Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditgewährung und Wiedervorlage wird einem einheitlichen Prozess unterzogen. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und einen etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zum Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.
Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.
Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Für noch nicht gefährdete Forderungen, bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden mithilfe des Kreditportfoliomodells des Konzern BKB zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.