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Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:

Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgern beurteilt und bewilligt.

Homogen zusammengesetzte Kre­dit­­portefeuilles, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertret­barem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.