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Compensation Governance

Organisation und Kompetenzen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Grundlagen zur Festsetzung von Entschädigungen und Beteiligungsprogrammen bilden das Gesetz über die Basler Kantonalbank vom 9. Dezember 2015 (Stand vom 6. Juni 2016), die vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschlossene Eignerstrategie, interne Reglemente und Weisungen sowie die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB).

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 20. April 2021 die Eignerstrategie für die Jahre 2021–2025 beschlossen und die Eckwerte für die strategische Ausrichtung der Bank vorgegeben. Diese Eignerstrategie enthält auch Leitplanken bezüglich der Personal- und Vergütungspolitik. Die Basler Kantonalbank verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik und stellt so sicher, dass die hohe Fach- und Beraterkompetenz, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist, geschaffen wird und nachhaltig erhalten bleibt. Die Basler Kantonalbank schafft mit ihren Führungsgrundsätzen, der Personalentwicklung und der internen Kommunikation Vertrauen bei den Mitarbeitenden und gewährleistet damit ihre Attraktivität als Arbeitgeberin am Arbeitsmarkt. Die Basler Kantonalbank fördert gemäss § 2 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung. Der Bankrat strebt an, dass im Kader und in der Geschäftsleitung Frauen und Männer mindestens zu je einem Drittel vertreten sind. Die Basler Kantonalbank bezahlt Männern und Frauen für eine gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn. Die Basler Kantonalbank überprüft periodisch die Lohngleichheit nach Vorgaben des Lohngleichheitsdialogs. Die Lohngleichheit gilt als eingehalten, wenn der Logib-Wert unter der methodischen Unsicherheitsschwelle von 5 % liegt. Die Basler Kantonalbank pflegt mit den relevanten Personalvertretungen einen sozialpartnerschaftlichen Austausch. Sie fördert die Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung. Und sie engagiert sich aktiv in der Berufsbildung und stellt entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Vergütungspolitik ist auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet und setzt keine Anreize, unangemessene Risiken einzugehen. Die Gesamtvergütung der Mitarbeitenden wird im Benchmark zu vergleichbaren Kantonal- und Regionalbanken angemessen festgesetzt und erfolgt aufgaben- und leistungsadäquat. Die Vergütungsspanne bewegt sich in einem adäquaten Rahmen und die Mitarbeitenden werden hauptsächlich durch einen Fixlohn vergütet, eine allfällige variable Vergütung kann im Rahmen der üblichen Marktverhältnisse ausgerichtet werden. Die vollständige Eignerstrategie ist auf der Webseite der Basler Kantonalbank verfügbar.

Interne Reglemente

Gemäss § 12 Abs. 3 lit. h des Gesetzes über die Basler Kantonalbank legt der Bankrat die Vergütung an die Mitglieder des Bankrats fest, vorbehältlich der Zustimmung des Regierungsrats. Aufgrund der Überarbeitung aller Grundlagendokumente im Zusammenhang mit den Anpassungen der Konzernstrukturen hat der Bankrat am 27. August 2019 das angepasste Reglement «Entschädigung für den Bankrat» einstimmig erlassen. Dieses wurde am 26. November 2019 durch den Regierungsrat genehmigt. Per 1. Januar 2022 wurde das bestehende Reglement mit Beschluss des Bankrats vom 26. Oktober 2021 bezüglich der Versicherung der Vergütungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 sowie nach dem Reglement der Pensionskasse der Basler Kantonalbank ergänzt. Das Reglement wurde vom Regierungsrat am 23. November 2021 genehmigt. In diesem Reglement werden die Entschädigungen geregelt, die den Mitgliedern des Bankrats für ihre Tätigkeit im Rahmen des Bankratsmandats ausgerichtet werden. Zudem definiert das Reglement auch die Offenlegung von weiteren Entschädigungen und Vergütungen, die Mitglieder des Bankrats oder ihnen nahestehende Personen direkt oder indirekt von der Basler Kantonalbank erhalten.

Die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung obliegt ebenfalls dem Bankrat. Das aktuelle Reglement über die an die Mitarbeitenden auszurichtenden Vergütungen (Vergütungsreglement) trat am 1. September 2019 in Kraft und regelt unter anderem die Vergütungsgrundsätze der Basler Kantonalbank. Der vorliegende Vergütungsbericht richtet sich nach dem Vergütungsreglement vom 1. September 2019.

Am 31. Mai 2023 hat der Bankrat das Vergütungsreglement per 1. Januar 2024 grundlegend angepasst. Der variable Anteil an der Gesamtvergütung wird deutlich reduziert und beträgt ab 2024 maximal 30 % der jeweiligen Grundvergütung. Ein Grossteil der Mitarbeitenden erhält ab 2024 ausschliesslich eine fixe Grundvergütung ohne variable Anteile. Fach- und Führungskarrieren werden in der neuen, transparenten Funktionslandschaft gleichermassen gefördert und unterstützt. Die marktkonforme, faire und einfach strukturierte Vergütung spricht im Markt Talente an, unterstützt die Zusammenarbeit im Team und schafft keine Anreize, unangemessene Risiken einzugehen.

Die Abteilung Human Resources erstellt jährlich einen internen Vergütungsbericht zur Umsetzung des Vergütungsreglements, welcher vom Vergütungs- und Nominationsausschuss kommentiert und dem Bankrat zur Genehmigung vorgelegt wird.

Vergütungs- und Nominationsausschuss

Gemäss § 13 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank hat der Bankrat einen Entschädigungsausschuss aus seiner Mitte zu bilden. Bei der Basler Kantonalbank hat dieser Ausschuss zusätzliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit der Nominierung von neuen Mitgliedern der Geschäftsleitung und wird deshalb als Vergütungs- und Nominationsausschuss (VNA) bezeichnet. Mit der Anpassung der Gremienstruktur im Konzern hat der Bankrat entschieden, den Vergütungs- und Nominationsausschuss beider Banken im Konzern zusammenzuführen. Dabei entscheidet dieses Gremium für die Basler Kantonalbank je nach Traktandum in eigener Kompetenz abschliessend oder vorbereitend zuhanden des Bankrats, für die Bank Cler in jedem Fall vorbereitend für den Verwaltungsrat. Der Konzern-Vergütungs- und Nominationsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die alle dem Bankrat angehören müssen. Er besteht seit dem 1. April 2021 aus folgenden vier Mitgliedern: Urs Berger (Vorsitz), Adrian Bult, Mathis Büttiker und Dr. Christine Hehli Hidber.

Der VNA hat die Aufgabe, bei Personal- und Entschädigungsfragen die entsprechenden Geschäfte vorzubereiten sowie an die zuständigen Instanzen zu berichten und Anträge zu stellen. Der Vergütungs- und Nominationsausschuss der Basler Kantonalbank nimmt zugleich die Aufgaben als Konzern-Vergütungs- und Nominationsausschuss wahr.

Aufgaben und Befugnisse in den Konzernfinanzgesellschaften
Aufgaben und Befugnisse im Konzern

Im Konzern hat der VNA die Aufgabe, insbesondere folgende Geschäfte des Bankrats vorzubereiten und dem Bankrat die erforderlichen Empfehlungen und Anträge zur Beschlussfassung vorzulegen:

Das jeweilige Mitglied des Bankrats tritt bei der Beratung und der Beschlussfassung im Vergütungs- und Nominationsausschuss in den Ausstand, wenn seine persönliche Vergütung für die Bankratstätigkeit behandelt wird und entsprechende Anträge an den Bankrat vorbereitet oder beschlossen werden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Sitzungen des Vergütungs- und Nominationsausschusses grundsätzlich nicht teil; die Leitung Human Resources ist permanenter Beisitzer ohne Stimmrecht. Zudem werden der CEO und die Leitung Human Resources in geeigneter Weise in die Vorbereitung der Anträge und Entscheidungen eingebunden. Der Vergütungs- und Nominationsausschuss kann weitere externe Personen mit beratender Stimme für spezifische Aspekte beiziehen.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt acht ordentliche VNA-Sitzungen und ein halbtägiger Workshop im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vergütungspolitik per 1. Januar 2024 gemeinsam mit einem externen Berater statt. Die Sitzungsdauer betrug im Durchschnitt zwei Stunden.

Präsident des Bankrats

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Bankrats legt in Abstimmung mit dem Vergütungs- und Nominationsausschuss jährlich die Zielvereinbarung mit dem CEO der BKB fest, beurteilt die entsprechende Zielerreichung und stellt dem Vergütungs- und Nominationsausschuss Antrag zur Entscheidung betreffend die variable Vergütung. Der CEO tritt dabei in den Ausstand. Zudem nimmt der Präsident bzw. die Präsidentin des Bankrats die vom CEO vorgenommene Beurteilung der Zielerreichung der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder entgegen und stellt dem Vergütungs- und Nominationsausschuss Antrag zur Entscheidung betreffend variable Vergütung.

Vergütungsgrundsätze

Die Vergütungsgrundsätze sind in den oben erwähnten gesetzlichen Grundlagen, der vom Regierungsrat beschlossenen Eignerstrategie und den internen Reglementen festgelegt und sehen Folgendes vor:

Die Marktkonformität der Vergütung wird in angemessenen Zeitabständen mittels Benchmarking-Analysen überprüft. Dabei werden vor allem Marktvergleiche mit anderen Kantonalbanken sowie weiteren Finanzdienstleistern im Schweizer Markt mit vergleichbarem Geschäftsmodell unter Berücksichtigung der Anzahl Mitarbeitenden, der Grösse sowie des Umsatzes genutzt. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vergütungspolitik per 1. Januar 2024 wurden alle Vergütungen mittels extern eingekauften Benchmarkdaten auf ihre Marktkonformität überprüft.