(GRI 2-16, 2-23, 2-24, 2-25, 2-26)
Als verantwortungsvolle Geschäftsführung versteht der Konzern BKB eine integre, transparente und respektvolle Unternehmensführung unter Einhaltung von externen Vorgaben, Selbstverpflichtungen, Good-Practice-Standards und internen Normen (Compliance). Als Voraussetzung dafür sorgt der Konzern BKB dafür, dass die Organisation zur Behandlung aller Compliance-Angelegenheiten der beiden Konzernbanken angemessen ist. Dazu gehören etablierte Compliance-Standards, Rahmenwerke und Weisungen mit ausführlicher Regelung der Aufgaben, der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die zur Compliance-Einhaltung erforderlichen Prozesse.
Das umfassende Compliance-Programm schliesst zahlreiche webbasierte Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen ein, um das Know-how der Mitarbeitenden bezüglich der gesetzlichen Vorschriften, regulatorischen Vorgaben, Selbstregulierungen sowie Selbstverpflichtungen aktuell zu halten und langfristig zu sichern. Es existiert eine stringente und auf Früherkennung ausgerichtete Compliance-Risikoüberwachung sowie ein entsprechendes Kontrollframework. Letztlich stellt ein System zur Compliance-Berichterstattung sicher, dass relevante Informationen zu Compliance-Belangen mindestens jährlich an die zuständigen Geschäftsleitungen sowie an den Bank- und Verwaltungsrat innerhalb der Konzernbanken rapportiert werden. Bei schwerwiegenden Compliance-Ereignissen erfolgt eine zeitnahe Kommunikation ausserhalb der periodischen Berichterstattung.
Der Konzern BKB richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell, das drei verschiedene Ebenen jeder Konzernfinanzgesellschaft umfasst: die ertragsorientierten Geschäftseinheiten, die davon unabhängige Kontrollinstanzen (Compliance-Funktion und Risikokontrolle) sowie die interne Revision.
Beide Konzernbanken unterhalten je ein eigenes, den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften genügendes, dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS), das durch regelmässige externe Audits ergänzt wird.
Im Berichtsjahr gab es im Konzern BKB keine wesentlichen Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen und es mussten auch keine Geldbussen für Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen bezahlt werden.
Verhaltenskodex
Die Handlungsanforderungen und -vorgaben für die Organe und Mitarbeitenden aus den gesetzlichen Vorschriften, Selbstregulierungen und Selbstverpflichtungen sind im Konzern BKB beziehungsweise in den beiden Konzernbanken durch umfassende interne Weisungen und Richtlinien geregelt.
Der Verhaltenskodex des Stammhauses BKB fasst die Werte und Handlungsgrundsätze zusammen, die alle Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit und gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen, den Kundinnen und Kunden, den Geschäftspartnern, den Behörden und der Öffentlichkeit leben. Dessen Regelungen – etwa im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, Bestechung, Marktverhalten, fairem Wettbewerb, Geldwäscherei sowie Daten und Informationssicherheit – sind für alle Mitarbeitenden der Bank sowie den Bankrat verbindlich. Die Bank Cler verfügt ebenfalls über einen analogen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden und den Verwaltungsrat bindend ist. Im Dezember 2025 fand die jährliche Awareness-Massnahme zu den Verhaltenskodizes statt.
Der Konzern BKB wählt nach den im Verhaltenskodex zusammengefassten ethischen Standards auch seine Geschäftspartner und Lieferanten aus und setzt sich dafür ein, dass seine Partner diesen Werten ebenfalls verpflichtet sind. Weitere Informationen enthält das Kapitel Nachhaltige Beschaffung.
Meldung von Missständen
Im Verhaltenskodex des Stammhauses BKB sowie im Verhaltenskodex der Bank Cler ist auch der Prozess zur Meldung von Missständen verankert. Zum Schutz aller Beteiligten und der beiden Konzernbanken sind Mitarbeitende und Lieferanten aufgrund ihrer allgemeinen Treuepflichten verpflichtet, vermutete oder festgestellte Missstände, wie Verstösse gegen den Verhaltenskodex, gesetzliche Vorschriften oder interne Regularien, zu melden. Entsprechend werden Personen, die Meldung erstatten, vor Sanktionen oder Vergeltungsmassnahmen geschützt.
Interne Meldungen sollen zunächst an den direkten Vorgesetzten oder – wenn dies nichts nützt oder wenn dieser selbst involviert ist – an die Leitung des Konzerninspektorats erfolgen. Um Meldungen anonym abzugeben (bekannt als Whistleblowing), steht den Mitarbeitenden im Intranet beider Banken ein anonymes elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung. Das Konzerninspektorat ist direkt dem Bankrat des Stammhauses BKB beziehungsweise dem Verwaltungsrat der Bank Cler unterstellt und somit unabhängig und neutral. Die Leitung des Konzerninspektorats informiert das Bankratspräsidium des Stammhauses BKB beziehungsweise das Verwaltungsratspräsidium der Bank Cler über eingegangene Meldungen.
Bei vermuteten oder festgestellten Missständen im Verhalten einzelner Mitarbeitender von einer der beiden Konzernbanken können sich Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende oder Dritte auch an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wenden.
Bei der internen Meldestelle sind im Berichtsjahr zwei Meldungen eingegangen, die beide bereits abgeschlossen werden konnten. Den Oberleitungsgremien wurden im Berichtsjahr keine kritischen Angelegenheiten zur Kenntnis gebracht, insbesondere auch keine wesentlichen Verstösse gegen den jeweiligen Verhaltenskodex.
Meldung von Beschwerden
Für die Meldung von Unzufriedenheiten seitens Kundinnen und Kunden oder allfällige konkrete Beschwerden im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sind die Kundenberaterinnen und Kundenberater der beiden Konzernbanken die erste Anlaufstelle. Alternativ können Meldungen über die allgemeinen Feedback-Formulare via Webseite – bei Bedarf mit der Möglichkeit, die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzernbank über die Meldung in Kenntnis zu setzen – an die Basler Kantonalbank oder die Bank Cler gerichtet werden. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht den Kundinnen und Kunden kostenlos als unabhängige Schlichtungsstelle der Schweizerische Bankenombudsman zur Verfügung.
Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen
Der Konzern BKB hat 2017 begonnen, verschiedene Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen zu erlassen. Sie zielen darauf ab, eine potenzielle Exponierung gegenüber Geschäftspraktiken zu minimieren, die als gesellschaftlich kritisch erachtet oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen könnten. Entsprechend regeln die Richtlinien den Umgang mit Unternehmen aus Geschäftsfeldern bzw. -praktiken wie u.a. geächtete Waffen, Atomenergie und Uranabbau, Abbau von Kohle, Palmölanbau oder die Einhaltung von internationalen Arbeitsgrundrechten.
Die Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen gelten für die Kreditvergabe an kommerzielle Kunden, die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung sowie die bankeigenen Investitionen bzw. Handelsbücher des Konzerns BKB.
Die Aktualisierung der Richtlinien ist wiederum per Jahresende 2025 erfolgt. Im Berichtsjahr wurden weltweit rund 450 börsenkotierte Unternehmen eruiert, die den Richtlinien nicht entsprechen und die damit von Geschäften gemäss Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Die Liste dieser Unternehmen wird jeweils von der internen Expertengruppe Sustainable Finance abgenommen.
Detaillierte Informationen zur Richtlinie und den einzelnen kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Weitere Informationen der Bank Cler.
Greenwashing
Grundsätzlich können Greenwashing-Risiken in unterschiedlichsten Bereichen der beiden Konzernbanken auftauchen. So könnte dies z. B. bei der Festlegung von Produktnamen und -design, in der Marketingkommunikation, im Rahmen von Vertriebsaktionen usw. der Fall sein. Bei der Produktgestaltung steht das Anlagegeschäft im Fokus. Zudem werden Greenwashing-Risiken, da wo potenziell ein thematischer Bezug besteht, generell in den internen Grundlagendokumenten adressiert, so z. B. in der internen Weisung «Produkte und Dienstleistungen».
Zur Prävention und Aufklärung stellt der Konzern BKB allen Mitarbeitenden eine umfassende Wissensplattform im Intranet zur Verfügung, auf der u. a. die Greenwashing-Problematik detailliert erläutert ist, zahlreiche Hintergrundinformationen zu finden sind und Tipps und Tricks bzgl. Nachhaltigkeitskommunikation dargelegt werden.
Weiter läuft seit 2024 ein Projekt, um die Vorgaben der zuletzt im September 2025 aktualisierten Selbstregulierungen der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) adäquat umzusetzen. Das Projekt wird von einem bereichsübergreifenden Team geleitet und besteht aus verschiedenen inhaltlichen Streams zu Themen wie Nachhaltigkeitsziele, Reportings oder Beratungsprozesse.
Geldwäscherei und Korruptionsbekämpfung
Zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird das interne Framework des Konzerns BKB entlang der geltenden regulatorischen Anforderungen stetig weiterentwickelt und optimiert. Die Prozesse und Massnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat der Konzern BKB in einer Weisung geregelt.
Im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie den Embargomassnahmen werden aktuelle Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten systematisch mit der Kundendatenbank und den Transaktionen im Zahlungsverkehr abgestimmt. Ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, respektive ein potenzieller Bezug zu den Embargomassnahmen wird umgehend an die dafür zuständige Behörde, gemäss den regulatorischen Anforderungen, gemeldet.
Der Konzern BKB toleriert keinerlei Bestechung und Korruption. Zur Operationalisierung besteht konzernweit eine interne Weisung zum Thema «Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)». Ein jährlicher Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung der beiden Banken sowie periodische Schulungen stellen sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden präsent sind und befolgt werden.
Im Berichtsjahr verzeichnete der Konzern BKB keine Fälle im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption. Hierbei wurden sämtliche Reports der jeweiligen Hauptsitze und der Geschäftsstellen, auch als Betriebstätte bezeichnet, gemäss Antragssystem geprüft. Sämtliche Mitglieder des Bankrats, des Verwaltungsrats, der Konzern- und Geschäftsleitungen sowie sämtliche Mitarbeitenden beider Banken haben Kenntnis über die Pflicht zur Einhaltung der Weisung «Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)» im Konzern BKB sowie der damit verbundenen Verhaltenspflichten.
Wettbewerbsverhalten
Für das faire Verhalten im Wettbewerb mit Mitbewerbern und zur Verhinderung unzulässiger Wettbewerbsabreden im Geschäftskontakt hat der Konzern BKB Vorgaben nach dem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen für alle Mitarbeitenden mittels einer internen Weisung und klaren Prozessen aufgestellt. So sind Regeln für den Umgang mit Mitbewerbern und Branchenverbänden definiert. Mit einem obligatorischen webbasierten Training und mit Awareness-Massnahmen zum Thema werden alle Mitarbeitenden regelmässig aus- und weitergebildet. Detaillierte Informationen im Intranet stellen zudem sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden bekannt sind. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse wird das Risiko beurteilt und in einem Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung und den jeweiligen Prüfungsausschuss der beiden Banken rapportiert.
Im Berichtsjahr gab es keine auf die Konzernbanken ausgerichteten anhängigen oder abgeschlossenen Klagen aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten bzw. Kartell- oder Monopolbildung.
Weissgeldstrategie
Der Konzern BKB verfolgt eine strikte Weissgeldstrategie. Für die Verhinderung der Entgegennahme von unversteuerten Vermögenswerten von Kundinnen und Kunden haben beide Konzernbanken klare Vorgaben definiert. Eine Eröffnung von neuen Geschäftsbeziehungen wird abgelehnt, wenn es Indizien für eine kundenseitige Absicht zur Steuerhinterziehung gibt oder wenn die Kundinnen bzw. Kunden eine schriftliche Bestätigung verweigern, dass sie die anwendbaren massgebenden steuerrechtlichen Vorschriften korrekt einhalten und auch künftig einhalten werden.
Der Konzern BKB untersteht des Weiteren seit 2014 dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und seit 2017 dem automatischen Informationsaustausch (AIA). Die erforderlichen Sorgfalts-, Informations- und Meldepflichten setzt der Konzern termin- und qualitätsgerecht um. Die Mitarbeitenden des Konzerns leisten weder Beratung noch Beihilfe zur Kapitalflucht, Steuerhinterziehung oder ähnlichen Handlungen. Sie beraten zudem Kunden im Rahmen von AIA und FATCA in keiner Art und Weise in steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Mit einer obligatorischen Schulung zum Thema werden die Mitarbeitenden aus- und weitergebildet. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse wird das Risiko beurteilt und in einem Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung und den jeweiligen Prüfungsausschuss der beiden Banken rapportiert.
Umgang mit Interessenkonflikten
Der Konzern BKB ist bestrebt, sein Geschäft in einer Weise zu betreiben, dass die Interessen beider Banken und ihrer Mitarbeitenden – inklusive der Mitglieder der Geschäftsleitungen – den Interessen der Kundinnen und Kunden sowie der Geschäftspartnerinnen und -partner nicht entgegenstehen. Der Konzern BKB hat deshalb interne Regeln erlassen, welche die Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden festlegen. Er hat Verfahren und Prozesse definiert, um Interessenkonflikte so früh wie möglich zu identifizieren, diese zu vermeiden oder die Benachteiligung von Dritten auszuschliessen. Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden, so wird der Interessenkonflikt gegenüber den betroffenen Personen offengelegt.
Alle Mitarbeitenden werden im Umgang mit Interessenkonflikten regelmässig geschult und sind gehalten, potenzielle und bestehende Interessenkonfliktsituationen zu melden sowie die Sachverhalte zu dokumentieren. Ein internes Gremium entscheidet über Vermeidungs- und Offenlegungsmassnahmen in grösseren Zusammenhängen. Das Gremium führt zudem ein Register wesentlicher Interessenkonflikte, einschliesslich der zugeordneten Massnahmen zu deren Vermeidung und zur Minderung des Risikos von Benachteiligungen. Das Register und die Massnahmen werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Gremium nimmt jährlich eine Risikoanalyse vor und berichtet die Ergebnisse an die Geschäftsleitungen und Prüfungsausschüsse beider Banken.
Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Bankrats sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung des Stammhauses BKB zu Gremien und deren weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen sind im Corporate-Governance-Bericht offengelegt. Es liegen keine Kreuzbeteiligungen vor. Das Vorgehen bei Interessenkonflikten im Bankrat und in dessen Ausschüssen sowie in der Geschäftsleitung des Stammhauses BKB und deren Komitees ist im Corporate-Governance-Bericht in den Kapiteln 3.5 Interne Organisation und 3.6 Kompetenzregelung dargestellt. Für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank Cler und deren Ausschüsse und Komitees gelten analoge Regeln.