Konsolidierungszeitraum
Den Konsolidierungszeitraum bildet das jeweilige Kalenderjahr. Bei allen Konzerngesellschaften ist das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Den Konsolidierungszeitraum bildet das jeweilige Kalenderjahr. Bei allen Konzerngesellschaften ist das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.