Diesbezüglich wird auf den separaten Bericht zur Vergütung des Bankrats und der Geschäftsleitung (Vergütungsbericht) verwiesen. Bei der Erstellung des Vergütungsberichts orientiert sich die Basler Kantonalbank als öffentlich-rechtliche Anstalt an der Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation AG, welche ihrerseits unter anderem auf die Art. 734a bis 734d des Obligationsrechts verweisen. Gleichzeitig wird mit diesem Vergütungsbericht auch die Offenlegung betreffend Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme gemäss Ziffer 5.1, 5.2 resp. 5.3 des Anhangs der SIX-Richtlinie betreffend Corporate Governance erfüllt.