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Gegenparteikreditrisiko

CCRA: Gegenparteikreditrisiko – allgemeine Angaben

Bei den Gegenparteikreditrisiken handelt es sich um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Für die Überwachung der Gegenparteikreditrisiken werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Rz 32–122 FINMA-RS 2017/7 berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial Margins und Variation Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft. Die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nach dem umfassenden Ansatz gemäss Rz 191–278 FINMA-RS 2017/7 berechnet.

Für weitere Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2022 der Basler Kantonalbank.

CCR3: Gegenparteikreditrisiko – Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

 

 

c

d

e

f

g

i

 

Positionskategorie/Risikogewichtung

20 %

50 %

75 %

100 %

150 %

Total der Kreditrisiko- positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

2

Banken und Effektenhändler

2 196 253

514 328

2 710 581

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

164 857

50 198

215 055

4

Unternehmen

45 496

135 467

108

181 071

5

Retail

3 596

27

103 759

107 382

9

Total

2 361 110

613 618

27

239 226

108

3 214 089

CCR5: Gegenparteikreditrisiko – Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

 

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert 1

Nicht segregiert

Segregiert 1

Nicht segregiert

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

676 976

712 651

1 581 103

3 953 405

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

63 845

386 738

3 605 936

2 026 442

Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft

1 621 954

1 468 095

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten

35 488

2 196 489

3 606 381

Forderungen gegenüber Staatsagenturen

5 586

272

6 927 936

6 602 393

Unternehmensanleihen

114 450

24 569

5 088 516

4 181 057

Beteiligungstitel

1 691 674

1 075 100

Übrige Sicherheiten

3 317

Total

740 821

155 524

1 124 230

22 716 925

22 912 873

1 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

CCR6: Gegenparteikreditrisiko – Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31. Dezember 2022 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenparteikreditrisiko – Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

 

 

a

b

 

 

EAD (nach CRM) 1

RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCPs 2 (Total)

23 228

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträgen an den Ausfallfonds)

1 028 257

11 463

3

davon OTC-Derivate

508 787

10 176

5

davon SFTs

519 470

1 287

7

Segregiertes 3 Initial Margin

155 524

8

Nicht segregiertes Initial Margin 3

289 963

5 799

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 4

13 809

5 966

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 5

27 617

1 Der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

4 Die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5 Die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.