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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Stammhaus Basler Kantonalbank

Grundlagen

Grundlagen

Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.

Beteiligungen

Beteiligungen

Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert.

Alle Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bzw. nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahr des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».

Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Basler Kantonalbank über zwei Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20 Prozent am stimmberechtigten Kapital.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Bildung der Reserven für allgemeine Bankrisiken kann zusätzlich aufgrund einer Umbuchung von betriebswirtschaftlich nicht mehr erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen, soweit diese zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden, oder mittels Umbuchung von stillen Reserven in der Position «Rückstellung» erfolgen.

Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve

Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve

Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserve» wird aufgrund von Statuten (BKB-Gesetz) und/oder Beschlüssen des Regierungsrats vorgenommen. Differenzen zwischen zufliessenden Mitteln und Buchwert aus der Veräusserung von eigenen Kapitalanteilen werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).

Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)

Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)

Die Basler Kantonalbank lagert die folgenden als Outsourcing beschriebenen Geschäftsbereiche aus:

Outsourcing-Partner

Geschäftsbereich

HypothekenZentrum AG, Zürich

Aufbewahrung von physischen Schuldbriefen

Leonteq Securities AG, Zürich

Emission und Vertrieb strukturierte Produkte

PPA GmbH, Glattbrugg

Kreditrisikomanagement (Bilanzanalyse für Firmenkunden)

RSN Risk Solution Network AG, Zürich

Kreditrisikomanagement (Rating-Ermittlung)

SIX SIS AG, Olten

Treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen betreffend den von der HypothekenZentrum AG erworbenen Hypothekarforderungen (CAT)

SPS Switzerland AG, Zürich

Druck, Verpackung und Versand Kundenkorrespondenz (Massenoutput)

Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen

Betrieb Kernbankensystem, Zahlungsverkehrssysteme und IT-Infrastruktur Services, Verarbeitungsprozesse Wertschriften und Zahlungsverkehr sowie eSteuerauszug CH und Rückforderung VST/Ausländische Quellensteuer

ti&m AG, Zürich (bis 30. Juni 2023)

Betrieb Kundenportal

Viseca Payment Services SA, Zürich

Abwicklung Zahlkartengeschäft Visa Debitkarte

Wüest Partner AG, Zürich

Liegenschaftsbewertung und Auswertung Hypothekarkreditportfolio

Die beschriebenen Auslagerungen wurden im Sinne der FINMA-Vorschriften mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) beziehungsweise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Im Rahmen dieser Outsourcing-Lösungen werden keine Kundendaten ins Ausland übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden der erwähnten Dienstleister sind in Bezug auf alle Daten dem Geschäftsgeheimnis der Bank und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für den Abschluss der Basler Kantonalbank ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:

Die ausstehenden Kontoüberziehungen werden per 30. Juni 2023 neu über das Modell der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen abgedeckt. Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen für ausstehende Kontoüberziehungen in Höhe von 0,6 Mio. CHF wurden entsprechend aufgelöst.

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Für die Erläuterungen über Firma, Rechtsform und Sitz der Bank wird auf das Kapitel «Erläuterungen im Konzern» im Anhang des Konzerns verwiesen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Bank per 31. Dezember 2023 haben.

Risikomanagement

Risikomanagement

Für die Erläuterungen des Risikomanagements (inkl. Risikobeurteilung) im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Erläuterungen des Risikomanagements» im Anhang Konzern verwiesen.

Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Für die Erläuterungen der angewandten Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» im Anhang des Konzerns verwiesen.

Bewertung der Deckungen

Bewertung der Deckungen

Für die Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Bewertung der Deckungen» im Anhang des Konzerns verwiesen.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Für die Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» im Anhang des Konzerns verwiesen.