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Menschenrechte bei Finanzgeschäften und Beschaffung

Relevanz und Wirkungen

(GRI 3-3 a. und b.)

Menschenrechte dienen dem Schutz der Würde jedes Menschen. Finanzinstitute können dazu ihren Beitrag leisten, in dem sie in ihrer operativen Geschäftstätigkeit (beispielsweise in der Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern bei Firmen, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherstellen) oder indirekt bei ihren Finanzdienstleistungen (z. B. durch die aktive Prüfung, ob Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen involviert sind) entsprechende Vorsichtsmassnahmen ergreifen. Denn jegliche direkte oder indirekte Involvierung in Menschenrechtsverletzungen könnte, zusätzlich zum Schaden für die Betroffenen, negative Folgen für die Reputation des Konzern BKB und potenziell weitergehende Risiken im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben.

Die Berücksichtigung und aktive Kommunikation von Mindeststandards in Sachen Menschenrechte und Nachhaltigkeit in der Beschaffung ist sodann ein Marktsignal an Partner und Lieferanten für eine sozialverträgliche und umweltfreundliche Herstellung von Gütern und Dienstleistungen. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns. Im Anlage- und Kreditgeschäft reduziert die aktive Prüfung der Involvierung von börsenkotierten Unternehmen in allfällige Menschenrechts-Kontroversen entsprechende Risiken für die Bank und ihre Kundinnen und Kunden und ermöglicht der Bank ihre Kundinnen und Kunden transparent zu informieren und sie zu sensibilisieren. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit des Konzerns als verantwortungsbewusster Finanzdienstleister.

Menschenrechte bei eigenen Finanzgeschäften

(GRI 3-3 c. bis f.)

Mit dem Beschluss zur Einführung der Richtlinie «Internationale Arbeitsgrundrechte» im Jahr 2019 und deren Umsetzung im Jahr 2020 bekennt sich der Konzern BKB zur Einhaltung der vier Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit direkte oder indirekte Verstösse gegen diese Prinzipien zu vermeiden. So empfiehlt der Konzern BKB etwa aktiv keine Wertschriften von Unternehmen zum Kauf, welche gemäss dem Datenprovider MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der ILO-Grundprinzipien sowie weiterer grundlegender Arbeitsrechte verwickelt sind. Der Erwerb von Wertschriften dieser Unternehmen wird im Rahmen von Mandatslösungen oder selbst verwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen und im Beratungsgeschäft nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin getätigt. Im Weiteren werden an solche Unternehmen keine Kredite vergeben.

Detaillierte Informationen zur Richtlinie der BKB und der Bank Cler.

Im Firmenkundengeschäft schätzt der Konzern BKB seine direkte Risikoexposition grundsätzlich als moderat ein, da er hier vorwiegend im Inland tätig ist (88 % der Firmenkunden des Konzerns sind in der Schweiz domiziliert).

Im Anlagegeschäft wurden im Berichtsjahr Volkswagen und deren Muttergesellschaft Porsche Automobil Holding SE aufgrund von Vorwürfen der mutmasslichen Beschäftigung (Zwangsarbeit) von Personen der uigurischen Minderheit im SAIC Volkswagen (Xinjjiang) Automotive Werk aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Anfang November 2022 hat sich diese Kontroverse nochmals verschärft und wurde als Verstoss gegen die Richtlinie «Internationale Arbeitsgrundrechte» gewertet. Entsprechend werden Wertschriften von Volkswagen sowie Porsche Automobil Holding SE nicht mehr aktiv durch das Research abgedeckt und damit werden gegenüber den Beratungskundinnen und -kunden keine Empfehlungen mehr ausgesprochen. Im Rahmen von Mandatslösungen und selbstverwalteten Kollektivanlagen wurde der Erwerb von Wertschriften eingestellt (siehe Kapitel «Compliance und Geschäftsethik», Abschnitt Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen).

Menschenrechte im Edelmetall-Geschäft

(GRI 3-3 c. bis e.)

Der Konzern BKB bezieht jegliche Edelmetall-Produkte bei der Raffiniere Valcambi S.A. Valcambi ist Teil der «London Good Delivery List of Acceptable Refiners» und verfügt über die entsprechenden Zertifikate für Gold und Silber (14. Juli 2022) sowie Platin und Palladium (26. April 2022). Valcambi lässt die Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Beschaffung von Gold und Silber gemäss der «LBMA Responsible Gold and Silver Guidance» seit dem Jahr 2012 durch unabhängige Dritte überprüfen. Dies erfolgt im Rahmen eines «Reasonable Assurance and Compliance Report»; der aktuellste Bericht umfasst die Periode 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021. Für die Edelmetalle Platin und Palladium wird seit dem Jahr 2019 der unabhängige «Reasonable Assurance and Compliance Report» erstellt; der aktuellste Bericht umfasst die Periode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Um eine ethische und verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen und insbesondere Verstösse gegen Menschenrechte zu vermeiden, unterhält Valcambi eine entsprechende Governance. Diese umfasst u.a. die folgenden Richtlinien:

Zudem bekennt sich Valcambi zur Berücksichtigung und Umsetzung von international anerkannten Prinzipien, Richtlinien und Standards zur Einhaltung von Menschenrechten. Beispielsweise:

Um die Nachhaltigkeit im Edelmetall-Geschäft weiter zu stärken, bietet die Basler Kantonalbank seit dem Jahr 2019 Fairtrade Max Havelaar zertifizierte Gold Barren in den Stückelungen 1, 5, 10 und 20 Gramm (letzteren seit 2022) an. Im Jahr 2022 hat die Basler Kantonalbank den ersten Goldfonds mit physisch hinterlegten 1 Kilogramm Fairtrade-Goldbarren lanciert. Jegliches Fairtrade Gold bezieht die Basler Kantonalbank von Valcambi S.A.

Menschenrechte bei der weiteren Beschaffung

(GRI 3-3 c. bis e.)

Die internen «Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung» sowie die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten wurden im Jahr 2021 überarbeitet (siehe Kapitel «Nachhaltige Beschaffung»). In den Grundsätzen der Richtlinie ist unter anderem festgehalten, dass der Konzern BKB keine Produkte von Lieferanten beschafft, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Bei der Definition von Kinderarbeit stützt sich der Konzern auf die ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) und Nr. 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit).

Für die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie wurden im Jahr 2022 Produktmerkblätter für die fünf relevantesten Warengruppen (Bau, Marketing und Events, Raumunterhalt, IT-Infrastruktur und «IT as a Service», Büromaterial und Drucksachen) erarbeitet. Die Richtlinie und die Produktmerkblätter sowie die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten werden bis Ende des Jahres 2023 mit Unterstützung eines externen Beraters hinsichtlich der neuen regulatorischen Vorgaben in Bezug auf Kinderarbeit (insbesondere Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VsoTr)) überprüft und bei Bedarf angepasst.

Im Berichtsjahr wurden keine (potenziellen) Menschenrechtsverletzungen durch Lieferanten gemeldet. Die für die Beschaffung relevanten Abteilungen des Konzerns wurden bereits über die neuen Vorgaben bezüglich VsoTr informiert.