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Compliance und Geschäftsethik

Relevanz und Wirkungen

(GRI 3-3 a., b.)

Mit einer verantwortungsvollen Geschäftsführung, die auch öffentlich wahrgenommen wird, kann der Konzern BKB seine Reputation und seinen wirtschaftlichen Erfolg positiv beeinflussen. Zudem fördert eine verantwortungsvolle Geschäftsführung die frühzeitige Risikoidentifikation. Eine faire, transparente und ethische Unternehmensführung, sowie das Einhalten von Vorschriften und Best-Practice Standards sind ausserdem im direkten Interesse des Eigners wie auch der weiteren Anspruchsgruppen. Umgekehrt hätte allfälliges Fehlverhalten wie ethisch unkorrektes Geschäftsgebaren, Gesetzesverstösse, Korruption oder Menschenrechtsverletzungen negative Folgen für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende sowie Lieferanten und nicht zuletzt für den Konzern BKB selbst bzw. letzten Endes den Kanton Basel-Stadt. Schon begründete Verdachtsfälle können negative Folgen für die Reputation der beiden Konzernbanken bzw. des Konzerns BKB haben und aufsichts-, straf- und/oder privatrechtliche sowie finanzielle Folgen nach sich ziehen. Insgesamt profitieren also sowohl der Konzern BKB als auch seine Anspruchsgruppen von einer verantwortungsvollen Geschäftsführung und der Vermeidung jeglichen Fehlverhaltens.

Ziele

Schutz der Reputation als nachhaltiges Unternehmen:

  • Jegliche Verstösse gegen die kantonalen, nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften strikt vermeiden.
  • Selbstverpflichtungen gemäss den Principles for Responsible Investment (PRI) erfüllen.
  • Freiwillig und transparent als Konzern BKB nach den GRI-Standards 2021 Bericht erstatten und die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und des Partnerships for Carbon Accounting Financials (PCAF) berücksichtigen.

Herangehensweise

(GRI 2-16, GRI 2-23, GRI 2-24, GRI 2-25, GRI 2-26, GRI 3-3 c. bis f.)

Der Konzern BKB bzw. beide Konzernbanken unterhalten je ein eigenes, den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften genügendes, dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS), das die Verantwortlichkeiten, die Organisation und die Prozesse zur internen Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Selbstregulierungen und Selbstverpflichtungen regelt. Der Konzern BKB richtet sich dabei nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell, das drei verschiedene Bereiche jeder Konzernfinanzgesellschaft umfasst: die ertragsorientierten Geschäftseinheiten, die davon unabhängige Kontrollinstanz (Compliance-Funktion) sowie die interne Revision.

Teil der Regelungen sind klare Vorgaben für die regelmässige interne Berichterstattung an die Geschäftsleitungen bzw. den Bank- und den Verwaltungsrat. Der transparenten externen Berichterstattung dient der hier vorliegende Geschäfts- bzw. Nachhaltigkeitsbericht.

Verhaltenskodex

Die Handlungsanforderungen und -vorgaben für die Organe und Mitarbeitenden aus den gesetzlichen Vorschriften, Selbstregulierungen und Selbstverpflichtungen sind im Konzern BKB bzw. in den beiden Konzernbanken durch umfassende interne Weisungen und Richtlinien geregelt.

Als zusammenfassenden Überblick dazu haben Bankrat und Geschäftsleitung der BKB im März 2017 einen Verhaltenskodex verabschiedet. Die Prinzipien und Vorgaben im Verhaltenskodex, etwa zu den Themen wie Interessenkonflikte, Korruptionsbekämpfung oder Geldwäscherei (siehe auch Abschnitt Korruptionsbekämpfung) sowie dem Schutz der Privatsphäre und Datenschutz (siehe auch Kapitel «Digitalisierung und Daten»), sind für alle Mitarbeitenden sowie Lieferanten der Bank verbindlich und gelten als Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses. Auch die Bank Cler hat für sich im Januar 2018 einen analogen Verhaltenskodex formuliert, der für alle Mitarbeitenden (nicht aber für Lieferanten) bindend ist und als Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses gilt.

Meldung von Missständen

Im Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Lieferanten der BKB sowie im Verhaltenskodex für Mitarbeitende der Bank Cler ist auch der Prozess zur Meldung von Missständen verankert. Zum Schutz aller Beteiligten und der beiden Konzernbanken sind Mitarbeitende und Lieferanten aufgrund ihrer allgemeinen Treuepflichten verpflichtet, vermutete oder festgestellte Missstände, wie Verstösse gegen den Verhaltenskodex, gesetzliche Vorschriften oder interne Regularien, zu melden. Entsprechend werden Personen, die einen vermuteten oder festgestellten Verstoss melden, vor Sanktionen oder Vergeltungsmassnahmen geschützt.

Interne Meldungen sollen zunächst an den direkten Vorgesetzten oder – wenn dies nichts nützt oder wenn dieser selber involviert ist – an die Leitung des Konzerninspektorats erfolgen. Um Meldungen anonym abzugeben (auch bekannt als Whistleblowing), steht den Mitarbeitenden im Intranet beider Banken ein anonymes elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung. Für Meldungen von Externen ist ebenfalls das Konzerninspektorat zuständig. Das Konzerninspektorat ist direkt dem Bankrat der BKB bzw. dem Verwaltungsrat der Bank Cler unterstellt und somit unabhängig und neutral. Die Leitung des Konzerninspektorats informiert das Bankpräsidium der BKB bzw. den Verwaltungsrat der Bank Cler über eingegangene Meldungen. Die Leitung des Konzerninspektorats entscheidet sodann in Absprache mit dem Bankrats-Präsidium der BKB bzw. Verwaltungsrats-Präsidium der Bank Cler über das weitere Vorgehen und klärt den Sachverhalt ab. Falls notwendig wird der Rechtsdienst beigezogen.

Bei vermuteten und festgestellten Missständen im Verhalten einzelner Mitarbeitenden von einer der beiden Konzernbanken können sich Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende oder Dritte auch an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wenden.

Meldung von Beschwerden

Für die Meldung von Unzufriedenheiten seitens Kundinnen und Kunden bzw. allfällige konkrete Beschwerden im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sind die Kundenberaterinnen und Kundenberater der beiden Konzernbanken die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf können Kundinnen und Kunden auch direkt an die Vorgesetzen ihrer Beraterin oder ihres Beraters oder an die Geschäftsleitung gelangen. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht den Kundinnen und Kunden kostenlos als unabhängige Schlichtungsstelle der Schweizerische Bankenombudsman zur Verfügung.

Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen

Als Anbieter von Finanzdienstleistungen ist sich der Konzern BKB bewusst, dass seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben könnte, die als gesellschaftlich kritisch erachtet werden oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen können. Um negativen Wirkungen vorzubeugen, wurden Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen definiert. Sie regeln den Umgang mit Unternehmen aus potentiell kritischen Geschäftsfeldern und -praktiken wie u.a. Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialien, geächtete Waffen, Atomenergie und Uranabbau, Abbau von Kohle, fossile Energieerzeugung, Palmölanbau; ausserdem auch die Wahrung von Menschenrechten gemäss internationalen Arbeitsgrundrechten.

Die Richtlinien werden seit dem Jahr 2017 angewendet und gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der beiden Konzernbanken. Ihre Einhaltung führte beispielsweise zum Ausschluss von weltweit aktuell rund 450 börsenkotierten Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Konzerns BKB. Die Identifikation weiterer kontroverser Umwelt- und Sozialthemen erfolgt kontinuierlich und wird über einen Monitoring-Prozess gesteuert, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

Prozess zur Identifikation und Überprüfung der Richtlinien
graphic

Detaillierte Informationen zur Richtlinie und den einzelnen kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Weitere Informationen der Bank Cler.

Korruptionsbekämpfung und Wettbewerbsverhalten

(GRI 205-1, GRI 205-2)

Der Konzern BKB toleriert keinerlei Korruption, Begünstigung durch Insiderwissen oder unlautere Wettbewerbspraktiken. Dies wird im Verhaltenskodex beider Banken (siehe oben) klar kommuniziert.

Zur Operationalisierung bestehen konzernweit gültige Weisungen zum Thema «Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)» sowie «Marktverhalten». In diesen Weisungen klar geregelt sind die Abgrenzung zu zulässigen Verhaltensweisen unter Berücksichtigung der Vermeidung von Interessenkonflikten, die Einhaltung von strengen Informations- und Meldepflichten mitsamt Massnahmen zur Vermeidung unzulässigen Verhaltens wie Vertraulichkeitsbereiche und Handelsverbote. Zudem beinhalten diese Weisungen ein verpflichtendes Bewilligungsverfahren zur Annahme und Gewährung von zulässigen Vorteilen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit der Mitarbeitenden. Eine jährliche Risikoanalyse, ein jährlicher Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung der beiden Banken sowie Sensibilisierungsmeldungen im Intranet stellen zudem sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden präsent sind und befolgt werden.

Auch die Prozesse und Massnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat der Konzern BKB in einer Weisung geregelt. Um die immer komplexeren Strukturen der Finanzkriminalität abzuwehren, wird das Compliance-Management-System aus Früherkennung, Datenanalyse, Überwachung und Rapportierung (siehe auch den einführenden Absatz zu Beginn der Ausführungen zum Managementansatz) kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Früherkennung und Datenanalyse verwenden die Konzernbanken ausserdem aktuelle Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten. Die Daten von Zahlungsempfängern und -absendern sowie bestehenden und sich neu anbahnenden Kundenbeziehungen werden systematisch überprüft. Wird ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen- oder Menschenhandel, festgestellt, so werden die erforderlichen Massnahmen, beispielsweise eine Notifizierung an die zuständige Behörde, gemäss der geltenden Geldwäscherei- respektive Embargo-Gesetzgebung veranlasst. Mit regelmässigen Schulungen sowie Beiträgen wird das ausgeprägte Bewusstsein bei den Mitarbeitenden für die Relevanz der Massnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung fortwährend gestärkt.

Aktuelle Entwicklungen und Zahlen

(GRI 2-16, GRI 2-27, GRI 205-3)

Im Jahr 2022 erfolgte keine inhaltliche Anpassung des Verhaltenskodex sowie der Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Die Ausschlussliste der börsenkotierten Unternehmen wurde jedoch im Berichtsjahr wie üblich aktualisiert und von den Geschäftsleitungen beider Konzernbanken abgenommen. Sie umfasste im Berichtsjahr rund 420 Unternehmen (siehe Abschnitt Menschenrechte bei eigenen Finanzgeschäften). Im Jahr 2023 soll der seit 2017 bestehende Monitoring-Prozess im Rahmen der Konzernstrategie 2022+ überprüft und, sofern für eine Stärkung der integralen Nachhaltigkeit sinnvoll, angepasst werden.

Im Berichtsjahr gab es beim Konzern BKB keine Verstösse im Bereich Korruption und es wurden auch keine Verstösse gegen den Verhaltenskodex gemeldet.