglich

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall: Angabe der Art des Instruments, das in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit direkt vorrangig ist

Nachrangig zu allen nicht nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin und zu anderen nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin (inklusive Tier 2-Instrumenten), mit Ausnahme von Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten (inklusive anderer Additional Tier 1-Instrumente); pari passu untereinander sowie mit den Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten; vorrangig zu Eigenkapital- und gleichartigen Instrumenten der Emittentin

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basler Mindeststandards in der Fassung nach Anhang 1 ERV verhindern

Nein

CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel
a): Zusammensetzung des regulatorischen Kapitals

Beträge in 1000 CHF

Referenz1

Hartes Kernkapital (CET1)

1

Ausgegebenes und einbezahltes Gesellschaftskapital, das vollständig anrechenbar ist

304 000

A

2

Gewinnreserven, inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken/Gewinnvortrag und Periodengewinn2

4 138 046

B

3

Kapitalreserven und Fremdwährungsumrechnungsreserve (+/–) sowie übrige Reserven2

126 416

B

6

CET1 vor aufsichtsrechtlichen Anpassungen

4 568 462

Aufsichtsrechtliche Anpassungen bzgl. CET1

9

Andere immaterielle Werte, ohne Rechte zur Bedienung von Hypotheken (Mortgage Servicing Rights), nach Abzug der verbuchten latenten Steuerverpflichtungen

–14 930

F

28

Summe der CET1-Anpassungenn

–14 930

29

CET1 netto

4 553 532

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

30

Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, die vollständig anrechenbar sind

150 110

31

davon Eigenkapitalinstrumente gemäss Abschluss

50 150

C

32

davon Schuldinstrumente gemäss Abschluss

99 960

D

36

AT1 vor aufsichtsrechtlichen Anpassungen

150 110

Aufsichtsrechtliche Anpassungen bzgl. AT1

37

Netto-Longposition in eigenen AT1-Instrumenten

–80 597

E

43

Summe der AT1-Anpassungen

–80 597

44

AT1 netto

69 513

45

Kernkapital (Tier 1) netto (= netto CET1 + netto AT1)

4 623 045

Ergänzungskapital (Tier 2)

50

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Abschreibungen aus Vorsichtsgründen sowie Zwangsreserven auf Finanzanlagen

82 533

58

Tier 2 netto

82 533

59

Anrechenbare Eigenmittel (netto Tier 1 + netto Tier 2)

4 705 578

1Referenz zu kombinierter Tabelle LI1 und CC2.

2Vom Periodengewinn von 202,8 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigner auszuschüttende Teil von 81,9 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

b): Summe der risikogewichteten Positionen

Beträge in 1000 CHF

Referenz

60

Summe der nach Risiko gewichteten Positionen (RWA)

24 220 852

c): Kapitalquoten nach Basel III

In der folgenden Übersicht werden die unterschiedlichen Kapitalquoten nach den Vorgaben der Eigenmittelverordnung berechnet. Die jeweiligen Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der Kapitalart (bspw. CET1) zur Summe der risikogewichteten Positionen Tabelle CC1b, Zeile 60. Die Anforderungen an die Quoten werden ebenfalls in der Eigenmittelverordnung definiert und ergeben sich unter anderem aus der Einstufung der BKB als Kategorie-3-Bank. Die Gesamtanforderung des regulatorischen Kapitals setzt sich zusammen aus den Mindesteigenmitteln von 8 % sowie einem Eigenmittelpuffer von 4 % für die Banken der Kategorie 3 gemäss Anhang 8 ERV, zuzüglich des antizyklischen Puffers. Der antizyklische Puffer wurde vom Bundesrat am 27.3.2020 aufgrund der Corona-Krise deaktiviert, bzw. am 26.1.2022 mit Wirkung ab 30.9.2022 reaktiviert.

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in % der risikogewichteten Positionen

Referenz

61

CET1-Quote (Zeile 29), in Prozent der RWA

18,8

62

Tier-1-Quote (Zeile 45), in Prozent der RWA

19,1

63

Quote bzgl. der anrechenbaren Eigenmittel (Zeile 59), in Prozent der RWA

19,4

64

Institutsspezifische CET1-Pufferanforderungen nach dem Basler Mindeststandard: Eigenmittelpuffer + erweiterter antizyklischer Puffer nach Artikel 44a ERV + Eigenmittelpuffer für systemrelevante Banken, in Prozent der RWA

2,5

65

davon Eigenmittelpuffer nach dem Basler Mindeststandard, in Prozent der RWA

2,5

68

Verfügbares CET1 zur Erfüllung der Pufferanforderungen nach dem Basler Mindeststandard (Zeile 64), nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen, in Prozent der RWA

11,4

68a

CET1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach den Artikeln 44 und 44a ERV, in Prozent der RWA

8,9

68b

davon antizyklische Puffer nach den Artikeln 44 und 44a ERV, in Prozent der RWA

1,1

68c

Verfügbares CET1, in Prozent der RWA

15,2

68d

Tier-1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach den Artikeln 44 und 44a ERV, in Prozent der RWA

10,7

68e

Verfügbares Tier 1, in Prozent der RWA

17,0

68f

Mindesteigenmittel zuzüglich des Eigenmittelpuffers nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach den Artikeln 44 und 44a ERV, in Prozent der RWA

13,1

68g

Anrechenbare Eigenmittel, in Prozent der RWA

19,4

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in 1000 CHF

Referenz

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge vor Risikogewichtung

72

Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich und andere gekaufte TLAC-Instrumente im Finanzbereich

73 604

73

Qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich, die als CET1 anrechenbar sind

1 500

Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug ins Tier 2

76

Anrechenbare Wertberichtigungen im Tier 2 in Bezug auf Positionen, die dem internationalen Standardansatz für Kreditrisiken (SA-BIZ) unterliegen, vor Anwendung der Obergrenze

82 533

77

Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen nach dem SA-BIZ

269 581