IRRBBA: Zinsrisiken – Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs
a) Definition des IRRBB zum Zwecke der Risikosteuerung und -messung
Im Konzern BKB wird zwischen den folgenden drei Zinsrisikoarten unterschieden:
- Zinsneufestsetzungsrisiko:
Es entsteht zum einen bei Positionen mit unbestimmtem Zinsneufestsetzungsdatum oder variablem Zins (z. B. Privatkonti, variable Hypotheken) zum Zeitpunkt einer Zinsanpassung und zum anderen bei Festzinspositionen aus der zeitlichen Inkongruenz der Endfälligkeiten von Aktiva, Passiva und ausserbilanziellen Positionen. - Basisrisiko:
Die Auswirkung von Zinsänderungen auf Finanzinstrumente, die zwar eine ähnliche Laufzeit aufweisen, aber auf Basis von unterschiedlichen Zinssätzen bewertet werden, wird als Basisrisiko bezeichnet. Eine besondere Form des Basisrisikos lässt sich bei Produkten – wie variablen Hypotheken oder Spar- und Einlagegeldern – identifizieren, deren Zinsen zwar der Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder einer Kombination von Referenzzinssätzen folgen, für die jedoch in zeitlicher Hinsicht keine vollständige Synchronität der Zinsänderungen besteht. Weiter besteht eine allfällige Inkongruenz von Absicherungsinstrumenten (Swaps) zu den entsprechenden Grundgeschäften. - Optionsrisiko
Es entsteht aus Optionen oder aus eingebetteten (impliziten) Optionen, bei denen die Bank oder der Kunde die Höhe und den zeitlichen Verlauf von Zahlungsströmen beeinflussen kann (z. B. bei Einlagen ohne feste Laufzeit mit Floor, Termineinlagen oder Festzinskrediten). Werden solche Instrumente mit impliziten Optionen nicht angemessen überwacht, können ihre asymmetrischen Zahlungsmerkmale insbesondere für ihre Verkäufer ein erhebliches Risiko darstellen.
b) Strategien zur Steuerung und Minderung des IRRBB
Im übergeordneten Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) hat der Bankrat für den Konzern BKB und die beiden Konzernfinanzgesellschaften, das Stammhaus BKB und die Bank Cler, sein Rahmenwerk für ein angemessenes Risikomanagement, unter anderem für Marktrisiken, festgelegt. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist das ALCO (Asset Liability Committee) der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft für die Steuerung der Zinsrisiken im Bankenbuch verantwortlich. Das ALCO der Basler Kantonalbank delegiert die Bewirtschaftung des Zinsrisikos innerhalb dieser Rahmenbedingungen an die Abteilung Treasury. Durch diese klar strukturierten Rahmenbedingungen, Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten wird eine wirksame, nachhaltige und in die bankweiten Risikomanagement-Prozesse integrierte Bewirtschaftung des Zinsrisikos ermöglicht. Hauptziel ist die Erreichung eines nachhaltigen Zinserfolgs unter Einhaltung der Vorgaben aus den regulatorischen und ökonomischen Stressszenarien.
Der Bankrat legt in einer Risikotoleranz-Vorgabe (RTV) übergeordnete Risikolimiten und Schwellenwerte für die Steuerung des IRRBB im Stammhaus und im Konzern BKB fest. Die RTV für die Bank Cler wird vom Verwaltungsrat erlassen. Auf untergeordneter Stufe definiert das ALCO weitere Risikolimiten und Schwellenwerte, welche ausserordentliche Positionierungen oder Volatilitäten per Ampelsystem begrenzen. Die Oberleitungsgremien werden quartalsweise sowie anlassbezogen über die Einhaltung der Limiten informiert. Das Treasury (Stammhaus) und die jeweilige Risikokontrolle berichten zudem wöchentlich, monatlich und anlassbezogen an das jeweilige ALCO über die Einhaltung der festgelegten Limiten und die Massnahmen, die zur Steuerung des Zinsrisikos notwendig sind. Das Treasury (Stammhaus) gibt die vom ALCO beschlossenen Massnahmen bei der Abteilung Handel der BKB in Auftrag. Die Abteilung Risikokontrolle der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft überwacht und misst die Zinsrisiken, informiert bei Überschreitungen die zuständigen Gremien und stellt die Messdaten zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.
Im makroökonomischen Umfeld besteht eine gewisse Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zinsentwicklung. Um auch in einem unsicheren Marktumfeld einen nachhaltigen und möglichst stabilen Zinserfolg zu erreichen, wird die Zinsänderungsrisikotoleranz der beiden Konzernfinanzgesellschaften über die strategische Anlage der eigenen Mittel in CHF definiert (ALM-Benchmark-Strategie). Bei Fremdwährungen wird kein strategisches Zinsrisikomanagement betrieben, aber die Absicherung der Positionen sichergestellt. Die Überprüfung der Strategie erfolgt durch das Treasury (Stammhaus) resp. die Risikokontrolle (Bank Cler). Im Anschluss an die Begutachtung der Strategie durch die Geschäftsleitung und den Risikoausschuss der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft wird diese dem Bankrat (Stammhaus) resp. dem Verwaltungsrat (Bank Cler) zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Bestimmung der Rahmenbedingungen bezüglich der Risikotoleranz durch die Oberleitungsorgane erfolgt die operative Umsetzung wiederum durch das Treasury (Stammhaus).
Im taktischen Zinsrisikomanagement werden die optimale Bilanzstrukturportfolio-Steuerung des Zinsrisikos sowie eine effiziente Umsetzung der ALM-Benchmark-Strategie angestrebt. Dabei wird die taktische Zinssensitivität, welche die Abweichung von der strategischen Zinssensitivität widerspiegelt, gesteuert. Ist die taktische Zinssensitivität in allen Laufzeitgaps 0, wird die ALM-Benchmark-Strategie zu 100 % ausgeführt. Die maximale Abweichung der taktischen Positionierung von der ALM-Benchmark-Strategie wird in den Risikotoleranz-Vorgaben durch die Oberleitungsorgane über Value-at-Risk-Limiten begrenzt.
c) Periodizität der Berechnung und Beschreibung der IRRBB-Messgrössen
Die beiden Konzernfinanzgesellschaften identifizieren, messen, überwachen und kontrollieren die Zinsrisiken im Bankenbuch wöchentlich, monatlich und anlassbezogen. Die Risikolimite und der Schwellenwert für das standardisierte Zinsschockszenario gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 (paralleler Schock nach oben) und das Modellrisiko aus der Replikation der Bodensatzprodukte (siehe hierzu Abschnitt g, Ziffer 5) gelten für die monatlichen Messungen. Im FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden für die Durchführung regulatorischer Stresstests sechs standardisierte Zinsschockszenarien vorgegeben. In der RTV wird das erste dieser Szenarien (standardisiertes Zinsschockszenario [paralleler Schock nach oben]) limitiert: Der Barwertverlust im Bilanzstrukturportfolio im Verhältnis zum Kernkapital bei einer parallelen Verschiebung der Zinskurve nach oben in Abhängigkeit der Währung (z. B. +150 bp für CHF). Diese Risikolimite begrenzt den Spielraum der Oberleitungsorgane bei der Festlegung der ALM-Benchmark-Strategie. Der taktische Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie wird wöchentlich bestimmt. Diese drei Messgrössen werden durch die Oberleitungsorgane in den Risikotoleranz-Vorgaben begrenzt. Des Weiteren hat das ALCO der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft auf wöchentlicher sowie monatlicher Basis einzuhaltende Schwellenwerte für die Zinssensitivität gegenüber der ALM-Benchmark-Strategie eingeführt.
Als Messgrössen für das IRRBB werden die Barwertänderungen der Eigenmittel (ΔEVE) sowie Änderungen der geplanten Erträge (ΔNII) betrachtet. Für die interne Steuerung wird barwertig jeweils der Aussenzins (Kundenzins) mit einer risikofreien Zinskurve (Innenzins) diskontiert. Für die Value-at-Risk-Berechnung wird eine historische Simulation verwendet, indem die (barwertigen) Zinssensitivitäten mit historischen Zinssatzveränderungen multipliziert werden.
d) Implementierte Zinsschock- und Stressszenarien
Im Konzern BKB werden die folgenden Szenarien betrachtet:
- Barwertszenarien (ΔEVE):
Sechs standardisierte Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2, Anhang 2, sowie weitere interne Szenarien, die zum Zwecke der Steuerung verwendet werden. - Ertragsszenarien (ΔNII):
Drei standardisierte Szenarien (Basis, Parallelverschiebung nach oben/unten) gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1, Tabelle IRRBB1, sowie weitere interne Szenarien, wobei in diesen auch Bilanzstruktur- und Margenveränderungen berücksichtigt werden.
Die internen barwertigen Zinsschockszenarien sollen dazu dienen, die ALM-Benchmark-Strategie der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft einzuhalten. Die internen, realistischen, historischen sowie hypothetischen Zinsszenarien erklären mögliche periodische Zinserfolgseffekte im Zeitablauf. Darüber hinaus werden die Basisrisiken durch einen Stresstest begrenzt.
e) Abweichende Modellannahmen im Vergleich zur Tabelle IRRBB1
ΔNII-Messgrösse: Die ΔNII-Berechnung erfolgt bankintern, aufbauend auf der Mittelfristplanung, und orientiert sich an der Planbilanz, den geplanten Margen und den erwarteten Marktzinssätzen.
ΔEVE-Messgrösse: Im Falle des internen Reportings für den Konzern wird das Zinsrisiko ohne Konsolidierung berechnet, da die Konsolidierungsberichte erst nach der Veröffentlichung der internen Berichte verfügbar sind.
Zusätzlich zu den sechs standardisierten Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden intern auch ΔEVE-Messgrössen verwendet, bei denen das Eigenkapital nicht ausgeschlossen ist. Absicherungsentscheide werden aufgrund eines Benchmarks mithilfe der taktischen Sensitivität getroffen. Diese berücksichtigt die Sensitivität des Eigenkapitals und bildet die Grundlage zur Berechnung des taktischen Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie und bei der Bewertung von Drehrisiken der Zinsstrukturkurve.
f) Absicherung des IRRBB
Die Absicherung der Zinsrisiken wird im Konzern BKB ausschliesslich über Derivate und Instrumente, welche unter der Kontrolle der Konzernfinanzgesellschaften sind, getätigt. Die Konzernfinanzgesellschaften versuchen nicht, das Kundengeschäft zum Zwecke der Zinsrisikoreduktion zu beeinflussen. Derivate dürfen nur eingegangen werden, wenn sie den Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie reduzieren oder wenn sie die Zinssensitivität des Bankenbuches gegenüber Marktzinsschwankungen in einem Laufzeitband verringern. Derivative Absicherungen können jederzeit aufgelöst werden. Da das Stammhaus BKB eine eigene Handelsabteilung betreibt, schliessen die Konzernfinanzgesellschaften Derivate aus dem Bankenbuch lediglich mit der Handelsabteilung des Stammhauses BKB ab. Diese ist dafür verantwortlich, dass alle intern abgeschlossenen Derivate mit externen Geschäften abgedeckt sind. Dabei müssen insbesondere die internen und regulatorischen Vorgaben zum Hedge Accounting berücksichtigt werden.
g) Modellierungs- und Parameterannahmen in den Barwert- und Ertragsszenarien
Annahmen zu ΔEVE
- Alle Zahlungsströme werden unter Berücksichtigung der Zinsmargen dargestellt (Aussenzins).
- Die Zahlungsströme werden auf Positionsebene bestimmt.
- Die Diskontierung der Zahlungsströme (mit Marge) erfolgt für Positionen in CHF auf Basis der Swiss Reference Rates (SARON) und entsprechenden Overnight Index Swap Rates (OIS), die als Näherung für eine risikofreie Zinskurve angesehen werden (Innenzins). Für Positionen in anderer Währung als CHF basiert die Diskontierung auf OIS- respektive ON-Raten.
Annahmen zu ΔNII
- Das Basisszenario zur Berechnung der regulatorischen Kennzahlen wird mit folgenden Annahmen berechnet:
- Marktzinssätze:
Die Marktzinssätze entsprechen denen des Auswertungsdatums und werden während des gesamten Simulationshorizonts konstant gehalten. - Credit Spreads:
Die Credit Spreads werden mithilfe von historischen Marktdaten aufgrund von Laufzeit und Abschlussdatum pro Position berechnet und auf Portfolioebene aggregiert. Die Credit Spreads von simulierten Neugeschäften werden auf Portfolioebene konstant auf dem Niveau des Auswertungsdatums gehalten. - Kundenzinssatzanpassungslogik:
Die Kundenzinssätze der Produkte ohne feste Endfälligkeit werden monatlich angepasst, um unter Berücksichtigung der Replikation die Margen konstant zu halten. - Laufzeit von Neugeschäft:
Das Neugeschäft wird jeweils zum Monatsende generiert, sodass die Bilanz per Monatsende jeweils konstant ist. Die Laufzeit des Neugeschäfts wird mit dem volumengewichteten Durchschnitt des Bestandesgeschäfts auf Basis der Ursprungslaufzeit auf Portfolioebene festgelegt - ALM-Benchmark-Strategie:
Um die vorgegebene ALM-Benchmark-Strategie während des Simulationshorizonts einzuhalten, werden entsprechende Hedge-Transaktionen generiert.
Die geplanten Erträge werden intern im Zuge der jährlichen Mittelfristplanung ebenfalls anhand verschiedener interner Szenarien simuliert. Neben Annahmen zur Zinsentwicklung werden dabei auch unterschiedliche Geschäftsstrategien sowie das Kundenverhalten modelliert. Als Grundlage dient ein Basisszenario, das die Entwicklung der Erträge unter den Planungsannahmen in einem normalen Marktumfeld beschreibt. Aufbauend darauf werden weitere Stressszenarien definiert, mit denen die Entwicklung der Erträge unter extremen Marktentwicklungen gegenüber dem Basisszenario dargestellt werden (siehe hierzu Abschnitt d).
Weitere Annahmen:
- Variable Positionen:
Für die Bestimmung der Barwertveränderungen müssen Zins- und Kapitalfälligkeiten auf Positionsebene bekannt sein. Im Falle von Kundenprodukten, bei denen diese nicht ex ante definiert sind (Bodensatzprodukte), müssen Modellverfahren angewendet werden. Im Konzern BKB wird der Ansatz replizierender Portfolios verwendet. Dabei besteht die Grundidee darin, das Zinsbindungsverhalten einer Position mittels Portfolios aus Marktzinskombinationen (Benchmark-Portfolios) zu simulieren. - Positionen mit Rückzahlungsoptionen:
Im Konzern BKB ist im Falle der Inanspruchnahme einer Rückzahlungsoption durch die Kundin oder den Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu entrichten. Aus diesem Grund kann bei Positionen mit Rückzahlungsoption die (unbekannte) Zinsbindung mit der vertraglich festgelegten Zinsbindung gleichgesetzt werden. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig zurückgezahlt. - Termineinlagen:
Der Zinsertragseffekt von vorzeitigen Abzügen von Termineinlagen wird im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig abgezogen. - Automatische Zinsoptionen:
Die beiden Konzernfinanzgesellschaften bieten grundsätzlich keine Produkte mit automatischen, verhaltensunabhängigen Rückzahlungsoptionen an. - Derivative Positionen:
Zinsderivate dienen der Steuerung des Zinsrisikos. Bei den ΔNII-Berechnungen wird im Verlauf des Simulationshorizontes die ALM-Benchmark-Strategie mit simulierten Zinsderivaten eingehalten. - Sonstige Annahmen:
Bei sämtlichen ΔNII-Simulationen wird darauf geachtet, dass die regulatorischen und ökonomischen Anforderungen eingehalten werden.
IRRBBA1: Zinsrisiken – quantitative Informationen zu Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung
|
Volumen in Mio. CHF |
Durchschnittliche Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) |
Maximale Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) für Positionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestimmung des Zinsneufest- setzungsdatums |
|||||
Total |
davon CHF |
davon andere wesentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermögens- werte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmachen |
Total |
davon CHF |
Total |
davon CHF |
||
Bestimmtes Zinsneufest- setzungs- datum |
Forderungen gegenüber Banken |
7 341 |
6 081 |
397 |
0,1 |
0,1 |
– |
– |
Forderungen gegenüber Kunden |
3 199 |
2 236 |
851 |
1,9 |
1,8 |
– |
– |
|
Geldmarkthypotheken |
5 715 |
5 715 |
– |
0,0 |
0,0 |
– |
– |
|
Festhypotheken |
25 621 |
25 621 |
– |
3,9 |
3,9 |
– |
– |
|
Finanzanlagen |
1 677 |
1 677 |
– |
4,0 |
4,0 |
– |
– |
|
Forderungen aus Zinsderivaten 1 |
23 031 |
21 906 |
987 |
5,1 |
5,2 |
– |
– |
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
5 996 |
1 969 |
1 570 |
0,1 |
0,2 |
– |
– |
|
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
5 982 |
3 613 |
1 988 |
0,3 |
0,5 |
– |
– |
|
Kassenobligationen |
3 |
3 |
– |
0,6 |
0,6 |
– |
– |
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
10 290 |
10 177 |
113 |
7,4 |
7,4 |
– |
– |
|
Verpflichtungen aus Zinsderivaten 1 |
23 031 |
21 906 |
987 |
5,0 |
5,1 |
– |
– |
|
Unbestimm- tes Zinsneu- festsetzungs- datum |
Forderungen gegenüber Banken |
2 629 |
1 093 |
831 |
0,0 |
0,0 |
– |
– |
Forderungen gegenüber Kunden |
218 |
212 |
3 |
0,1 |
0,1 |
– |
– |
|
Variable Hypothekarforderungen |
279 |
279 |
– |
0,1 |
0,1 |
– |
– |
|
Verpflichtungen auf Sicht in Privatkonti und Kontokorrentkonti |
14 982 |
13 352 |
1 290 |
1,7 |
1,8 |
– |
– |
|
Übrige Verpflichtungen auf Sicht |
3 934 |
2 814 |
743 |
0,0 |
0,0 |
– |
– |
|
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, kündbar, aber nicht übertragbar (Spargelder) |
10 191 |
10 027 |
100 |
2,2 |
2,2 |
– |
– |
|
|
Total |
144 119 |
128 681 |
9 861 |
3,3 |
3,6 |
10,0 |
10,0 |
1 Bestand an Zinsderivaten: 19,2 Mrd. CHF. Der Doppelausweis, sowohl unter den Forderungen wie auch unter den Verpflichtungen, ist technisch bedingt.
IRRBB1: Zinsrisiken – quantitative Informationen zu Barwert und Zinsertrag
|
∆EVE (Änderung des Barwerts) |
∆NII (Änderung des Ertragswerts) 1 |
||
31.12.2022 |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
in 1000 CHF |
in 1000 CHF |
in 1000 CHF |
in 1000 CHF |
|
Parallelverschiebung nach oben |
–369 267 |
–438 100 |
–176 817 |
–172 648 |
Parallelverschiebung nach unten |
413 689 |
494 536 |
175 674 |
171 583 |
Steepener-Schock |
–126 419 |
–173 145 |
|
|
Flattener-Schock |
57 832 |
91 184 |
|
|
Anstieg kurzfristiger Zinsen |
–81 247 |
–77 778 |
|
|
Sinken kurzfristiger Zinsen |
83 033 |
79 428 |
|
|
Maximum 2 |
–369 267 |
–438 100 |
–176 817 |
–172 648 |
|
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Periode |
31.12.2022 |
|
31.12.2021 |
|
Kernkapital (Tier 1) |
4 287 562 |
|
4 151 737 |
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1 Zur Berechnung von ΔNII wurden die Bilanzbestände gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 konstant gehalten. Flüssige Mittel werden gemäss den Erläuterungen der Zinsrisikomeldung zur Berechnung von ΔNII nicht berücksichtigt, auch nicht die applizierten Negativzinssätze der SNB.
2 Das Maximum entspricht dem grössten Barwertverlust resp. dem grössten Ertragseinbruch unter den betrachteten Zinsszenarien.