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Gegenpartei-Kreditrisiko

CCRA: Gegenpartei-Kreditrisiko – allgemeine Angaben

Bei den Gegenpartei-Kreditrisiken handelt es sich um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Für die Überwachung der Gegenpartei-Kreditrisiken werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Art. 3-27 der Verordnung der FINMA über die «Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser» (KreV-FINMA) berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial Margins und Variation Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft. Die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nach dem umfassenden Ansatz gemäss Art. 92-101 der Verordnung der FINMA über die «Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser» (KreV-FINMA) berechnet.

Für weitere Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2025 der Basler Kantonalbank.

CCR3: Gegenpartei-Kreditrisiko – Positionen nach Positionsklassen und Risikogewichtung nach dem SA-BIZ

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenpartei-Kreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

a

b

c

d

e

f

g

h

Positionsklasse/Risikogewichtung

0% 10% 15%

20% 25%

30% 35%

40% 45% 50%

75% 80% 85%

90% 100%

130% 150%

Total der Positionen mit Gegenpartei-Kreditrisiko

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationale Organisationen

1 141

-

-

-

-

-

-

1 141

2

Öffentlich-rechtliche Körperschaften

-

254 763

-

14 105

-

-

-

268 868

3

Multilaterale Entwicklungsbanken

7 118

-

-

-

-

-

-

7 118

4

Banken

-

1 591 378

311 610

61 379

-

-

88 100

2 052 467

davon: kontoführende Wertpapierhäuser und andere Finanzinstitute ohne Bankbewilligung, jedoch mit gleichwertiger Regulierung und Aufsicht

-

-

-

-

-

-

2 082

2 082

5

Unternehmen

-

6 440

-

96 171

109 291

457 061

9

668 972

davon: nicht kontoführende Wertpapierhäuser und andere Finanzinstitute, soweit nicht in Zeile 4 erfasst

-

6 440

-

13 692

27 741

7 322

-

55 195

6

Retailpositionen

-

-

-

-

-

17 401

-

17 401

12

TOTAL

8 259

1 852 581

311 610

171 655

109 291

474 462

88 109

3 015 967

CCR5: Gegenpartei-Kreditrisiko – Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenpartei-Kreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenpartei-Kreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert1

Nicht segregiert

Segregiert1

Nicht segregiert

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

-

266 030

-

190 258

103 623

2 255 378

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

-

41 530

-

83 030

1 946 858

4 807 119

Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft (inkl. Schweizerische Nationalbank)

-

-

-

-

2 613 196

3 041 984

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten (inkl. Zentalbanken)

-

-

-

69 981

7 077 883

6 320 912

Forderungen gegenüber staatlichen Stellen

1 537

-

15 712

-

316 290

465 520

Forderungen gegenüber Multilateralen Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen

-

-

-

141 621

1 302 348

1 199 487

Forderungen gegenüber Banken

25 912

-

77 624

27 462

2 411 621

2 344 172

Unternehmensanleihen

2 562

-

17 381

-

3 102 118

1 192 518

Instrumente mit Beteiligungscharakter

-

-

-

-

5 182 691

2 344 842

Übrige Sicherheiten

-

-

-

-

17 814

4 072

TOTAL

30 011

307 560

110 717

512 352

24 074 442

23 976 004

1«Segregiert» bezeichnet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote). Für Details vgl. §200-203 von „Capital requirements for bank exposures to central counterparties“, April 2014.

CCR6: Gegenpartei-Kreditrisiko – Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2025 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenpartei-Kreditrisiko – Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCP)

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

a

b

EAD (nach CRM)1

RWA

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCP: Total2

n.a.

16 488

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCP, unter Ausschluss von Ersteinschusszahlungen und Beiträge an den Ausfallfonds

406 406

8 128

3

davon Over-the-Counter-Derivate (OTC-Derivate)

388 230

7 765

4

davon börsengehandelte Derivate

11 502

230

5

davon Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

6 674

133

7

Segregierte Ersteinschusszahlungen3

110 717

n.a.

8

Nicht segregierte Ersteinschusszahlungen3

212 193

4 244

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds4

22 448

4 116

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds5

45 454

-

1Der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenpartei-Kreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3«Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

4Die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5Die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.