Diesbezüglich wird auf den separaten Bericht zur Nachhaltigkeit inklusive den Berichtspunkten zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange mit Angaben über Umweltbelange (insbesondere die CO2-Ziele), Sozialbelange, Arbeitsnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung der Korruption verwiesen. Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts orientiert sich die Basler Kantonalbank als öffentlich-rechtliche Anstalt an den Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation AG, welche ihrerseits auf den Art. 964a Abs. 1 Ziff. 2 und 3 des Obligationenrechts verweist.