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Nachhaltige Beschaffung

Die verantwortungsvolle Geschäftsführung endet nicht an den Grenzen des Konzerns BKB, sondern richtet sich auch an alle Lieferanten. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen werden neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Kriterien (z. B. Achtung der Menschenrechte oder umweltfreundliche Nutzung von Ressourcen) angewendet.

Vertragliche Regelung mit den Lieferanten

Die Nachhaltigkeitsvereinbarung des Stammhauses BKB bzw. der Bank Cler muss seit Dezember 2021 (ausser in begründeten Ausnahmefällen) von bestehenden und neuen Lieferanten online bestätigt werden. Mit der Bestätigung garantieren die Lieferanten, dass bei der Herstellung, beim Transport und bei der Entsorgung der von ihnen gelieferten Produkte Kriterien im Umwelt- und im Sozialbereich eingehalten werden.

In die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten wurde auch die Forderung zur Lohngleichheit mit aufgenommen. Denn mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit in den staatsnahen Betrieben im Jahr 2020 bekennt sich das Stammhaus BKB zur Lohngleichheit im Unternehmen, auch im Rahmen seiner Beschaffung. Zuständig für die Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsvereinbarung ist insbesondere Procurement und Infrastruktur Services.

Anfang 2025 wurde der Dienstleistungsrahmenvertrag des Stammhauses BKB und der Bank Cler vollständig überarbeitet. Neu wird auf die aktuell gültige Version der Nachhaltigkeitsvereinbarung verwiesen, welche online abgerufen werden kann. Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags, bestätigen die Lieferanten, dass sie sich an die in der Nachhaltigkeitsvereinbarung festgelegten Vorgaben halten.

Interne Richtlinien

Die interne Beschaffungsrichtlinie des Konzerns BKB beinhaltet die empfohlenen Anforderungen zur Auswahl von Lieferanten und Produkten. Bei der Auswahl sollen wirtschaftliche, aber auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. Verwendung nachhaltiger Materialien). Zudem arbeitet der Konzern, wenn immer möglich, mit regionalen, nationalen oder europäischen Lieferanten zusammen, welche die hohen nationalen beziehungsweise europäischen Anforderungen erfüllen.

In der internen Beschaffungsrichtlinie sind neben generellen Empfehlungen Produktmerkblätter für die fünf relevantesten Warengruppen (Bau, Marketing, Raumunterhalt, IT-Infrastruktur und «IT-as-a-Service», Büromaterial und Drucksachen) enthalten. Die Merkblätter geben an, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der jeweiligen Warengruppen angewendet werden können. Zuständig für die Anwendung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinien sind alle beschaffenden Abteilungen, insbesondere Procurement und Infrastruktur Services.

Seit 2023 hat das Stammhaus BKB auch Eventstandards. Diese Standards enthalten Massnahmen beim Catering (z. B. max. 50 % Fleischanteil bzw. mind. 50 % vegetarisches Angebot oder Verzicht auf den Einsatz von Einwegmaterialien) oder bei den Give-Aways (hauptsächlich essbare und regionale Produkte).

Menschenrechte in der Beschaffung

Gemäss den Vorgaben der «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (VSoTr) hat der Konzern BKB auch 2025 wieder eine Risikoprüfung auf Kinderarbeit bei seinen Produkten und Dienstleistungen, die er einkauft und abgibt, durchgeführt. Diese Risikoprüfung hat ergeben, dass bei den Produkten und Dienstleistungen der vorgelagerten Lieferkette, die der Konzern anbietet (Menschenrechte bei der Beschaffung von Edelmetallen (siehe Abschnitt Edelmetall-Geschäft) und abgibt, kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Der Konzern ist somit von Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit.

Der Konzern BKB hat in Bezug auf die VSoTr weitere Massnahmen ergriffen. Bereits im Jahr 2021 wurde die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten eingeführt. Mit der Bestätigung garantieren die Lieferanten unter anderem, dass sie gewisse soziale Mindeststandards, wie keine Kinderarbeit, einhalten. Bei der Definition von Kinderarbeit stützt sich der Konzern auf die ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) und Nr. 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit). Zudem hat der Konzern seine interne Weisung zum Einkauf von Gütern bezüglich Kinderarbeit ergänzt. Produkte und Dienstleistungen, die der Konzern anbietet oder abgibt (wie Debit- und Kreditkarten, Give-Aways, Zaktionen), müssen künftig in einem Land hergestellt werden, dessen «Due diligence response» von UNICEF im «Children’s Rights in the Workplace Index» als «Basic» eingestuft sein muss. In begründeten Ausnahmefällen können auch Produkte aus nicht als basic eingestuften Ländern beschafft werden, sofern diese entsprechende Zertifizierungen und Kriterien aufweisen, die u. a. Verstösse gegen Kinderarbeit ausschliessen.

Im Berichtsjahr wurden keine (potenziellen) Menschenrechtsverletzungen durch Lieferanten gemeldet.