Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Konjunktur
Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld blieb im Berichtsjahr schwierig. Neben den geopolitischen Faktoren – den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten – waren auch die konjunkturellen Rahmenbedingungen herausfordernd. Selbst Chinas Wirtschaft konnte die Wachstumsraten nicht erreichen, weil die Immobilienkrise und die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung zu einer zunehmenden Belastung für die Wirtschaft werden. In den westlichen Industrienationen haben sich die Finanzierungsbedingungen infolge der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken verschärft, was in Kombination mit den Nachwirkungen der Energiekrise in einigen europäischen Ländern zu leicht negativen Wachstumsraten führte. Im Unterschied zu Europa konnte in den USA eine Rezession vermieden werden. Die Wahrscheinlichkeit wird als hoch angesehen, dass der US-Wirtschaft ein «Soft Landing» gelingt.
Die von den USA ausgehende konjunkturelle Dynamik hat sich in den letzten Monaten positiv auf die globale Wirtschaft ausgewirkt. Zudem sind die Inflationsraten nach dem raschen Anstieg bis Ende 2022 bereits wieder gesunken. Dies infolge einer restriktiven Geldpolitik der Notenbanken sowie wieder funktionierenden Lieferketten und den Basiseffekten bei Rohstoff- und Energiepreisen. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Teuerungsraten und der schwachen Konjunkturaussichten werden für 2024 bereits wieder sinkende Leitzinsen erwartet.
Börsenentwicklung
Trotz dem herausfordernden konjunkturellen und geopolitischen Umfeld ging das Jahr 2023 an den Finanzmärkten positiv zu Ende. Einzelne Aktienmärkte markierten sogar neue Höchststände und auch bei den Obligationen waren dank sinkenden Renditen Kursgewinne zu verzeichnen. Umgerechnet in Schweizer Franken waren die Gewinne dabei nicht ganz so hoch wie in Lokalwährungen. So war das vergangene Jahr auch durch eine Aufwertung des Frankens gegenüber dem US-Dollar und dem Euro geprägt. Der Euro notierte im letzten Jahr meistens unter der Parität und wurde während den letzten Handelstagen gar unter 93 Rappen je Euro gehandelt.
In der ersten Hälfte des Berichtsjahres sorgten die Übernahme der CS durch die UBS sowie drei Konkurse von mittelgrossen US-Banken für temporäre Unsicherheiten und Kurseinbussen. Auch der Krieg im Gazastreifen führte zumindest kurzfristig zu einiger Unruhe an den Märkten. Dank deutlich sinkenden Inflationsraten und dem absehbaren Ende der Leitzinserhöhungen erholten sich die Kurse jeweils relativ rasch wieder. In der Schweiz legte der SPI innert Jahresfrist um 6 % zu und Schweizer Obligationen wiesen eine Rendite von über 7 % aus (gemessen am Swiss Bond Index). Die Chancen für eine positive Wertentwicklung im 2024 werden als intakt angesehen.
Immobilienmarkt
Das Jahr 2023 war für Anlegerinnen und Anleger kotierter Schweizer Immobilienanlagen erfreulich. Sowohl Immobilienfonds als auch -aktien haben sich positiv entwickelt. Während sich bei den Immobilienaktien bereits bis zur Jahresmitte ein gutes Jahr abzeichnete, konnten die Fonds erst in den letzten beiden Monaten des Jahres zulegen. In der Summe verzeichnete der Schweizer Immobilienfondsindex (SWIIT) 2023 einen Zuwachs von 5 %, der Immobilienaktienindex (REAL) stieg um etwas mehr als 10 %. Die Aktien folgen technisch dem volatilen Gesamtmarkt und haben fundamental einen höheren Anteil an Gewerbeimmobilien im Bestand. Die Fonds sind im Durchschnitt nicht überteuert.
Fundamentale Faktoren, wie die hohe Inflation und eine schwächelnde Wirtschaft, hätten leicht das Angebot oder die Nachfrage nach Wohn- und Büroraum verwerfen können. Der Zinsanstieg verteuerte zudem die Finanzierung von Immobilien und sorgte durch attraktivere Renditen von Obligationen für eine Alternative zu Immobilien. Letztlich zeigte sich der Markt für Immobilienanlagen jedoch robuster als gedacht. Die Nachfrage nach Wohnraum ist weiterhin hoch, Fonds berichten von steigenden Substanzwerten, stabilen Mieterträgen und sinkenden Leerständen. Damit gelten Immobilien weiterhin als stabile und attraktive Bestandteile eines Portfolios.
Gesetzliche und reglementarische Rahmenbedingungen und Regulierungen
Bankengesetzgebung
Per 1. Januar 2023 sind Änderungen in der Bankengesetzgebung (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen und Bankenverordnung) in Kraft getreten. Diese umfassen u.a. neue Insolvenzbestimmungen mit Regeln zum Sanierungsplan, zu Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und zum Wertausgleich sowie besondere Vorschriften zur Sanierung von Kantonalbanken. Auch die Einlagensicherung wurde verbessert: Wie bis anhin werden Einlagen bis zur Höhe von maximal 100 000 CHF pro Kundin oder Kunde im Konkurs einer Bank privilegiert behandelt. Inhaberinnen und Inhaber von Gemeinschaftskonten gelten neu als separate Einleger. Aufgrund zwingender Vorkehrungen sollen die gesicherten Einlagen künftig schneller ausbezahlt werden. Die neuen Bestimmungen über die Einlagensicherung haben die Beitragsverpflichtungen bei der Basler Kantonalbank und der Bank Cler um rund 30 % erhöht. Schliesslich werden die Verwahrungsstellen von Bucheffekten neu verpflichtet, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen und bei Auslandsbezug gewisse Schutzmassnahmen zu treffen. Kundinnen und Kunden werden zudem besser über diese Vorgänge informiert.
Geldwäschereiprävention
Am 1. Januar 2023 sind das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG), die Geldwäschereiverordnung (GwV) und die Geldwäschereiverordnung-FINMA in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Pflicht zur periodischen Aktualisierung der Kundendokumentation und die Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Berechtigten durch die Finanzintermediäre sowie die Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen an die Meldestelle für Geldwäscherei. Die Basler Kantonalbank hat Massnahmen definiert und setzt die Anforderungen seit dem 1. Januar 2023 um.
Datenschutzgesetzgebung
Die Basler Kantonalbank pflegt einen sorgsamen Umgang mit den Daten der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden. Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche der beiden Konzernbanken und ist im Web der BKB bzw. der Bank Cler einsehbar.
Die neue Datenschutzgesetzgebung ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und brachte diverse Anpassungen und neue Strafbarkeitsbestimmungen mit sich. Zudem wurden neue Governance-Pflichten eingeführt (Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen), die Rechte der betroffenen Personen gestärkt und die Anforderungen an die Sicherheitsorganisation verschärft. Der Abschluss von Verträgen mit Auftragsbearbeitern wurde mit weiteren Auflagen verbunden und der Beizug von Subakkordanten strenger geregelt.
Die Basler Kantonalbank hat im Rahmen eines Projektes frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Vorgaben begonnen und gleichzeitig Prozessoptimierungen realisiert. Alle Mitarbeitenden wurden vor dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes mittels Web Based Trainings geschult. Daneben wurden ausgewählte Gruppen von Mitarbeitenden durch zusätzliche Präsenz- und Online-Schulungen auf die neuen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sensibilisiert.
Basel III - Update
Die Schweiz setzt aktuell die «finalen Basel-III-Standards» um. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die notwendigen Änderungen der Eigenmittelverordnung für Banken im November 2023 angenommen. Die neuen Vorgaben treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Das letzte Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (Risk-Weighted-Assets-Effizienz) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken, Marktrisiken und Credit-Valuation-Adjustment-Risiken. Für den Bankensektor wird im Durchschnitt keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel erwartet.
Nachhaltigkeit im Finanzsektor
Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) sind zwei wichtige Themen für einen nachhaltigeren Schweizer Finanzplatz. Die Aktivitäten des Bundes, der Aufsichtsbehörde FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie weiterer Akteure am Finanzmarkt waren im 2023 sehr vielfältig. Vermehrt traten dabei die SBVg, die AMAS und der Verband der Schweizerische Versicherungen (SVV) als grösste Branchenverbände geschlossen auf, um die Wichtigkeit des Themas für die Finanzbranche zu untermauern.
Die Selbstregulierung der AMAS zur «Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» ist am 30. September 2023 in Kraft getreten. Sie definiert verbindliche prinzipienbasierte Mindeststandards an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch an die Informationspflicht und Berichterstattung bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten. Seit August 2023 ist das Stammhaus BKB Mitglied der AMAS und daher direkt zur Umsetzung und Einhaltung der Selbstregulierung verpflichtet. Im Konzern BKB werden die Prinzipien im Rahmen der Tätigkeit konkretisiert und umgesetzt. Die Selbstregulierung der SBVg wurde um die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» und die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» mit Inkrafttreten am 1. Januar 2023 und den entsprechenden Übergangsfristen erweitert. Die Richtlinien regeln den Einbezug von Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken bei der portfoliobezogenen Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung sowie beim Anbieten von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz.
Zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzsektor hat der Bundesrat bereits Ende 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, das inhaltlich die Stossrichtung vorgibt, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig bezeichnet werden kann. Im Oktober 2023 ging der Bundesrat einen Schritt weiter und kündigte an, dass das Eidgenössische Finanzdepartement bis spätestens Mitte 2024 eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe erarbeiten werde. Der Konzern BKB ist sich der Problematik des Greenwashing bewusst und hat es zu einem zentralen Compliance-Risiko erklärt. Zur Minimierung des Greenwashing-Risikos mit Blick auf die Gesamtheit der Bankprodukte und -dienstleistungen setzt der Konzern einerseits auf die interne Sensibilisierung der relevanten Stellen. Andererseits wurde ein Massnahmenkatalog erarbeitet, mit dem u.a. die korrekte Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen in der externen Kommunikation und die Verankerung in den Weisungen sichergestellt wird.
Um die umfassenden und thematisch vielschichtigen (selbst-)regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen im Bereich Sustainable Finance adäquat und effizient adressieren zu können, wurde im 2023 im Konzern BKB die Stossrichtung «Nachhaltigkeit in Angebot und Betrieb» weiter etabliert. Sie koordiniert, priorisiert und steuert die operativen und projektbasierten Arbeiten rund um das Thema «Sustainable Finance».
Die FINMA hat am 1. Februar 2024 die Anhörung zum neuen FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» für Banken und Versicherungen eröffnet. Mit dem neuen Rundschreiben konkretisiert die FINMA die Anforderungen an das Risikomanagement der Finanzinstitute in Bezug auf diese Risiken. Weiter wird festgehalten, wie die wesentlichen naturbezogenen Finanzrisiken als Risikotreiber in das bestehende Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken einzubetten sind. Das neue FINMA-Rundschreiben soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen am 1. Januar 2024 werden Banken und Versicherungen eine Klimaberichterstattung nach Vorbild der Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD) (oder gleichwertig) zu publizieren haben. Im Konzern BKB wurde mit dem Aufsetzen von Risikomanagementprozessen gemäss den Vorgaben der TCFD begonnen.
FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»
Das Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» trat am 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung von Übergangsfristen im Bereich «Resilienz» in Kraft. Es umfasst neben den grundlegenden Anforderungen an das Management operationeller Risiken zusätzlich die revidierten Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken, die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und integriert die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dabei konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie den Umgang mit kritischen Daten und den Cyber-Risiken.
Die Umsetzung der FINMA-Vorgaben zur Resilienz erfolgt bei der Basler Kantonalbank gemäss den Übergangsfristen bis Ende 2025.
Wichtige Einflüsse und Positionierung des Konzerns
Vier Haupttrends prägen in der aktuellen Strategieperiode die Geschäftsentwicklung und den Geschäftsverlauf. Im Unterschied zu anderen Einflussfaktoren kann bei ihnen die Entwicklung relativ gut eingeschätzt werden. Sie wurden deshalb im Rahmen der Strategiedefinition berücksichtigt und wirken sich auf die Umsetzung der Strategie aus.
Neobanken
Neobanken verfügen über fokussierte Geschäftsmodelle und Ertragsquellen. Sie haben einen klaren Innovations- und Technologiefokus und sind oft hochspezialisiert. Auch wenn sie nur in einem engen Geschäftsfeld tätig sind, so verfügen sie nicht zuletzt aufgrund der hohen Skalierbarkeit dieses Geschäfts und ihrer Spezialisierung häufig über einen klaren Wettbewerbsvorteil und punkten in ihrem eng definierten Geschäftsbereich in Bezug auf die Kundenzentrierung, Einfachheit, Effizienz und Transparenz. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die Neobanken in den nächsten Jahren weitere Marktanteile gewinnen können. Auch wenn heute noch nicht klar ist, wie die Neobanken ihre Kundenbasis monetarisieren können, werden ihre Geschäftsmodelle den Druck auf die Margen sowie auf die Verbesserung des Kundenerlebnisses in einzelnen Services weiter verstärken. Aufgrund ihres klar beschränkten Angebots bzw. ihrer einseitigen Stärke können die Neobanken nur ein bestimmtes Kundensegment bedienen: Kundinnen oder Kunden nämlich, die keine Hauptbankenbeziehung suchen, sondern die Bankdienstleistungen von verschiedenen Instituten beziehen und weniger Wert auf eine ganzheitliche Beratung legen.
Sobald eine persönliche bzw. vertrauensvolle Beziehung im Vordergrund steht, eine ganzheitliche Sicht gewünscht wird oder es um komplexe Bedürfnisse geht, bleibt der Konzern BKB den Neobanken weiterhin voraus. Insbesondere mit der zielorientierten Beratung kann das Bedürfnis nach einer ganzheitlichen und vorausschauenden Perspektive abgedeckt werden.
New Work
Der Begriff «New Work» umfasst moderne Arbeitsformen (flexibles, ortsunabhängiges Arbeiten), neue Organisationsformen (flache Hierarchien mit selbstorganisierten Teams, Intrapreneurship), aber auch Methoden zur Reduktion der Time-to-Market (Design Thinking, Lean Startup). Eine angemessene Berücksichtigung dieser Faktoren ist nicht nur zentral, um schnell auf verändernde Kundenbedürfnisse reagieren zu können, sondern auch um die Attraktivität des Konzerns als Arbeitgeber hoch zu halten.
Partnerschaften
Bei allen Produkten und Dienstleistungen, die der Konzern anbieten möchte, stellt sich die Frage, ob die entsprechende Lösung selbst entwickelt wird («make»), das entsprechende Know-how dazugekauft («buy») oder zusammen mit einer anderen Firma angeboten werden soll («partner»).
Mit der zunehmenden Wichtigkeit von Ökosystemen, der Möglichkeit zur Differenzierung gegenüber Wettbewerbern mit Angeboten über die konventionellen Bankdienstleistungen hinaus (z.B. Versicherungslösungen, Beratung in der Energiebewirtschaftung von Liegenschaften) oder des Zugangs zu bisher nicht erreichbaren Kundensegmenten, steigt auch die Wichtigkeit von Partnerschaften. Daraus können sich Win-Win-Situationen ergeben, die genutzt werden.
«Wachstum durch Partnerschaften» lautet eine strategische Zielsetzung des Konzerns. Auch im Jahr 2023 wurden bestehende Partnerschaften weiter optimiert, um damit einen erhöhten Zusatznutzen für die Kundschaft bzw. die Stadt Basel zu generieren bzw. neue Kundensegmente zu erschliessen. So wurde im Mai 2023 in Zusammenarbeit mit Telebasel das neue Wirtschaftsmagazin «Geld & Co.» lanciert. Und seit Juni 2023 engagiert sich das Stammhaus BKB gemeinsam mit BirdLife Schweiz für den Erhalt der Biodiversität in der Region.
Omni-Channel
Je nach Bedürfnis und Situation möchten die Kundinnen und Kunden über verschiedene Kanäle und vermehrt unabhängig von den Öffnungszeiten ihre Bankgeschäfte erledigen und in Kontakt treten. Sie erwarten deshalb von ihrer Bank die Umsetzung des Omnichannel-Ansatzes. Da eine 100%-ige Durchlässigkeit mit hohen Investitionskosten verbunden ist, ist sie nicht zwingend das Ziel. Wo sinnvoll und zielführend, sollten aber Basisbedürfnisse, wie die Sperrung von Debit- und Kreditkarten, Kontoeröffnungen oder -saldierungen sowie Zahlungen, möglichst bequem und jederzeit erledigt werden können. Für komplexe Anliegen sucht die Kundschaft in den meisten Fällen weiterhin den direkten Austausch mit seiner Beraterin oder seinem Berater.
Mit der neuen Digital-Banking-Plattform verfügt der Konzern seit 2023 über eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur. Sie ist in Bezug auf die Funktionalitäten weiter ausbaufähig und ermöglicht erweiterte Selfservice-Möglichkeiten. Damit können die sich wandelnden Bedürfnisse der Kundschaft noch besser adressiert werden.