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Handelssperrzeiten

Die Basler Kantonalbank regelt die Handelssperrzeiten (sog. Blackout-Perioden) konzernweit im Rahmen der Weisung «Blackout-Perioden für den Handel mit PS der BKB».

Dabei wird zwischen regulären und Ad-hoc-Blackout-Perioden unterschieden. Reguläre Blackout-Perioden stehen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Halbjahres- sowie der Jahreszahlen. Sie beginnen am 1. Juni bzw. 1. Dezember des jeweiligen Rechnungsjahres und enden mit der Publikation der entsprechenden Finanzzahlen. Von den Blackout-Perioden erfasst werden sämtliche Mitglieder der Oberleitungs- und Konzerngremien, der Geschäftsleitungen sowie alle Mitarbeitenden der Bereiche Finanzen und Risiko, des Konzerninspektorats sowie des CEO Office. Übrige Mitarbeitende, die zusätzlich von den Blackout-Perioden erfasst werden, werden sofern notwendig separat bestimmt.

Ad-hoc-Blackout-Perioden werden im Zusammenhang mit preissensitiven Informationen situativ angeordnet. Sie enden am Abend desjenigen Tages, an welchem die Informationen veröffentlicht werden.

Während der Blackout-Periode dürfen die erfassten Personen keine Transaktionen in PS der Basler Kantonalbank und in den davon abgeleiteten Finanzinstrumenten tätigen.