Archiv Download
Suche

Grundsätze

Das Eingehen von Risiken gehört zur Geschäftstätigkeit als Bank. Ein aktives Management dieser Risiken ist für den Konzern BKB und die beiden Konzernfinanzgesellschaften, das Stammhaus Basler Kantonalbank, im Folgenden kurz Stammhaus, sowie deren Tochtergesellschaft Bank Cler, von zentraler Bedeutung. Der Bankrat des Stammhauses wie auch der Verwaltungsrat der Bank Cler haben deshalb auf Antrag des Risikoausschusses betreffend gruppenweites Risikomanagement das «Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften)» erlassen, welches insbesondere die Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken dienen, umfasst.

Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die der Konzern oder eine Konzernfinanzgesellschaft zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit ist, werden in der Risikotoleranz festgehalten. Die allgemeine Risikotoleranz kann spezifiziert werden nach:

Der Bankrat des Stammhauses und der Verwaltungsrat der Bank Cler legen die Risikotoleranz in der jeweiligen Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern und das Stammhaus bzw. für die Bank Cler für ein Geschäftsjahr im Voraus fest. Damit definieren sie die Grenzen, innerhalb derer Risiken von dem Konzern resp. den Konzernfinanzgesellschaften eingegangen werden dürfen, sodass deren Funktions- und Überlebensfähigkeit sichergestellt sind. Zudem werden mit der Risikotoleranz-Vorgabe die Bezugsgrössen für die Risikoberichtserstattung vorgegeben.