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Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Der Konzern BKB besteht aus dem Stammhaus Basler Kantonalbank, der Bank Cler AG und der Keen Innovation AG in Liquidation (Keen), wobei die operative Tätigkeit von Keen per Ende 2021 eingestellt wurde. Im Weiteren hält die Basler Kantonalbank eine strategische Beteiligung von 33,3 % an der RSN (Risk Solution Network AG), Zürich sowie von 33,3 % an der Pick-e-Bike AG, Oberwil. Der Konsolidierungskreis des Konzerns BKB besteht aus dem Stammhaus BKB sowie den Tochtergesellschaften Bank Cler AG und Keen Innovation AG in Liquidation. Bei den Konzernfinanzgesellschaften gilt weitgehend dieselbe Governance-Struktur, welche im Geschäfts- und Organisationsreglement, im Reglement zum Vergütungs- und Nominationsausschuss und im Reglement zur Konzernleitung abgebildet wurde.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank nimmt die mit der Konzernoberleitung in regulatorischer Hinsicht verbundenen Aufgaben auf Konzernebene wahr, insbesondere die Oberleitung des Konzerns und die Erteilung der notwendigen Weisungen, die Festlegung der Organisation, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, die Finanzplanung, die Genehmigung des Konzernabschlusses, des jährlichen Budgets und der Mittelfristplanung, die Oberaufsicht über die mit der Konzernführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen sowie die Sicherstellung der angemessenen Ausgestaltung eines wirksamen internen Kontrollsystems.

Auf der exekutiven Ebene setzten die Basler Kantonalbank und die Bank Cler gemeinsam eine Konzernleitung ein (vgl. Ziffer 3.6). Die Konzernleitung entspricht der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank mit weitergehenden Kompetenzen und wird mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Bank Cler als Beisitzenden ergänzt. Die Konzernleitung wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse darauf hin, dass die Strategien und die operativen Tätigkeiten der beiden Banken sinnvoll koordiniert und vorhandene Synergiepotenziale tatsächlich ausgeschöpft werden (vgl. Ziffer 3.5).

Der Prüfungs- und der Risikoausschuss der BKB üben ihre Funktion auf Ebene Konzern und Einzelinstitut (Stammhaus Basler Kantonalbank) aus. Die Bank Cler hat einen eigenen Prüfungs- und Risikoausschuss. Der Prüfungs- und der Risikoausschuss der Basler Kantonalbank bestehen jeweils aus drei respektive vier Mitgliedern, die alle dem Bankrat angehören. Der Bankratspräsident ist in keinem der beiden Ausschüsse Mitglied. Für weitere Informationen wird auf die Darstellung in Ziffer 3.5 verwiesen.

Der Vergütungs- und Nominationsausschuss der BKB übt seine Funktion auf Ebene Konzern und Einzelinstitute (Stammhaus Basler Kantonalbank und Bank Cler) aus. Er bereitet beispielweise die Geschäfte der Bank Cler vor und spricht Empfehlungen zuhanden des Verwaltungsrats der Bank Cler aus. Der Vergütungs- und Nominationsausschuss der Basler Kantonalbank besteht aus vier Mitgliedern, die alle dem Bankrat angehören. Für weitere Informationen wird auf die Darstellung in Ziffer 3.5 verwiesen.

Die Funktion der konzernweiten internen Revision wird durch das Konzerninspektorat der Basler Kantonalbank wahrgenommen. Als internes Prüfungsorgan überprüft das Konzerninspektorat die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen sowie der Weisungen und Richtlinien in den einzelnen Konzernfinanzgesellschaften (vgl. Ziffer 3.6).

Der Geschäftsbereich Legal & Compliance der Basler Kantonalbank nimmt die Legal und Compliance-Funktion für den Konzern BKB wahr. Seit dem 1. Januar 2020 hat die Bank Cler die Compliance-Funktion gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken» an den zuständigen Geschäftsbereich Legal &Compliance der Basler Kantonalbank ausgelagert (vgl. auch Compliance-Funktion).

Für beide Banken wurde eine einzige gemeinsame externe Prüfgesellschaft bestimmt. Diese ist sowohl aktienrechtliche Revisionsstelle als auch aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft. Sie erstellt jährlich für jede beaufsichtigte Konzernfinanzgesellschaft je einen umfassenden Bericht über die Rechnungsprüfung an das Oberleitungsorgan im Sinne von Art. 728b Abs. 1 OR und einen Bericht über die aufsichtsrechtlichen Prüfungen.

Zwischen der Basler Kantonalbank und der Bank Cler besteht ferner ein Rahmenvertrag, welcher eine vertiefte Zusammenarbeit in gemeinsamen Infrastruktur- und Geschäftsbereichen vorsieht. Damit sollen die Kooperation im Konzern vertieft sowie Synergieeffekte und Kosteneinsparungen realisiert werden. Diese werden in der Regel administrativ von der Basler Kantonalbank geführt und basieren auf Dienstleistungsvereinbarungen (Service Level Agreements, SLA) für jeden Infrastruktur- und Geschäftsbereich. Soweit Dienstleistungen von Drittanbietern bezogen werden, erfolgt dies über die Basler Kantonalbank. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt unter Einhaltung von Rahmenverträgen und den zugehörigen SLAs durch die Basler Kantonalbank bzw. die jeweiligen Subunternehmer.

1.2 Bedeutende Eigentümer

Das Gesellschaftskapital der Basler Kantonalbank besteht aus dem Dotationskapital und dem Partizipationskapital. Der Kanton Basel-Stadt hält das gesamte Dotationskapital der Basler Kantonalbank und verfügt über sämtliche Stimmrechte (vgl. Kapitalstruktur). Die stimmrechtslosen Partizipationsscheine werden an der SIX Swiss Exchange AG gehandelt.

Die nach dem schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Art. 120 FinfraG) geltende Bestimmung zur Kommunikation von Veränderungen der Beteiligungsstruktur findet auf Beteiligungen an der Basler Kantonalbank keine Anwendung, da weder das Dotationskapital noch die Partizipationsscheine als Aktien im Sinne des Gesetzes gelten.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Im Konzern BKB bestehen keine Kreuzbeteiligungen im Sinne von Ziffer 1.3 Anhang RLCG.

1.4 Eignerstrategie

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 20. April 2021 die Eignerstrategie für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen, die sich primär an den Bankrat als oberstes Aufsichtsorgan richtet und ihm die Eckwerte für die strategische Ausrichtung der Basler Kantonalbank vorgibt. Die Eignerstrategie stützt sich auf die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien zur Public Corporate Governance und auf § 19 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank.

Der Grosse Rat erhält die Eignerstrategie zur Kenntnisnahme. Dem Finanzdepartement obliegt die Eignervertretung der Basler Kantonalbank und das Finanzdepartement agiert als Vermittler zwischen Regierungsrat und Bankrat. Es überprüft die Eignerstrategie spätestens alle vier Jahre und stellt dem Regierungsrat Antrag. Vorbehalten bleiben Anpassungen seitens des Eigners, welche einen Beschluss durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bedürfen.

Der Kanton Basel-Stadt sorgt gemäss § 29 der Kantonsverfassung mit günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer leistungsfähigen und strukturell ausgewogenen Wirtschaft. Ferner orientiert sich der Kanton Basel-Stadt gemäss § 15 der Kantonsverfassung an den Bedürfnissen und am Wohlergehen der Bevölkerung. Die Basler Kantonalbank trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen, indem sie die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft mit Bankdienstleistungen versorgt. Hierzu gehören der Zahlungsverkehr, Anlage- und Finanzierungsgeschäfte sowie die Förderung von Wohneigentum. Zudem dient die Basler Kantonalbank dem Kanton Basel-Stadt durch ihr soziales, gesellschaftliches und auch wirtschaftliches Engagement, beispielweise bei KMU und Start-up.

Die Eignerstrategie ergänzt die übergeordneten Ziele mit politischen Vorgaben sowie mit Vorgaben zur Führung und Steuerung der Basler Kantonalbank. Zum einen soll die Basler Kantonalbank ihre Entscheide nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen fällen und nur solche Risiken eingehen, die für eine Bank ihrer Grösse und Ausrichtung vertretbar sind. Zum anderen hat die Basler Kantonalbank eine langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik zu verfolgen. Die Erwartung einer soliden Eigenmittelausstattung der Basler Kantonalbank ist durch die Vorgabe verstärkt, die tatsächliche Eigenmittelausstattung bei drei bis sieben Prozentpunkten über dem gesetzlich geforderten Wert einzuhalten. Ebenfalls erwartet der Eigner von der Basler Kantonalbank, dass auch die von ihr kontrollierten Banken über eine solide Eigenmittelausstattung verfügen und eine Weissgeldstrategie verfolgen. In finanzieller Hinsicht erwartet der Kanton Basel-Stadt eine Gewinnablieferung über die vier Jahre von durchschnittlich mindestens 55 Mio. CHF pro Jahr.

Die Basler Kantonalbank ist angehalten, eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik zu verfolgen. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, hat der Bankrat anzustreben, dass im Kader und in der Geschäftsleitung Frauen und Männer mindestens zu je einem Drittel vertreten sind. Die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen ist regelmässig zu überprüfen. Die Eignerstrategie legt ebenfalls fest, dass sich die Basler Kantonalbank in der Berufsbildung engagiert und die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung fördert.

Die Eignerstrategie formuliert verstärkt klare Vorgaben an die Basler Kantonalbank zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Verlangsamung des Klimawandels. Der Beirat Nachhaltigkeit (siehe Ziffer 4.5) und die Fachstelle Nachhaltigkeit nehmen sich dieser wichtigen Thematik im Konzern BKB an. Der Eigner erwartet von der Basler Kantonalbank einen Beitrag zu einer ausgewogenen sowie ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung des Kantons Basel-Stadt, so dass auch künftige Generationen ihre Bedürfnisse befriedigen können. Dies umfasst die betriebliche Nachhaltigkeit der Basler Kantonalbank, die Rolle der Bank für die nachhaltige Entwicklung der Region, die Versorgung mit nachhaltigen Bankprodukten und die Übernahme der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber. Beispielsweise engagiert sich die Basler Kantonalbank nicht zuletzt mit spezifischen Bankprodukten und -dienstleistungen für den Umbau zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft.