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Marktumfeld

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Konjunktur

2025 entwickelte sich die globale Konjunktur zwar weiterhin positiv, wenn auch erneut unterdurchschnittlich. Im Zentrum stand die von Unsicherheit geprägte Zoll- und Handelspolitik der USA unter Präsident Donald Trump, insbesondere die Anfang April am «Liberation Day» angekündigten und im weiteren Jahresverlauf umgesetzten Zölle. Als Folge der neuen tarifären Handelshemmnisse wurden die globalen Wachstumsprognosen zunächst spürbar nach unten revidiert. Trotz anfänglicher Befürchtungen blieb eine Rezession in den USA aus. Die US-Wirtschaft wuchs in einer Grössenordnung, die dem Durchschnitt der vergangenen 25 Jahre entspricht. Eine vergleichbare Entwicklung zeigte sich in der Eurozone. Das Schweizer BIP lag hingegen deutlicher unter dem längerfristigen Durchschnitt.

2025 entwickelte sich die globale Konjunktur weiterhin positiv, wenn auch erneut unterdurchschnittlich. Die Inflationsdynamik schwächte sich ab. Die Finanzmärkte verzeichneten insgesamt ein sehr gutes Jahr mit neuen Höchstständen.

Die Inflationsdynamik schwächte sich weiter ab. Während die Teuerungsrate in den USA als Folge der Zölle in der Nähe der 3 %-Marke verharrte, lag sie Ende 2025 in der Eurozone nahe dem geldpolitischen Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 % und in der Schweiz bei 0,1 %. Entsprechend senkten die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die EZB die Leitzinsen im Jahresverlauf weiter. In der Schweiz lag der Leitzins Ende Jahr bei 0 %, zugleich wurde zeitweise auch die erneute Einführung von Negativzinsen diskutiert. Die US-Notenbank nahm ihren Zinssenkungszyklus dagegen erst im September 2025 wieder auf.

Finanzmärkte

Trotz des anspruchsvollen ökonomischen Umfelds infolge der US-Zoll- und Handelspolitik und der sich ausgeweiteten geopolitischen Spannungen verzeichneten die Finanzmärkte erneut ein sehr gutes Jahr. Die Aktienmärkte in den USA, Europa und der Schweiz erreichten neue Höchststände. Für Schweizer Anlegerinnen und Anleger fiel die Bilanz bei US-Engagements jedoch verhaltener aus, da der US-Dollar 2025 im Gegensatz zum Euro deutlich nachgab. So erzielte der S&P 500 trotz eines Anstiegs von über 17 % für Schweizer Anleger bzw. in CHF nur eine Performance von 3 %. Der SPI legte mit einem Plus von fast 18 % hingegen überdurchschnittlich zu.

Die klaren Gewinner an den Finanzmärkten waren auch 2025 Edelmetalle. Geopolitische Risiken, der anhaltende Inflationsdruck in den USA, die unvorhersehbare Politik der neuen US-Regierung, die weiter steigende Staatsverschuldung der Vereinigten Staaten sowie Diskussionen um die Bedeutung des US-Dollars als Weltleit- und Weltreservewährung trieben insbesondere den Goldpreis auf ein neues Hoch. Der Preis je Feinunze wurde erstmals bei über 3500 CHF notiert, der Kilopreis stieg auf über 110 000 CHF.

Immobilienmarkt

Auch für Anlegerinnen und Anleger kotierter Schweizer Immobilienanlagen war 2025 ein sehr erfreuliches Jahr. Immobilienfonds und -aktien konnten deutlich zulegen. Der Schweizer Immobilienfondsindex (SWIIT) verzeichnete 2025 einen Zuwachs von knapp 11 %; der Immobilienaktienindex (REAL) stieg sogar um über 23 %. Damit übertrafen Immobilienaktien auch im letzten Jahr den volatileren Gesamtaktienmarkt (SPI) deutlich. Während Immobilienfonds mehrheitlich in Wohnliegenschaften investiert sind, weisen die Aktien der Immobilienunternehmen in der Regel einen höheren Anteil an Gewerbeimmobilien im Bestand auf.

Trotz der Kurssteigerungen sind die Immobilienfonds historisch betrachtet im Durchschnitt nicht überteuert. Fundamentale Faktoren, wie Inflation und eine schwächelnde Konjunktur, hätten das Angebot oder die Nachfrage nach Wohn- und Büroraum zwar dämpfen können. 2025 entspannte sich die Inflationslage jedoch, und die Zinsen blieben tief. Damit blieb auch die Finanzierung von Immobilien günstig. Gleichzeitig sind die Ausschüttungsrenditen der Fonds gegenüber den Renditen von Obligationen nach wie vor attraktiv. Insgesamt erwies sich der Markt für Immobilienanlagen als robuster als erwartet. Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch, die Substanzwerte steigen, die Mieterträge sind stabil und die Leerstände tief. Immobilien gelten deshalb nach wie vor als stabile und attraktive Bestandteile eines Portfolios.

Gesetzliche und reglementarische Rahmenbedingungen und Regulierungen

Auch 2025 wurden verschiedene Regularien publiziert oder in Kraft gesetzt, die einen Einfluss auf das Geschäft der BKB hatten.

Gesetz über die Basler Kantonalbank

Im Jahr 2025 wurden die Arbeiten im Konzern BKB zur Umsetzung der Vorgaben des teilrevidierten Gesetz über die Basler Kantonalbank weitgehend abgeschlossen. Mit der Teilrevision des Kantonalbankgesetzes wurde die Konzernbildung und -führung auf Gesetzesebene verankert. Hintergrund der Revision war insbesondere die vollständige Übernahme der Bank Cler im Jahr 2019 und die damit verbundene Frage des Haftungsrisikos für die Basler Kantonalbank sowie letztlich dem Kanton als Eigner. Nach der Genehmigung des revidierten BKB Geschäfts- und Organisationsreglements (GOR) und weiterer Reglemente der Oberleitungsgremien durch die FINMA hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt als Eigner der Umsetzung zugestimmt. Das revidierte GOR und weitere Reglemente sind per 1.1.2026 in Kraft getreten.

Bankenstabilität für den Schweizer Finanzplatz

Im Nachgang zu den Ereignissen rund um die Credit Suisse hat der Bundesrat am 6.6.2025 Eckwerte für Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Massnahmen zur Bankenstabilität festgelegt. Ziel ist es, die Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Einzelne dieser Massnahmen sind auch für den Konzern BKB relevant.

Im Sommer 2025 gab der Bundesrat Änderungen der Eigenmittelverordnung, der Bankenverordnung sowie der Liquiditätsverordnung in Vernehmlassung. Zentrale Elemente sind die Verbesserung der Qualität und der Verlustabsorptionsfähigkeit des Kapitals (u. a. strengere Behandlung bestimmter Bilanzpositionen und AT1-Instrumente) sowie präzisere Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens ab 1.1.2027 zu rechnen.

Darüber hinaus sieht der Bundesrat Handlungsbedarf zur Stärkung der Corporate Governance von Banken. Dies soll insbesondere mittels Einführung eines Senior Managers Regimes, einer Ausweitung der Liquiditätsversorgung über die Nationalbank und einer Erweiterung der Aufsichtskompetenzen der FINMA erreicht werden. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2026 präsentieren.

Für den Konzern BKB ist mitunter die Einführung eines Senior Managers Regimes von Bedeutung. Gemäss Vorentwurf wären die Mitglieder der Oberleitungs- und Geschäftsführungsorgane und Personen mit erheblichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank im Fokus. Diese Personen haben ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt zu erfüllen und in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung des Aufsichtsrechts und der internen Weisungen zu sorgen. Entsprechend hätten die Banken diesbezügliche Regelungen in ihren internen Vorschriften vorzusehen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten soll zu Konsequenzen bei der Vergütung oder zu disziplinarische Massnahmen führen können. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens ab 1.1.2028 zu rechnen.

FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»

Die Vorgaben des Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» wurden bis Ende 2025 umgesetzt. Seit dem 1.1.2024 ist das Rundschreiben in Kraft unter Berücksichtigung von Übergangsfristen. Die Anforderungen des Rundschreibens bezüglich Management operationeller Risiken, die Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken und die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht wurden umgesetzt. Zusätzlich wurden die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung und die konkretisierte FINMA Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie bezüglich Umgang mit kritischen Daten und Cyber-Risiken in der Organisation des Konzerns BKB implementiert.

Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Darin präzisiert die FINMA insbesondere einzelne der im FIDLEG und der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) geregelten Anforderungen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Im Fokus stehen die Pflichten zur Information der Kundinnen und Kunden über die Art der Finanzdienstleistung, die eingesetzten Finanzinstrumente sowie die damit verbundenen Risiken. Zudem werden die Informationspflichten zur Risikoaufklärung beim Securities Lending, zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie zur Entschädigung durch Dritte konkretisiert. Das Rundschreiben enthält darüber hinaus organisatorische Anforderungen.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Im Jahr 2025 koordinierte, priorisierte und steuerte im Konzern BKB das Kernteam «Nachhaltigkeit» die operativen Arbeiten rund um das Thema «Sustainable Finance».

Im Berichtsjahr wurden die Selbstregulierungen der AMAS und der Schweizerischen Bankiervereinigung punktuell ergänzt und entsprechend lag der Fokus 2025 auf der Umsetzung der weiterentwickelten Vorgaben. Generell dürfen nachhaltige Anlageprodukte nur dann als «nachhaltig» bezeichnet werden, wenn sie entweder mit klar definierten und messbaren Nachhaltigkeits-Zielen aligniert sind oder diese explizit verfolgen. Im gleichen Zug wurden sämtliche Kundinnen und Kunden hinsichtlich ihrer ESG-Präferenz eingeteilt. Intern sensibilisiert der Konzern BKB seine Mitarbeitenden bzgl. potenzieller Greenwashing-Risiken mittels einer Wissensplattform im Intranet sowie Schulungen für Kundenberatende.

Die Basler Kantonalbank publiziert auch für die Berichtsperiode 2025 einen Klimabericht. Die Klimaberichterstattungspflicht der Schweiz orientiert sich auch an EU-Vorgaben. Im Jahr 2025 hat die EU im Rahmen des «Omnibus I-Pakets» einen Marschhalt zur Klimaberichterstattung eingelegt. Die Initiative markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Bundesrat hat auf die EU-Entwicklung reagiert und die bereits gestartete Revision der Verordnung zur Verschärfung der Klimaberichterstattung sistiert. Auch mit Blick auf den OR-Gesetzesartikel 964 bzgl. Transparenz über nichtfinanzielle Belange hat der Bundesrat im März 2025 bekannt gegeben, dass er erst über mögliche Änderungen entscheidet, wenn Klarheit darüber herrscht, wie die EU ihr Omnibus Vorhaben genau umsetzt. Hier wird im Frühjahr 2026 mit weiterführenden Informationen gerechnet.

FINMA-Rundschreiben 2026/1 «Naturbezogene Finanzrisiken»

Die FINMA hat im Dezember 2024 das neue Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» publiziert und per 1.1.2026 in Kraft gesetzt. Die FINMA konkretisiert darin ihre Erwartungen an die Finanzinstitute in Bezug auf das Management naturbezogener Finanzrisiken (insb. Governance, Risikoidentifikation, Szenarioanalysen) und die Integration als Risikotreiber in das bestehende Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen und Rechtsrisiken. Der Konzern BKB ist aktuell in der Umsetzungsphase und hat gemäss den Übergangsbestimmungen der FINMA für Kategorie 3 Banken die Vorgaben zu den klimabezogenen Finanzrisiken spätestens ab 1.1.2027 und zu den naturbezogenen Finanzrisiken bis 1.1.2028 einzuhalten.

Basel III, Eigenmittelverordnung und FINMA-Verordnungen– Update

Die neuen Vorgaben zu Basel III sind am 1.1.2025 in Kraft getreten. Ziel der «finalen Basel-III-Standards» ist es, das Vertrauen bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (Risk-Weighted-Assets-Effizienz) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde die Eigenmittelverordnung angepasst und fünf neue FINMA-Verordnungen per 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Für den Bankensektor brachten die «finalen Basel-III-Standards» keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel. Der Konzern BKB hat die Vorgaben von Basel III, der Eigenmittelverordnung und der FINMA-Verordnungen fristgerecht umgesetzt.

Einzelkrediterhebung EKE

Die Schweizerische Nationalbank und die FINMA führen mit der Einzelkrediterhebung (EKE) eine neue Statistik ein, welche die fragmentierte Erhebungslandschaft im Kreditbereich zusammenführen und dem zusätzlichen Datenbedarf Rechnung tragen soll. Die finalen Meldeanforderungen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2025 kommuniziert, womit auch die 18-monatige Umsetzungsphase bis zum ersten Meldestichtag 31.3.2027 gestartet hat. Der Fokus der Arbeiten im Konzern BKB für die Berichtsperiode 2025 lag in der Analyse der Meldeanforderungen und Datenfelder. Aktuell befindet sich der Konzern BKB in der Umsetzungsphase, wobei für die kommende Berichtsperiode 2026 vor allem Testmeldungen im Vordergrund stehen.

Wichtige Einflüsse und Positionierung des Konzerns

In der letzten Strategieperiode 2022–2025 haben fünf Haupttrends die Geschäftsentwicklung und den Geschäftsverlauf geprägt: Neobanken, New Work, Partnerschaften, Künstliche Intelligenz und Omni-Channel.

Neobanken

Neobanken bieten als digitale Finanzinstitute in der Regel eine ausschliesslich mobile und onlinebasierte Bankerfahrung. Ihr Differenzierungsvorsprung durch benutzerfreundliche Apps, tiefe Gebühren und innovative Finanzprodukte hat sich inzwischen verringert, weil klassische Banken das Kundenerlebnis und ihre digitalen Kanäle laufend verbessert haben. Dadurch kam es zu einer Marktkonsolidierung, bei der jene Neobanken im Vorteil waren, die eine enge Anbindung zu einer klassischen Bank haben und ihre Kundschaft bei Bedarf auch beraten können.

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Mit der Neobanking-App Zak verfügt die Bank Cler über ein Angebot für Bankkundinnen und ‑kunden, die eine unkomplizierte Bank für ihre alltäglichen Bankgeschäfte suchen. Zak ist die einzige Neobank, deren Kundinnen und Kunden sich bei Bedarf auch persönlich beraten lassen können - schweizweit in einer von 23 Geschäftsstellen der Bank Cler. Die App, die in der Basisversion kostenlos ist, wird inzwischen von rund 85 000 Userinnen und Usern genutzt.

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New Work

Der Begriff «New Work» umfasst flexible Arbeitsformen, flache Hierarchien, selbstorganisierte Teams und Methoden wie Design Thinking oder Lean Startup. Diese Faktoren sind einerseits entscheidend, um schnell auf Kundenbedürfnisse zu reagieren. Gleichzeitig stellt die dadurch veränderte Arbeitsweise erhöhte Anforderungen an die Führungskompetenz.

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Der Konzern adressiert die Herausforderungen neuer Arbeitsformen durch mobiles Arbeiten, Co-Working Spaces und agile, interdisziplinäre Teams im Rahmen des «Wirkungsorientierten Arbeitens» (WOA). Diese Massnahmen fördern Kreativität, Eigenverantwortung, Motivation und eine ausgewogene Work Life Balance. Und nicht zuletzt wirkt sich ein zeitgemässes Arbeitsumfeld positiv auf die Attraktivität der beiden Konzernbanken aus im Wettbewerb um Talente.

Partnerschaften

In einer zunehmend vernetzten Welt gewinnen Partnerschaften mit FinTechs, Technologieunternehmen und anderen Akteuren an Bedeutung. Solche Kooperationen ermöglichen es, innovative Produkte schneller auf den Markt zu bringen, neue Kundensegmente zu erschliessen und von externem Know-how zu profitieren. Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen werden Synergien genutzt und Wettbewerbsvorteile erzielt.

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Durch die Zusammenarbeit mit Partnern wie Telebasel, Wohnbaugenossenschaften oder Max Havelaar hat der Konzern BKB seine Marktposition erfolgreich gestärkt, Zugang zu neuen Kundensegmenten verschafft und sein Angebot verbessert. Gemeinsam mit Pro Senectute leistet das Stammhaus in Zukunft nicht nur einen gesellschaftlichen Beitrag, sondern kann sich noch gezielter als Ansprechpartnerin für Vorsorge- und Nachlassthemen positionieren.

Mehr zu Partnerschaften und Engagement

Omni-Channel

Kundinnen und Kunden erwarten eine nahtlose Erfahrung über alle Kanäle hinweg – online, mobil und in der Filiale. Eine erfolgreiche Omni-Channel-Strategie integriert diese Kanäle, sodass Informationen jederzeit bzw. überall verfügbar sind. Dies erfordert Investitionen in Technologie und Datenmanagement, um Kundendaten zu synchronisieren und Interaktionen zu personalisieren.

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Die Digital-Banking-Plattform des Konzerns bietet eine leistungsfähige Infrastruktur. 2025 wurde sie um neue Funktionen erweitert, mit denen sich viele Anliegen unkompliziert und unabhängig von Öffnungszeiten erledigen lassen – so z.B. Online-Kontoeröffnungen, Kartensperrungen, Adressänderungen, Eröffnung Vorsorgekonto oder die Bestellung von Fremdwährungen.

Mehr zu den nützlichen Funktionen im Digital Banking

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist für die Banken zu einem relevanten Hebel geworden – insbesondere im Hinblick auf Effizienz- und Produktivitätssteigerungen, die Personalisierung des Kundenerlebnisses oder die Entwicklung digitaler Lösungen. Aufgrund der hohen Sensibilität der Kundendaten liegt dabei der Fokus auf einem verantwortungsvollen und mehrwertschaffenden Einsatz der Künstlichen Intelligenz unter Berücksichtigung geltender regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben.

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KI wird in der Strategieperiode 2026+ zu einem wichtigen Beschleuniger. So erhöht die BKB die Nutzbarkeit von Daten, um die KI-Anwendungen zuverlässig und konform in den Bankalltag zu integrieren. Gleichzeitig werden jene Fähigkeiten aufgebaut, die eine sichere, verantwortungsvolle und skalierbare Nutzung ermöglichen.  Kontrollen, klare Verantwortlichkeiten und die Einführung eines Enterprise GPT im laufenden Jahr stellen sicher, dass KI dort unterstützt, wo sie die operative Exzellenz stärkt und dort abgesichert ist, wo Risiken entstehen können.