Grundlagen
Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.
Beteiligungen
Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert.
Alle Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bzw. nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahr des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».
Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Jahresbericht die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20 Prozent am stimmberechtigten Kapital.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die Bildung der Reserven für allgemeine Bankrisiken kann zusätzlich aufgrund einer Umbuchung von betriebswirtschaftlich nicht mehr erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen, soweit diese zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden, oder mittels Umbuchung von stillen Reserven in der Position «Rückstellung» erfolgen.
Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve
Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserve» wird aufgrund von Statuten (BKB Gesetz) und/oder Beschlüssen des Regierungsrats vorgenommen. Differenzen zwischen zufliessenden Mitteln und Buchwert aus der Veräusserung von eigenen Kapitalanteilen werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).
Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)
Die Basler Kantonalbank lagert die folgenden als Outsourcing beschriebenen Geschäftsbereiche aus:
Outsourcing-Partner |
Geschäftsbereich |
HypothekenZentrum AG, Zürich |
Aufbewahrung von physischen Schuldbriefen |
PPA GmbH, Glattbrugg |
Digitalisierung Kreditprozess |
RSN Risk Solution Network AG, Zürich |
Ratingsystem im Kreditrisikomanagement |
SIX SIS AG, Olten |
Treuhänderische Verwaltung von Registerschuldbriefen betreffend die vom Hypotheken-Zentrum erworbenen Hypothekarforderungen (CAT) |
Swiss Post Solutions AG, Zürich |
Druck und Versand der Bankkorrespondenz |
Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen |
Betrieb Avaloq, E-Banking und GAA-Server |
Abwicklung Zahlungsverkehr |
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Wertschriftenadministration |
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ti&m AG, Zürich |
IT-Hosting |
Die beschriebenen Auslagerungen wurden im Sinne der FINMA-Vorschriften mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) beziehungsweise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Im Rahmen dieser Outsourcing-Lösungen werden keine Kundendaten ins Ausland übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden der erwähnten Dienstleister sind in Bezug auf alle Daten dem Geschäftsgeheimnis der Bank und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Per 1. Januar 2022 hat das Stammhaus der Basler Kantonalbank vom bisherigen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung auf den statutarischen Einzelabschluss True and Fair View gewechselt (Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).
Die Umstellung hat keinen quantitativen Einfluss auf das aktuelle Rechnungsjahr oder auf die Vorjahreswerte. Dies gilt auch für die Reserven für allgemeine Bankrisiken, welche im Rechnungslegungsumstellungsjahr 2015 (RVB) unterschiedlich alimentiert wurden. Im statutarischen Einzelabschluss True and Fair View werden die Reserven für allgemeine Bankrisiken gemäss dem bisherigen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung übernommen.
Mit der Umstellung werden künftig im Anhang zum Jahresbericht die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, offengelegt.
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Für die Erläuterungen über Firma, Rechtsform und Sitz der Bank wird auf das Kapitel «Erläuterungen im Konzern» im Anhang des Konzerns verwiesen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Bank per 31. Dezember 2022 haben.
Risikomanagement
Für die Erläuterungen des Risikomanagements (inkl. Risikobeurteilung) im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Erläuterungen des Risikomanagements» im Anhang Konzern verwiesen.
Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Für die Erläuterungen der angewandten Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» im Anhang des Konzerns verwiesen.
Bewertung der Deckungen
Für die Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Bewertung der Deckungen» im Anhang des Konzerns verwiesen.
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Für die Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» im Anhang des Konzerns verwiesen.