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Nachhaltige Beschaffung

Relevanz und Wirkungen

(GRI 3-3 a. und b., 2-6)

In verschiedensten Bereichen des Kerngeschäfts ebenso wie bei Gütern und Dienstleistungen für den täglichen Betrieb ist es für den Konzern BKB effizienter, die Produkte und Dienstleistungen nicht selbst herzustellen, sondern sie bei Drittunternehmen zu beschaffen. Eine verantwortungsvolle Geschäftsführung endet aber nicht an den Grenzen des Unternehmens, sondern richtet sich auch an alle Lieferanten. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sollten neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Kriterien (z.B. Achtung der Menschenrechte oder umweltfreundliche Nutzung von Ressourcen) angewendet werden. So trägt ein Unternehmen bei, dass Gesellschaft und Umwelt möglichst wenig belastet werden – durch die eigene Geschäftstätigkeit und durch jene ihrer Geschäftspartner. Mit dem Fokus auf eine regionale Beschaffung fördert es zudem die lokale Wirtschaft. Die Beschaffung von umweltschonenden, sozial verantwortungsvollen und regionalen Produkten stärkt die Reputation eines nachhaltigen Unternehmens. Umgekehrt beinhalten Verstösse gegen Menschenrechte durch Lieferanten oder beschaffte umweltschädliche Produkte für ein Unternehmen ein substanzielles Reputationsrisiko und können auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Herangehensweise

(GRI 3-3 c. bis f., 2-6)

Als Orientierung für eine nachhaltige Beschaffung bestehen im Konzern BKB folgende Dokumente:

Die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten sowie die internen Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung wurden im Jahr 2021 von der Fachstelle Nachhaltigkeit gemeinsam mit dem Procurement sowie einem externen Berater überarbeitet. Miteinbezogen wurden alle für die Beschaffung relevanten Abteilungen des Konzerns (z.B. Marketing, IT, Infrastrukturservices).

Die Nachhaltigkeitsvereinbarung muss seit Dezember 2021 von allen bestehenden und neuen Lieferanten des Konzerns online bestätigt werden. Mit der Bestätigung garantieren die Lieferanten, dass bei der Herstellung, beim Transport und bei der Entsorgung der von ihnen gelieferten Produkte Kriterien im Umwelt- und im Sozialbereich eingehalten werden. In die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten wurde auch die Forderung zur Lohngleichheit mit aufgenommen. Denn mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit in den staatsnahen Betrieben im Jahr 2020 bekennt sich das Stammhaus BKB zur Lohngleichheit im Unternehmen sowie auch im Rahmen seiner Beschaffung. Zuständig für die Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsvereinbarung ist insbesondere Procurement und Infrastruktur Services.

Die interne Beschaffungsrichtlinie beinhaltet die empfohlenen Anforderungen zur Auswahl von Lieferanten und Produkten. Bei der Auswahl sollen wirtschaftliche, aber auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden (z.B. Verwendung nachhaltiger Materialien). Zudem arbeitet der Konzern, wenn immer möglich, mit regionalen, nationalen oder europäischen Lieferanten zusammen, welche die hohen nationalen beziehungsweise europäischen Anforderungen erfüllen.

In der internen Beschaffungsrichtlinie sind neben generellen Empfehlungen auch Produktmerkblätter für die fünf relevantesten Warengruppen (Bau, Marketing, Raumunterhalt, IT-Infrastruktur und «IT as a Service», Büromaterial und Drucksachen) enthalten. Die Merkblätter geben an, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der jeweiligen Warengruppen angewendet werden können. Zuständig für die Anwendung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinien sind alle beschaffenden Abteilungen, insbesondere Procurement und Infrastruktur Services.

Aktuelle Entwicklungen

Im August 2023 hat das Stammhaus BKB seine Eventstandards lanciert. Die Standards enthalten Massnahmen beim Catering (z.B. max. 50 % Fleischanteil bzw. mind. 50 % vegetarisches Angebot oder Verzicht auf den Einsatz von Einwegmaterialien) oder bei den Give-Aways (hauptsächlich essbare und regionale Produkte).

Zum Umgang mit den Menschenrechten arbeitet der Konzern derzeit an zwei Richtlinien: Die erste beschränkt den Einkauf von Edelmetall-Barren, auf LBMA- oder LPPM akkreditierte Hersteller. Die zweite bezieht sich auf Produkte, die der Konzern anbietet oder abgibt (wie Debit- und Kreditkarten, Give-Aways oder Zaktionen). Gemäss der neuen Richtlinie müssen Produkte in einem Land hergestellt werden, dessen «Due diligence response» von UNICEF im «Children's Rights in the Workplace Index» als «Basic» eingestuft ist. Beide Richtlinien werden 2024 in Kraft treten.

Seit Ende 2021 wird beim Onboarding von neuen Lieferanten sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsvereinbarung online bestätigt wird. Auch die bestehenden Lieferanten wurden mit Einführung der Nachhaltigkeitsvereinbarung Ende 2021 per Mail aufgefordert, das Dokument online zu bestätigen. Die Firmen, welche der Aufforderung zur Bestätigung der Vereinbarung nicht nachkommen, werden vom Partnermanagement kontaktiert. In Ausnahmefällen und nach erfolgter Prüfung durch die Fachstelle Nachhaltigkeit werden auch bestehende, gleichwertige Dokumente der Lieferanten anstatt unserer Nachhaltigkeitsvereinbarung akzeptiert, was v.a. bei grösseren Firmen häufig der Fall ist.

Die Risikoprüfung bzgl. Kinderarbeit gemäss Obligationenrecht bzw. «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (VSoTr) wurde im Konzern BKB 2023 erstmals durchgeführt. Die Prüfung wurde dokumentiert und hat ergeben, dass der Konzern von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist. Siehe auch Kapitel Menschenrechte bei der weiteren Beschaffung.

1 Im Partnermanagementtool des Konzerns BKB sind im Berichtsjahr 1500 Lieferanten aktiv, das heisst der Konzern BKB hat in den letzten 24 Monaten mit ihnen einen Umsatz von jeweils mind. 1000 CHF gemacht.