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Nachhaltige Beschaffung

Relevanz und Wirkungen

(GRI 3-3 a. und b.)

In verschiedensten Bereichen des Kerngeschäfts ebenso wie bei Gütern und Dienstleistungen für den täglichen Betrieb ist es für den Konzern BKB effizienter, die Produkte und Dienstleistungen nicht selbst herzustellen, sondern sie bei Drittunternehmen zu beschaffen. Eine verantwortungsvolle Geschäftsführung endet aber nicht an den Grenzen des Unternehmens, sondern richtet sich auch an Lieferanten. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sollten neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Kriterien (z. B. Achtung der Menschenrechte oder umweltfreundliche Nutzung von Ressourcen) angewendet werden. So trägt ein Unternehmen dazu bei, dass Gesellschaft und Umwelt möglichst wenig belastet werden – durch die eigene Geschäftstätigkeit und durch jene ihrer Geschäftspartner. Mit dem Fokus auf eine regionale Beschaffung fördert es zudem die lokale Wirtschaft. Die Beschaffung von umweltschonenden, sozial verantwortungsvollen und regionalen Produkten stärkt die Reputation eines nachhaltigen Unternehmens. Umgekehrt beinhalten Verstösse gegen Menschenrechte durch Lieferanten oder beschaffte umweltschädliche Produkte für ein Unternehmen ein substanzielles Reputationsrisiko und können auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Herangehensweise

(GRI 3-3 c. bis f.)

Als Orientierung für eine nachhaltige Beschaffung werden im Konzern BKB folgende Dokumente angewendet:

Die internen Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung sowie die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten wurden im Jahr 2021 von der Fachstelle Nachhaltigkeit gemeinsam mit dem Procurement sowie einem externen Berater überarbeitet. Miteinbezogen wurden auch alle für die Beschaffung relevanten Abteilungen des Konzerns (z. B. Marketing, IT, Infrastrukturservices).

Die Beschaffungsrichtlinie beinhaltet die Anforderungen zur Auswahl von Lieferanten und Produkten. Bei der Auswahl werden neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt (z. B. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Verwendung nachhaltiger Materialien). Darin sind neben generellen Anforderungen auch Produktmerkblätter für die fünf relevantesten Warengruppen (Bau, Marketing und Events, Raumunterhalt, IT-Infrastruktur und «IT as a Service», Büromaterial und Drucksachen) enthalten.

Die Merkblätter geben an, auf welche Nachhaltigkeitskriterien bei der jeweiligen Warengruppen speziell geachtet werden muss. Beispielsweise soll bei der Warengruppe Marketing und Events auf Wegwerfartikel verzichtet werden.

In die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten wurde auch die Forderung zur Lohngleichheit mitaufgenommen. Denn mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit in den staatsnahen Betrieben im Jahr 2020 bekennt sich die BKB zur Lohngleichheit im Unternehmen sowie im Rahmen ihrer Beschaffung. Die Nachhaltigkeitsvereinbarung muss seit Dezember 2021 von allen bestehenden und neuen Lieferanten des Konzerns online bestätigt werden. Mit der Bestätigung garantieren die Lieferanten, dass bei der Herstellung, beim Transport und bei der Entsorgung der von ihnen gelieferten Produkte Kriterien im Umwelt- und im Sozialbereich eingehalten werden. Zuständig für die Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsvereinbarung sowie der Beschaffungsrichtlinien inklusive der Produktmerkblätter sind alle beschaffenden Abteilungen, insbesondere Procurement, Infrastruktur Services und Marketing. Der Konzern BKB arbeitet, wenn immer möglich, mit regionalen, nationalen bzw. europäischen Lieferanten zusammen, welche die hohen nationalen bzw. europäischen ökologischen Anforderungen erfüllen.

Aktuelle Entwicklungen

Die Produktmerkblätter für die fünf relevantesten Warengruppen des Konzerns wurden mit den betroffenen Abteilungen erarbeitet und deren Anwendung im Jahr 2022 wurde in einem Pilotprojekt getestet. Zudem wird die Beschaffungsrichtlinie inkl. Produktmerkblätter aktuell mit Unterstützung durch einen externen Berater hinsichtlich der neuen regulatorischen Vorgaben in Bezug auf Kinderarbeit (insbesondere Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, VSoTr) überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe auch Kapitel «Menschenrechte bei Finanzgeschäften und Beschaffung»). Die Beschaffungsrichtlinie inkl. Produktmerkblätter soll bis Ende 2024 konzernweit kommuniziert und angewendet werden.

Seit Ende 2021 werden die bestehenden und neuen Lieferanten per E-Mail aufgefordert die Nachhaltigkeitsvereinbarung online zu bestätigen. Bis am 31. Dezember 2022 ist ein Drittel der 1500 aktiven Lieferanten* dieser Forderung nachgekommen. Ab dem Jahr 2023 werden die restlichen Lieferanten proaktiv angegangen, damit sie die Nachhaltigkeitsvereinbarung noch bestätigen.

* Im Konzern BKB werden im Berichtsjahr 1500 Lieferanten im Partnermanagementool geführt, bei denen der Konzern BKB  in den letzten 24 Monaten einen Umsatz von mind. 1000 CHF  gemacht hat.