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Gegenparteikreditrisiko

CCRA: Gegenparteikreditrisiko – allgemeine Angaben

Bei den Gegenparteikreditrisiken handelt es sich um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Für die Überwachung der Gegenparteikreditrisiken werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Rz 32–122 FINMA-RS 2017/7 «Kreditrisiken – Banken» berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial Margins und Variation Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft. Die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nach dem umfassenden Ansatz gemäss Rz 191–278 FINMA-RS 2017/7 «Kreditrisiken – Banken» berechnet.

Für weitere Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf die «Erläuterungen zum Risikomanagement» im publizierten Geschäftsbericht 2023 der Basler Kantonalbank.

CCR3: Gegenparteikreditrisiko – Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

 

 

a

c

d

e

f

g

i

 

Positionskategorie/Risikogewichtung

0 %

20 %

50 %

75 %

100 %

150 %

Total der Kreditrisiko- positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

1 104

1 104

2

Banken und Effektenhändler

1 821 140

534 581

2 355 721

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

212 357

37 230

249 587

4

Unternehmen

200 331

186 793

97

387 221

5

Retail

10 600

121

111 409

122 130

9

Total

1 104

2 033 497

782 742

121

298 202

97

3 115 763

CCR5: Gegenparteikreditrisiko – Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

 

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert 1

Nicht segregiert

Segregiert 1

Nicht segregiert

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

547 893

648 679

1 190 973

2 602 525

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

68 850

104 386

1 419 449

1 138 874

Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft

645 720

1 316 557

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten

26 269

1 850 841

3 196 325

Forderungen gegenüber Staatsagenturen

137 172

6 567 811

5 856 021

Unternehmensanleihen

6 011

67 395

26 952

3 787 265

3 070 267

Beteiligungstitel

2 534 773

1 027 384

Übrige Sicherheiten

14 912

12 528

Total

6 011

616 743

93 664

917 189

18 011 744

18 220 481

1 «Segregiert» bezeichnet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote). Für Details vgl. §200-203 von „Capital requirements for bank exposures to central counterparties“, April 2014.

CCR6: Gegenparteikreditrisiko – Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2023 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenparteikreditrisiko – Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

 

 

a

b

 

 

EAD (nach CRM) 1

RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCPs 2 (Total)

10 273

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträgen an den Ausfallfonds)

316 413

5 911

3

davon OTC-Derivate

295 295

5 906

5

davon SFTs

21 118

5

7

Segregiertes 3 Initial Margin

93 664

8

Nicht segregiertes Initial Margin 3

158 920

657

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 4

12 967

3 705

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 5

25 934

1 Der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

4 Die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5 Die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.