Grundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Die vorliegende Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften für den Konzern Basler Kantonalbank (BKB).
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, die unter einheitlicher Kontrolle der BKB stehen und deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich dem Konzern BKB zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt. Die Konzernrechnung integriert die Abschlüsse des Stammhauses Basler Kantonalbank, der Bank Cler AG sowie der Keen Innovation AG in Liquidation, einschliesslich der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften.
Die Konsolidierung der Konzerngesellschaften basiert auf einheitlichen, konzernweit gültigen und angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Konsolidierungsmethode
Gesellschaften, welche direkt oder indirekt von der Gruppe beherrscht werden, sind nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase-Methode), das heisst, der Anschaffungswert wird mit dem betriebswirtschaftlichen Wert der Vermögensgegenstände im Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwände und Erträge aus konzerninternen Transaktionen und ebenso der darauf erzielte Erfolg werden bei der Erstellung der Konzernrechnung eliminiert. Die Darstellung der Konzernrechnung richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Im Hinblick auf die Konsolidierungsmethode bedeutet dies, dass die von Konzerngesellschaften gehaltenen, eigenen Beteiligungstitel bei der Kapitalkonsolidierung berücksichtigt werden. Die Anteile von Drittaktionären am Eigenkapital sowie am «Konzerngewinn» werden in der konsolidierten Bilanz unter der Passivposition «Minderheitsanteile am Eigenkapital» und in der konsolidierten Erfolgsrechnung als «Minderheitsanteile am Konzerngewinn» ausgewiesen.
Minderheitsbeteiligungen von 20 % bis 50 % am stimmberechtigten Kapital werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital per Bilanzstichtag erfasst, wobei der Grundsatz der Einzelbewertung gilt. Die Erträge aus Bewertungsanpassungen sind dem «Beteiligungsertrag» gutzuschreiben, während bei Verlusten die Bewertungsanpassungen als «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» erfasst werden.
Konsolidierungszeitraum
Den Konsolidierungszeitraum bildet das jeweilige Kalenderjahr. Bei allen Konzerngesellschaften ist das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Erfassung und Bilanzierung
Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird auch der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.
Umrechnung von Fremdwährungen
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Bei allen Konzerngesellschaften erfolgt die Buchführung und Rechnungslegung in Schweizer Franken. Die im Konzern BKB einheitlich zur Anwendung kommenden Kurse sind im Anhang «Umrechnungskurse für die wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Die Bank verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.
Ebenfalls enthalten sind die Rückerstattungsansprüche und -pflichten aus «Securities Lending and Borrowing», welche aus Bareinlagen für die geborgten respektive geliehenen, nicht monetären Werte entstehen. Gebühren und Zinsen aus «Securities Lending und Borrowing» werden im Zinsertrag respektive Zinsaufwand periodengerecht abgegrenzt.
Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst.
Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.
Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Der Konzern BKB ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.
Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)
Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet.
Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.
Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.
Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Wenn sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich erweist, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die der Forderung zugewiesene Wertberichtigung. Wiedereingänge aus bereits in früheren Perioden abgeschriebenen Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.
Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft
Als Handelsgeschäft gelten Positionen, die aktiv bewirtschaftet werden, um von Marktpreisschwankungen zu profitieren.
Handelsgeschäfte in Wertschriften und Edelmetallen werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.
Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.
Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.
Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.
Derivative Finanzinstrumente
Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Netting
Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Nettoposition ausgewiesen.
Handelsgeschäfte
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cash-Flow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».
Absicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Asset & Liability Management zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden auch Macro-Hedges verwendet. Die damit zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.
Als Absicherungsgeschäfte qualifizieren grundsätzlich nur mit externen Gegenparteien abgeschlossene Geschäfte. Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften werden auf Stufe Konzern im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Interne Transaktionen zwischen dem Bankenbuch und dem Handelsbuch haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss und werden im Konzernabschluss ebenfalls eliminiert. Die Bank stellt zudem unter Anwendung eines Portfolioansatzes mit Nebenbedingungen eine weitgehende Abdeckung mit externen Absicherungsgeschäften sicher.
Die Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich von der Abteilung Risikokontrolle überprüft, dokumentiert und an das Asset & Liability Committee rapportiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value- Option» verbucht.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung sowie Verpflichtungen aus Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung (Fair-Value-Option)
Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt. In den «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» sind damit auch die von der Bank emittierten Zertifikate und strukturierten Produkte, deren Bewertung von Aktien-, Zins- und Fremdwährungsinstrumenten oder von Indizes abhängig ist, bilanziert. Aufgrund des Charakters dieser Anlagen, bei denen verschiedene Finanzinstrumente kombiniert und zu einem neuen Produkt verknüpft werden, und aufgrund von deren Zuordnung zu den entsprechenden Sicherungsgeschäften innerhalb der Handelsbestände in Wertschriften bzw. der Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt eine Bewertung zum Fair Value.
Bewertungsänderungen werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.
Die Bewertung der selbst emittierten strukturierten Produkte mit eigener Schuldverschreibung erfolgt unabhängig von der eigenen Kreditwürdigkeit. Sie unterliegen einem Risikomanagement, das demjenigen für Handelsgeschäfte entspricht.
Finanzanlagen
Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.
Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
- Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit:
Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Laufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Laufzeit bis zum Endverfall über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» abgegrenzt. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird dabei über die «Sonstigen Aktiven» bzw. «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position als «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. - Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit:
Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter dem «Anderen ordentlichen Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert, unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den übrigen ordentlichen Erfolg erfasst. Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.
Nicht konsolidierte Beteiligungen
Unter der Position werden alle im Eigentum der zum Konzern BKB gehörenden Gesellschaften befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil, gehalten werden, jedoch nicht in den Konsolidierungskreis fallen, bilanziert. Darunter fallen insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen der Banken mit Infrastrukturcharakter sowie an lokalen Institutionen.
Die nicht konsolidierten Beteiligungen sind im Anhang aufgeführt. Die «Nicht konsolidierten Beteiligungen» werden einzeln pro Gesellschaft zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bewertet. Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Beteiligungen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht.
Beteiligungserträge werden über die Position «Beteiligungsertrag» verbucht, während Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen im «Ausserordentlichen Ertrag» bzw. «Ausserordentlichen Aufwand» verbucht werden.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.
Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.
Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.
Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:
Anlagekategorien |
Nutzungsdauer |
EDV-Anlagen, Hardware |
3 Jahre |
Einbauten und sonstige Sachanlagen |
5–10 Jahre |
Liegenschaften, ohne Land |
50 Jahre |
Mobiliar, Fahrzeuge |
3 Jahre |
Software |
max. 5 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.
Immaterielle Werte
Goodwill/Badwill
Falls bei der Akquisition einer Gesellschaft oder von Gesellschaftsteilen die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Nettoaktiven, wird die verbleibende Grösse als Goodwill in den immateriellen Werten aktiviert. Dieser wird über die geschätzte Nutzungsdauer erfolgswirksam über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen aus Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Grundsätzlich erfolgt die Abschreibung nach der linearen Methode. Die Abschreibungsperiode beläuft sich in der Regel auf fünf Jahre ab Übernahmezeitpunkt und kann in begründeten Fällen maximal auf zehn Jahre verlängert werden.
Im gegenteiligen Fall (Nettoaktiven grösser als Erwerbskosten) gilt die Differenz als Badwill und wird sofort erfolgswirksam über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht.
Übrige immaterielle Werte
Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.
Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Die geschätzte Nutzungsdauer für übrige immaterielle Werte beträgt:
Anlagekategorien |
Nutzungsdauer |
Übrige immaterielle Werte |
max. 3 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Anlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden als «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Sonstige Aktiven und sonstige Passiven
In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der zum Konzern BKB gehörenden Banken. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.
Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.
Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert.
Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.
Rückstellungen
Die Rückstellungsmethodologie im Konzern BKB sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.
Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Der Konzern BKB ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel des Konzerns BKB, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.
Bildung und Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken».
Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind vollumfänglich versteuert, wobei das Stammhaus Basler Kantonalbank im Kanton Basel-Stadt von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit ist.
Kapitalreserve und Gewinnreserve
In den Gewinnreserven sind die im Konzern BKB selbst erarbeiteten eigenen Mittel, namentlich die thesaurierten Gewinne der Konzerngesellschaften, ausgewiesen.
Allfällige Agio-Zahlungen aus Kapitalerhöhungen werden den «Kapitalreserven» zugewiesen.
Eigene Kapitalanteile (Minusposition)
Unter den «Eigenen Kapitalanteilen (Minusposition)» werden alle eigenen Beteiligungstitel im Besitz des Konzerns BKB ausgewiesen.
Die Erfassung eigener Kapitalanteile erfolgt zu Anschaffungskosten. Es findet keine Folgebewertung statt. Erst im Falle einer Veräusserung der eigenen Kapitalanteile wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert der Position «Kapitalreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).
Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite
Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.
In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten «Forward-Kredite» von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.
Steuern
Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt nach kantonalem Recht ist das Stammhaus Basler Kantonalbank, Basel, nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 56) von der Gewinn- und der Kapitalsteuer befreit. Für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften gelten folgende Grundsätze:
Laufende Steuern
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Latente Steuern
Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der konsolidierten Bilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen und qualifiziert Beteiligten
Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen und qualifiziert Beteiligten» umfassen Banken- und Kundenpositionen. Die Bedingungen dieser Konten entsprechen den jeweiligen Marktkonditionen.
Treuhandgeschäfte
Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die zum Konzern BKB gehörenden Banken im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr des Kunden abgeschlossen haben.
Vorsorgeeinrichtungen
Die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des BVG, der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.
Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.
Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.
Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwandes» verbucht.
Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.
Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.
Mitarbeiterbeteiligungspläne
Im Konzern BKB existiert kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Es werden keine aktienbasierten erfolgsabhängigen Vergütungen ausgerichtet.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für den Jahresabschluss des Konzerns BKB nach dem True-and-Fair-View-Prinzip ergeben sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentlichen Änderungen:
Die ausstehenden Kontoüberziehungen werden per 30. Juni 2023 neu über das Modell der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen abgedeckt. Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen für ausstehende Kontoüberziehungen in Höhe von 0,9 Mio. CHF wurden entsprechend aufgelöst. Die Vorjahreswerte wurden in der Bilanz per 31. Dezember 2022 und in der Erfolgsrechnung per 31. Dezember 2022 angepasst.