Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Konjunktur
Nachdem 2021 noch die Corona-Pandemie das beherrschende Thema war, hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine im letzten Jahr diese Rolle übernommen. Seine indirekten Folgen waren in Form einer Energiekrise und hoher Teuerungsraten in ganz Europa zu spüren. Europäisches Gas kostete an den Rohstoffmärkten zeitweise mehr als das 15-fache im Vergleich zu früheren Jahren. Das Risiko einer Gasmangellage bis hin zur Rationierung von Energie wurden diskutiert. Trotz gestiegener Risiken für die Konjunktur sahen sich die Notenbanken gezwungen, den hohen Inflationsraten mit einer deutlich restriktiven Geldpolitik entgegenzutreten und die Zinsen markant anzuheben. So erhöhte bspw. die US-Notenbank ihren Leitzins von nahe 0 % auf über 4 %, die EZB von 0 % auf 2,5 % und die SNB von -0,75 % auf 1 %. Die Konjunkturprognosen wurden Schritt für Schritt nach unten angepasst und vor allem in Europa wurde auch die Möglichkeit einer tieferen Rezession nicht mehr ausgeschlossen. Dank steigenden Füllständen der Gasspeicher, einem relativ milden Winter und erkennbaren Sparerfolgen beim Energieverbrauch hellten sich die Erwartungen für die wirtschaftliche Entwicklung wieder auf. Wirtschaftsforschungsinstitute zeigten sich zum Jahreswechsel 2022/2023 verhalten optimistisch für das laufende Jahr. Bei den Teuerungsraten wird insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 mit einer Entspannung gerechnet.
Börsenentwicklung
Auch an den Finanzmärkten hat der Krieg in der Ukraine tiefe Spuren hinterlassen. Als Folge der gegen Russland erhobenen internationalen Sanktionen und der explodierenden Energiepreise gaben die Aktienindizes in einigen Ländern und Regionen zeitweise um mehr als 30 % nach. Erst im vierten Quartal 2022 kam es wieder zu einer spürbaren Erholung der Aktienkurse. Neben Aktien verzeichneten auch Obligationen deutliche Kursverluste. Der Swiss Bond Index lag zwischenzeitlich mit rund 13 % im Minus, die Renditen legten entsprechend kräftig zu. 10-jährige Eidgenossen rentierten z.T. wieder mit mehr als 1,5 %. Ursächlich für die – für Schweizer Obligationen – unüblich hohen Verluste waren die anhaltend hohen Inflationsraten infolge der Energiekrise und die restriktive Geldpolitik wichtiger Notenbanken. Die Aussichten für das Jahr 2023 sind verhalten optimistisch. Die Konjunkturaussichten haben sich stabilisiert und bei den Leitzinsen ist ein Ende der Erhöhungen absehbar. Trotz der bestehenden Risiken sind ein durchschnittlich gutes Aktienjahr und eine Beruhigung bei den Teuerungsraten zu erwarten.
Immobilienmarkt
Das Jahr 2022 war auch für die Anlegerinnen und Anleger kotierter Schweizer Immobilienanlagen schwierig. Sowohl Immobilienfonds als auch -aktien haben sich negativ entwickelt. Der Jahresauftakt verlief unterschiedlich. Während Aktien in den ersten vier Monaten zulegen konnten, korrigierten Fonds stetig. Zwischen Mai und September verzeichneten beide Segmente zum Teil recht deutliche Einbussen. Einzig im Juli wurde die Nulllinie überschritten. In den letzten drei Monaten des Jahres konnten sowohl die Immobilienfonds als auch -aktien zulegen: Der Schweizer Immobilienfondsindex (SWIIT) verzeichnete 2022 ein Minus von über 15 %, der Immobilienaktienindex (REAL) konnte sich besser halten, verlor aber dennoch über 9 %. Die Aktien folgen technisch dem volatilen Gesamtmarkt und haben fundamental einen höheren Anteil an Gewerbeimmobilien im Bestand. Die Fonds bauten durch die Kursentwicklung die sehr hohen Aufgelder der vergangenen Jahre komplett ab und sind damit wieder attraktiv bewertet.
Das Umfeld für Immobilien hat sich 2022 graduell verändert. Standen zuvor die hohen Kaufpreise und eine vermutete Blasenbildung im Zentrum der Diskussion, liegt nun der Fokus auf der Inflation und den gestiegenen Zinsen. Diese sollen zum einen die überbordende Nachfrage bremsen. Zum anderen schafft das positive Zinsumfeld wieder Alternativen zu Immobilienanlagen. Bislang blieb die Nachfrage nach Wohneigentum jedoch hoch, die Mieten stabil und die Immobiliengesellschaften melden durchwegs gute Ergebnisse. Damit gelten Immobilien weiterhin als stabile und attraktive Bestandteile eines Portfolios.
Gesetzliche und reglementarische
Rahmenbedingungen und Regulierungen
Bankengesetzgebung
Die Änderungen in der Bankengesetzgebung sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Einlagen bis zur Höhe von maximal 100 000 CHF pro Kundin oder Kunde werden im Konkurs einer Bank privilegiert behandelt. Dabei werden alle Inhaber von Gemeinschaftskonten als separate Einleger behandelt. Verfügt eine Bank über genügend liquide Mittel, werden diese Einlagen ausserhalb des ordentlichen Verfahrens zurückerstattet. Reichen die Mittel der Bank nicht aus, kommt wie bis anhin ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen. Künftig soll diese aber schneller ausbezahlt werden. Aufgrund der Staatsgarantie haftet der Kanton Basel-Stadt zudem subsidiär für die Verbindlichkeiten gegenüber den Kundinnen und Kunden der Basler Kantonalbank. Banken müssen zum besseren Schutz der Einlegerinnen und Einleger neu die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung esisuisse durch Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle absichern. Die neuen Bestimmungen über die Einlagesicherung haben die Beitragsverpflichtungen erhöht, bei der Basler Kantonalbank um rund 30 %.
Die Verwahrungsstellen von Bucheffekten werden neu verpflichtet, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen (sog. «Segregierung»). Führt die Verwahrungskette ins Ausland, so hat die letzte Schweizer Verwahrungsstelle Schutzmassnahmen zu treffen. Kundinnen und Kunden werden zudem besser über diese Vorgänge informiert.
Die neuen Insolvenzbestimmungen enthalten u.a. Regeln zum Sanierungsplan, zu Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und zum Wertausgleich sowie besondere Vorschriften zur Sanierung von Kantonalbanken.
Geldwäschereiprävention
Am 1. Januar 2023 sind das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG), die Geldwäschereiverordnung-FINMA und die Geldwäschereiverordnung (GwV) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Pflicht zur periodischen Aktualisierung der Kundendokumentation und die Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Berechtigten durch die Finanzintermediäre sowie die Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen. Mit den Anpassungen wird der Stärkung des Schweizer Abwehrdispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Rechnung getragen. Die Basler Kantonalbank hat Massnahmen definiert und setzt die Anforderungen seit dem 1. Januar 2023 um.
Datenschutzgesetzgebung
Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft. Mit der Revision geht auch eine Verschärfung einher.
Die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt. Die unrichtige oder unvollständige Antwort auf ein Auskunftsbegehren wird strafbar. Zudem werden neue Informationspflichten eingeführt, die ebenfalls strafbar sind. In mehreren Bereichen werden die Anforderungen an die Sicherheitsorganisation der Bank verschärft und in der neuen Verordnung zum Datenschutzgesetz geregelt: Der Abschluss von Verträgen mit Auftragsbearbeitern wird mit Auflagen an die Sicherheitsorganisation der Bank verbunden. Zudem wird der Beizug von Subakkordanten strenger geregelt. In Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen kommt hinzu, dass die Bekanntgabe von Personendaten in Länder ohne angemessenes Schutzniveau strafbar sein kann.
Die Basler Kantonalbank hat frühzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen begonnen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherstellen zu können.
Basel III - Update
Die Schweiz setzt aktuell die «finalen Basel-III-Standards» um und hat hierzu am 5. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Dieses letzte Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (RWA) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken, Marktrisiken und CVA-Risiken. Um die finalen Basel-III-Standards umzusetzen, wurde in der Schweiz eine nationale Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Eigenmittelverordnung (ERV) einberufen. Die FINMA führte zudem bereits zwei Wirkungsanalysen durch, um quantitative Informationen über die eigenkapitalmässigen Auswirkungen der bevorstehenden nationalen Regulierungen zu erheben. Der Konzern hat an beiden Wirkungsanalysen teilgenommen und evaluiert die Umsetzung im Rahmen eines Projektes. Bis zum 25. Oktober 2022 wurde durch die FINMA die Anhörung ihrer Verordnung durchgeführt. Die Eigenmittelverordnung des Bundesrates und die zugehörigen FINMA-Verordnungen sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Nachhaltigkeit im Finanzsektor
Die Themen Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) haben auch 2022 im Finanzbereich an Relevanz gewonnen. Die Aktivitäten des Bundes, der Aufsichtsbehörde FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung und weiterer Akteure am Finanzmarkt waren zum Thema Nachhaltigkeit sehr vielfältig.
Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat im Juni 2022 die neue Selbstregulierung zur Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug publiziert. Die Selbstregulierung definiert erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch an die Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten. Der Regelungsrahmen ist prinzipienbasiert und tritt am 30. September 2023 in Kraft.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) publizierte ihrerseits im Juni 2022 zwei neue Selbstregulierungen mit Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung. Die Richtlinien regeln den Einbezug von Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken bei der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung sowie beim Anbieten von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz. Beide Selbstregulierungen gelten seit 1. Januar 2023 mit den entsprechenden Übergangsfristen.
Im Dezember 2022 publizierte der Bundesrat den Nachfolgebericht zum Bericht für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz aus dem Jahr 2021. Darin beschreibt er vier Handlungsfelder und 15 Massnahmen, durch deren Weiterentwicklung der Schweizer Finanzplatz ein weltweit führender Standort für nachhaltige Finanzen werden soll. Die Massnahmen sollen unter anderem zu mehr und besseren Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft führen, die Transparenz im Finanzsektor generell erhöhen, Impact Investments und grüne Anleihen fördern und zu Fortschritten bei der Bepreisung von Umweltverschmutzung führen. Zudem hat der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe (Behörden, Branchenvertreter, Zivilgesellschaft usw.) aufzustellen, um dem Bundesrat bis am 30. September 2023 einen effizienten Umsetzungsvorschlag seiner Vorgaben bezüglich Greenwashing-Prävention vorzulegen.
Um die umfassenden und thematisch vielschichtigen (selbst-)regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen im Bereich Sustainable Finance adäquat und effizient adressieren zu können, wurde im Konzern die Stossrichtung «Nachhaltigkeit in Angebot und Betrieb» etabliert. Sie koordiniert, priorisiert und steuert die operativen und projektbasierten Arbeiten rund um das Thema «Sustainable Finance».
Neues FINMA-Rundschreiben 2023/1 Operationelle Risiken und Resilienz – Banken
Die FINMA hat am 7. Dezember 2022 das neue Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» veröffentlicht, das unter Berücksichtigung von Übergangsfristen im Bereich «Resilienz» am 1. Januar 2024 in Kraft tritt . Es umfasst neben den grundlegenden Anforderungen an das Management operationeller Risiken zusätzlich die revidierten Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken, die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und integriert die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dabei konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Umgang mit kritischen Daten und den Cyber-Risiken.
Bereits auf der Basis des Entwurfs hat der Konzern die Umsetzung frühzeitig gestartet und führt diese fokussiert für eine fristgerechte Umsetzung des FINMA-Rundschreibens 2023/1 weiter.
Sonstige wichtige Einflüsse
Neben dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld bzw. den Compliance-Richtlinien und auch der Nachhaltigkeit, die eigentlicher Dreh- und Angelpunkt der Strategie ist, gibt es vier Haupttrends, welche die Geschäftsentwicklung und den -verlauf prägen. Im Unterschied zu anderen Einflussfaktoren kann bei ihnen die Entwicklung relativ gut eingeschätzt werden. Sie haben dennoch einen grossen Einfluss auf den Konzern und sind deshalb nicht nur bei der Strategiedefinition, sondern auch bei deren Umsetzung relevant.
Neobanken
Neobanken sind Player mit fokussierten Geschäftsmodellen und Ertragsquellen, die gut skalierbar sind. Sie haben einen klaren Innovations- und Technologiefokus und sind oft hochspezialisiert. Sie sind zwar nur in einem engen Geschäftsfeld tätig. Dennoch verfügen sie nicht zuletzt aufgrund der hohen Skalierbarkeit dieses Geschäfts und ihrer Spezialisierung über einen klaren Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die Kundenzentrierung, Einfachheit, Effizienz und Transparenz. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die Neobanken in den nächsten Jahren dort weitere Marktanteile gewinnen können.
Aufgrund ihres klar beschränkten Angebots bzw. ihrer einseitigen Stärke können sie jedoch nur ein bestimmtes Kundensegment bedienen: Kundinnen oder Kunden, die keine Hauptbankenbeziehung suchen, sondern die Bankdienstleistungen von verschiedenen Instituten beziehen und keinen Wert auf eine ganzheitliche Beratung legen. Sobald eine persönliche bzw. vertrauensvolle Beziehung im Vordergrund steht oder es um komplexe Bedürfnisse geht, bleibt der Konzern BKB diesen Wettbewerbern weiterhin voraus. Auch wenn heute noch nicht klar ist, wie die Neobanken ihre Kundenbasis monetarisieren können, werden ihre Geschäftsmodelle den Druck auf die Margen sowie auf die Verbesserung des Kundenerlebnisses in einzelnen Services weiter verstärken.
New Work
Der Begriff «New Work» umfasst moderne Arbeitsformen (flexibles, ortsunabhängiges Arbeiten), neue Organisationsformen (flache Hierarchien mit selbstorganisierten Teams), aber auch Methoden zur Reduktion der Zeitspanne zwischen Produktidee und der Markteinführung (Time to Market). Eine angemessene Berücksichtigung dieser Faktoren ist nicht nur zentral, um schnell auf verändernde Kundenbedürfnisse reagieren zu können, sondern auch um die Attraktivität des Konzerns als Arbeitgeber hoch zu halten.
Dennoch können die mit New Work einhergehende Veränderungen nicht unbeschränkt umgesetzt werden, was die diesbezügliche Anpassungsfähigkeit begrenzt. Denn einige Ausprägungen davon stehen bislang im Widerspruch zu Regulierung, Weisungen (z. B. Vier-Augen-Prinzip) oder anderen Faktoren. Deshalb sollen in einem ersten Schritt wo möglich und sinnvoll die bestehenden Hürden abgebaut werden.
Partnerschaften
Bei allen Produkten und Dienstleistungen, die der Konzern anbieten möchte, stellt sich die Frage, ob die entsprechende Lösung selbst entwickelt wird («make»), das entsprechende Know-how dazugekauft («buy») oder zusammen mit einer anderen Firma angeboten werden soll («partner»).
Mit der zunehmenden Bedeutung von Ökosystemen, der Möglichkeit zur Differenzierung gegenüber Wettbewerbern mit Angeboten über die konventionellen Bankdienstleistungen hinaus (z. B. Versicherungslösungen, Beratung in der Energiebewirtschaftung von Liegenschaften) oder des Zugangs zu bisher nicht erreichbaren Kundensegmenten, steigt auch die Wichtigkeit von Partnerschaften. Daraus können sich Win-win-Situationen ergeben, die genutzt werden sollen. Für ein möglichst durchgängiges Kundenerlebnis, ist jedoch eine nahtlose Einbindung in die Bankprozesse anzustreben.
Omni-Channel
Je nach Bedürfnis und Situation möchten die Kundinnen und Kunden über verschiedene Kanäle und vermehrt unabhängig von den Öffnungszeiten ihre Bankgeschäfte erledigen und in Kontakt treten. Sie erwarten deshalb von ihrer Bank die Umsetzung des Omni-Channel-Ansatzes. Dies bedeutet nicht, dass die Kundschaft in jedem Prozessschritt, zu jeder Zeit auf jeden Kanal wechseln kann. Weil eine 100 %-ige Durchlässigkeit mit hohen Investitionskosten verbunden ist, ist sie nicht zwingend das Ziel. Wo sinnvoll und zielführend, sollten aber Basisfunktionen, wie die Sperrung von Debit- und Kreditkarten, Kontoeröffnungen oder ‑saldierungen sowie Zahlungen, etc. möglichst bequem und jederzeit erledigt werden können. Für «Vertrauensgeschäfte» oder komplexe Anliegen sucht die Kundschaft in den meisten Fällen weiterhin den direkten Austausch mit ihrer Beraterin oder ihrem Berater.