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Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses BKB richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung–Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.

Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.

Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wurde per 30.6.2021 in vollem Umfang erfolgsneutral vorgenommen. Im Stammhaus BKB wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 59,3 Mio. CHF gebildet.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sind den Bilanz- und Ausserbilanzpositionen per 31.12.2021 wie folgt zugeordnet:

 

31.12.2021 in Mio. CHF

Forderungen gegenüber Banken

1,3

Forderungen gegenüber Kunden

30,2

Hypothekarforderungen

17,0

Finanzanlagen

0,6

Eventualverpflichtungen

2,1

Unwiderrufliche Zusagen

8,1

Total

59,3